Grippe, Corona, RVS: spanische Hausärzte fordern Rückkehr der Maskenpflicht beim Arztbesuch

Wiedereinführung-Maskenpflicht-Spanien

Am 05. Juli 2022 sind auch die letzten Vorschriften zur Maskenpflicht in Spanien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefallen. Bis dahin galt immer noch beim Arztbesuch, in der Apotheke und in sonstigen medizinischen Einrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht.

Bereits davor, am 20.04.2022, war die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen gefallen. Dieses Entscheidung der spanischen Regierung wurde damals auch von Verband der spanischen Hausärzte unterstützt.

Nun könnte die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen in Spanien wieder eingeführt werden, zumindest wenn es nach dem Willen der spanischen Hausärzte ginge.

Denn Anfang 2024 grassieren auf Fuerteventura, den Kanarischen Inseln und überall sonst in Spanien die Atemwegserkrankungen. Am stärksten zirkulieren zurzeit das Grippe-Virus (Influenza A – H3N2 und H1N1), SARS-Cov-2 und das Das Humane Respiratorische Synzytial-Virus RSV).

In der letzten Dezember-Woche 2023 lag die Inzidenz der akuten Atemwegserkrankungen bei 908,6 Fällen pro 100.000 Einwohner, mit einer steilen Tendenz nach oben. Anders als noch zu Zeiten der Corona-Pandemie werden jetzt nur Personen getestet, die mit einer Erkrankung zum Arzt gehen.

Die „Spanische Gesellschaft für Familien- und Gemeinschaftsmedizin“ („Sociedad Española de Medicina de Familia y Comunitaria“ semFYC) warnt daher in einer Pressemitteilung vom 04. Januar 2024 vor einer Überlastung der Zentren für medizinische Erstversorgung („Centros de Salud“) und fordert die Einführung von Schutzmaßnahmen, ähnlich wie die, die zu Zeiten der Corona-Pandemie galten.

Folgende Maßnahmen fordern die Mediziner konkret für die Ärztezentren (Centros de Salud)

  • Wiedereinführung der Maskenpflicht
  • Bereitstellung von Handdesinfektionsmitteln
  • Abstandsregeln und Festlegung von Abstandsbereichen
  • spezfische Maßnahmen zur Belüftung der Wartezimmer

Angesichts der aktuellen Situation betont die semFYC die Notwendigkeit, die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, diese medizinischen Einrichtungen verantwortungsvoll zu nutzen und diese nur dann aufzusuchen, wenn eine medizinische Versorgung erforderlich ist.

Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, das Risiko für Personen zu verringern, die zu Risikogruppen gehören, wie z.B. chronisch Kranke und Personen mit multiplen Erkrankungen, die häufiger medizinische Dienste in Anspruch nehmen müssen.

Es spricht natürlich nichts dagegen, auch ohne Maskenpflicht freiwillig eine Maske zu tragen. Wenn man wegen einer Atemwegserkrankung zum Arzt geht, sollte dies eigentlich ein Gebot der Fairness und Rücksichtnahme sein.

Da der Gesundheitsnotstand in Spanien im Juli 2022 offiziell beendet wurde, wäre die Wiedereinführung einer Maskenpflicht und der weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen Sache der Autonomen Regionen. Es ist also nicht zu erwarten, dass es eine spanienweit einheitliche Regelung geben wird, sofern die Politik überhaupt auf die Forderungen der Ärzteschaft eingeht.

Katalonien und die Autonome Region Valencia haben am 05. Januar 2024 als erste Regionen Spaniens eine Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen eingeführt, nachdem die Inzidenz von akuten Atemwegserkrankungen den Wert von 1.500 pro 100.000 Einwohner überschritten hatte.

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