Nationalpolizei fasst zwei Männer nach Raub und mehreren Diebstählen auf Fuerteventura

Handschellen-Parfümerie

Beamte der Nationalpolizei haben in Las Palmas de Gran Canaria zwei Männer verhaftet, die auf Fuerteventura innerhalb von 5 Tagen sechs Diebstahlsdelikte und einen Raub verübt haben sollen.

Die beiden Männer im Alter von 34 und 37 Jahren waren der Polizei bereits wegen zuvor verübter Straftaten bekannt.

Die Nationalpolizei erlangte Kenntnis von den Straftaten, nachdem im Dezember 2023 mehrere Anzeigen von Einzelhändlern eingingen, in deren Geschäften in der Hauptstadt von Fuerteventura Markenkleidung und Parfüms gestohlen wurden.

Die daraufhin eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen führten zur Identifizierung von zwei Männern, die zur Verübung dieser Diebstähle immer dieselbe Methode anwendete. Sie packten das Diebesgut noch in den Geschäften in offenbar abgeschirmte Tüten, um so die Aktivierung des Alarms zu verhindern, den die Warensicherungsetiketten beim Verlassen der Läden ausgelöst hätten.

Zusätzlich zu den 5 Ladendiebstählen in verschiedenen Geschäft in Puerto del Rosario sollen die beiden Männer auch einen Mann in der Hauptstadt angegriffen haben, um ihm seine persönlichen Gegenstände zu rauben.

Mit Hilfe der Personendaten, die den Beamten dank der Identifizierung der Tatverdächtigen bekannt waren, konnten sie herausfinden, dass diese auf der Passagierliste einer Fähre von Morro Jable nach Las Palmas standen. Deshalb aktivierten die Beamten von Fuerteventura aus ihre Kollegen auf Gran Canaria, die bereits im Hafen auf die beiden warteten, um sie festzunehmen.

Bei der Durchsuchung des Autos der beiden Tatverdächtigen fanden die Beamten diverse Kleidungsstücke von Markenherstellern und verschiedene Parfümflacons, ebenfalls von bekannten Marken, sowie 2.485 Euro Bargeld.

Die Tatverdächtigen wurden nach der Festnahme und polizeilichen Vernehmung der Justiz überstellt.

Allein für die Raubtat droht den beiden Tatverdächtigen eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren.

Die Ladendiebstähle sind dagegen nur jeweils mit Haftstrafen von 6 bis 18 Monaten bedroht. Insgesamt dürfte das „Kerbholz“ der beiden jedoch für eine Freiheitsstrafe ausreichen, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden kann.

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