
Die Guardia Civil von Fuerteventura hat in Caleta de Fuste eine erfolgreiche Operation durchgeführt, die zur Festnahme eines 40-jährigen Wiederholungstäters mit polizeilichen Vorstrafen führte. Dem Mann werden Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Betrug zur Last gelegt.
Die Straftaten ereigneten sich zwischen dem 4. und 21. Januar 2025 in mehreren Hotels in Caleta de Fuste. Dem Verdächtigen werden ein Fall von Einbruchdiebstahl, zwei Diebstähle sowie acht Fälle des betrügerischen Einsatzes einer gestohlenen Kreditkarte zur Last gelegt.
Der Täter verschaffte sich gewaltsam Zugang zu Hotelzimmern – in einigen Fällen durch Klettereinbruch, in anderen durch die Ausnutzung unverschlossener Terrassentüren. Unter den gestohlenen Gegenstände befanden sich persönliche Wertsachen, elektronische Geräte und Bargeld mit einem Gesamtwert von 4.140 Euro.
Die Ermittlungen konzentrierten sich auf die Auswertung von Überwachungsaufnahmen eines betroffenen Hotels. Diese zeigten den Verdächtigen beim Verlassen eines der Zimmer mit gestohlenen Gegenständen.
Außerdem konnte die Polizei die Zahlungsbewegungen der gestohlenen Kreditkarten nachverfolgen und mit Datum und Uhrzeit der Zahlungen die dazugehörigen Aufnahmen der Überwachungskameras aus verschiedenen Geschäften auffinden, die den Mann bei der Durchführung der betrügerischen Transaktionen zeigten. Die Beweise gegen den Verdächtigen wurden dadurch immer erdrückender.
Durch intensive Ermittlungen mit dem Ziel der Identifizierung, verstärkte Polizeipräsenz und die Zusammenarbeit verschiedener Quellen gelang es den Behörden, den mutmaßlichen Täter zweifelsfrei zu identifizieren. Die gesammelten Beweise – in erster Linie die Videoaufnahmen aus Hotels und Geschäften – waren ausschlaggebend für die Festnahme.
Die Polizei nahm den Verdächtigen am 5. Februar 2025 auf öffentlicher Straße in Puerto del Rosario fest. Ihm werden Einbruchdiebstahl, mehrere Diebstähle und Betrug vorgeworfen. Nach Abschluss der Ermittlungsarbeiten wurde er dem Amtsgericht Nr. 4 in Puerto del Rosario vorgeführt und anschließend unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
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