Hausbesetzung auf Fuerteventura: Mieter ziehen aus der Ferienwohnung einfach nicht aus

Wohnungsschlüssel

Eine Familie, die ihre Ferienwohnung auf Fuerteventura über die Plattform Booking.com an vermeintliche Urlauber aus Gran Canaria vermietet hatte, konnte nur knapp mit Hilfe der Nationalpolizei die Besetzung ihres Eigentums verhindern.

Die „Mieter“ hatten die Ferienwohnung über Booking.com für ein paar Tage reserviert, per Kreditkarte bezahlt und vor Anreise Kopien „ihrer“ spanischen Personalausweise an den Vermieter gesendet.

Somit schienen alle üblichen Formalitäten erledigt, sodass die „Mieter“ bei ihrer Anreise die Wohnungsschüssel aus einer Schlüsselbox entnehmen konnten.

Die böse Überraschung kam, als der vereinbarte Mietzeitraum zu Ende war: die „Urlauber“ waren weder ausgezogen, noch hatten sie die Schlüssel zurückgeben. Wie bei „Okupas“ üblich, hatten die Hausbesetzer stattdessen sogar den Schließzylinder der Wohnungstür ausgetauscht.

Als die Vermieterfamilie dies bemerkte, verständigte sie sofort die Nationalpolizei. Nach vielen Stunden voller Anspannung konnten sie letztlich erreichen, dass die Okupas die Wohnung freiwillig verließen.

Zur Überraschung des Vermieters handelte es sich nicht um die beiden Personen, an die er die Wohnung zu vermieten geglaubt hatte, sondern um drei im völlig unbekannte junge Leute.

Die Okupas hatten in der Wohnung die Möbel umgestellt und auch geraucht, obwohl dies laut Mietvertrag verboten war.

Okupas haben möglicherweise diverse Straftaten begangen

Der oben beschriebene Sachverhalt könnte verschiedene Straftatbestände erfüllen.

Offenbar haben die Hausbesitzer sich als andere Personen ausgegeben, indem sie Kopien fremder Ausweise geschickt haben. Dafür sieht Artikel 401 des spanischen Strafgesetzbuches (código penal) eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren vor.

Vermutlich haben die Okupas nicht ihre eigene, sondern eine fremde Kreditkarte für die Bezahlung der Miete verwendet. Für Kreditkartenbetrug droht laut Artikel 249.1,b ebenfalls eine Haftstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren. Die missbräuchliche Benutzung einer fremden Kreditkarte kann außerdem als „Verwendung einer fremden Identität“ nach Artikel 410 CP strafbar sein (siehe oben).

Um an die Kreditkarte bzw. die Kreditkartendaten zu gelangen, könnte ein Diebstahl oder ein Computerdelikt vorausgegangen sein.

Die Hausbesetzung selbst ist in dem oben beschriebenen Fall die geringste Straftat.

Nach spanischem Recht droht demjenigen, der ohne die erforderliche Genehmigung eine Wohnung besetzt, die nicht der Wohnsitz [eines anderen] ist, oder gegen den Willen des Eigentümers darin verbleibt, lediglich eine Geldstrafe von einem bis drei Monaten.

Wäre die Ferienwohnung als Wohnsitz des Vermieters anzusehen, könnte die Hausbesetzung auch als Hausfriedensbruch nach Artikel 202 CP mit 6 Monaten bis 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Online-Geschäftsmodell begünstigt diese Art von Hausbesetzung

Hätte der Vermieter seine Gäste persönlich in Empfang genommen und ihnen die Schlüssen selbst übergeben, wäre der Betrug vermutlich sofort aufgefallen und die versuchte Hausbesetzung hätte vermieden werden können.

Obwohl die Vermieter die Daten ihrer Mieter an die Polizei melden müssen, ist eine Schlüsselübergabe per Schlüsselbox oder die Übermittlung eines Zugangscodes für ein elektronisches Türschloss heute durchaus nicht mehr ungewöhnlich.

Wie das oben beschriebene Beispiel zeigt, birgt dieses Verfahren gewisse Risiken für den Vermieter.

Möglicherweise rüsten Vermieter nun noch weiter auf und geben den Code für die Schlüsselbox oder das elektronische Türschloss nur nach einer Identitätskontrolle per Videochat frei.

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