
Sevilla hat ähnliche Probleme wie Fuerteventura: es gibt zu wenig bezahlbare Mietwohnungen und Trinkwasser ist knapp. Und auch in Sevilla hat die Politik einen Schuldigen für die Situation ausgemacht: die Ferienwohnung.
Der Bürgermeister von Sevilla, José Luis Sanz, hat am 15. August 2024 eine Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen angekündigt. Eine dieser Maßnahmen ist es, allen als illegal identifizierten Ferienwohnungen das Wasser abzustellen. Zu diesem Zweck soll die Gemeinde Sevilla mit dem kommunalen Wasserversorger Emasesa zusammenarbeiten.
Der Bürgermeister hat versichert, dass sowohl die Gemeinde als auch die Regierung der Autonomen Region Maßnahmen zur Kontrolle und Inspektion solcher Ferienwohnungen durchführen werde, die sich in einer irregulären Situation befinden, um anschließend gegen diejenigen vorzugehen, die die gesetzliche vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Als erstes würden Wohnungen, die irregulär operieren, aus dem andalusischen Verzeichnis der Ferienwohnungen gelöscht, was den Entzug der Registrierungsnummer nach sich zieht. Sollten diese Ferienwohnungen trotzdem weiter machen, soll der Wasserversorger das Wasser abdrehen, damit einen touristische Nutzung unterbunden wird.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde die Überprüfung von 715 Registrierungen von Ferienwohnungen beschlossen, die nach März 2022 eingetragen wurden, weshalb diese nicht die Änderungen im Generalbebauungsplan einhalten.
Gute Idee?
Es ist verständlich, dass die Behörden ein Interesse daran haben, dass eine touristische Vermietung unterbleibt, sobald eine Ferienwohnung als irregulär identifiziert ist.
Den Mieter braucht die Frage, ob eine Ferienwohnung legal oder illegal ist, abgesehen von moralischen Überlegungen, nicht zu interessieren. Erstens kann er kaum überprüfen, ob eine Ferienwohnung legal ist oder nicht. Und und zweitens hat er keinerlei Konsequenzen zu befürchten, selbst wenn er wissentlich eine illegale Ferienwohnung anmietet.
Wenn einen Ferienwohnung jedoch kein Wasser hat, interessiert das den Mieter natürlich sehr, und er kann vom Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch in den Bewertungen in den einschlägigen Portalen wird sich ein abgestellter Wasseranschluss schnell herumsprechen.
Das Wasser abzustellen, könnte also tatsächlich eine Nutzung als illegale Ferienwohnung verhindern.
Auf den ersten Blick scheint die Idee, illegalen Ferienwohnungen das Wasser abzudrehen, also sehr gerecht zu sein.
Allerdings erschwert dies auch die Nutzung als legale Wohnung. Und sobald das Wasser zu „normalen“ Wohnzwecken wieder angeschlossen ist, könnte das Spiel theoretisch erneut beginnen.
Den illegalen Ferienwohnungen auf Fuerteventura das Wasser abdrehen?
Nach Einschätzung der zuständigen Behörden gibt es auf Fuerteventura nur relativ wenige illegale Ferienwohnungen.
Natürlich ist nicht garantiert, dass jede Ferienwohnung, die als solche auf Fuerteventura angemeldet ist, auch alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Dies ließe sich in jedem Einzelfall nur durch eine akribische Überprüfung der eingereichten Unterlagen oder gar einen Kontrollbesuch vor Ort feststellen. Dafür dürfte den Behörden aber die erforderliche Personalstärke fehlen.
Bevor einer Wohnung also das Wasser abgestellt werden kann, müsste zunächst einmal eindeutig feststehen, dass diese illegal als Ferienwohnung genutzt wird.
Außerdem werden auf Fuerteventura viele Ferienwohnungen gar nicht direkt von einem Wasserversorger beliefert. In vielen Fällen liefert der Versorger über einen Hauptzähler an die Eigentümergemeinschaft, die dann den Verbrauch intern über private Wasserzähler abrechnet.
In so einem Fall ist es rein praktisch wohl kaum möglich, einzelne Wohnungen von der Wasserversorgung auszuschließen.
Wasser-Abdrehen könnte sogar eine Straftat sein
Es gibt darüber hinaus noch einen wichtigen rechtlichen Grund, weshalb der Plan, den illegalen Ferienwohnen einfach das Wasser abzudrehen, in Sevilla mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern wird: die Wasserversorgung ist ein Grundrecht und sogar ein Menschenrecht. Die Wasserversorgung ist also durch Rechtsnormen geschützt, die in der Rangordnung wesentlich höher stehen, als eine Verordnung einer Gemeinde wie Sevilla oder ein Ferienwohnungsgesetz der Autonomen Region der Kanaren.
Selbst säumigen Mietern oder gar Hausbesetzern darf der Hauseigentümer nicht einfach das Wasser abdrehen, da dies den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Falls der Bürgermeister also seinen Plan durchzieht, steht er womöglich schon mit einem Bein im Gefängnis.
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