Ausschreibung für Infrastruktur von La Pared in Süden von Fuerteventura konnte fortgesetzt werden

La-Pared-Fuerteventura

Am 25. April 2025 berichtete die Fuerteventurazeitung über die technischen Probleme, die am 23.04.2025 zu einer Verzögerung bei der Eröffnung der Angebote geführt hatten, die im Rahmen der Ausschreibung für die Bauarbeiten zur Herstellung der Infrastruktur in La Pared abgegeben worden waren.

Glücklicherweise konnte das technische Problem durch die Hinzuziehung eines Informatikers schnell gelöst werden, sodass der Vergabeausschuss schon am nächsten Tag, am 24. April 2025, die vertagte Sitzung fortsetzen konnte.

Wie sich herausstellte, war das Angebot, das sich zunächst nicht öffnen ließ, für diese Ausschreibung nicht relevant, weil es sich nach Angaben der Gemeinde nicht auf die Bauarbeiten, sondern auf die Projektplanung und Bauleitung für die Elektroinstallation in La Pared bezog. Aus diesem Grund wurden der Bieter (Letter Ingenieros, SL) bzw. das Gebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Neben dem ungültigen Angebot wurden jedoch auch drei weitere gültige Angebote abgegeben.

Alle drei Firmen erreichten bei den nicht monetären Kriterien, wie z.B. der Erfahrung des verantwortlichen Personals und Erfahrung des Unternehmens mit ähnlichen Projekten die maximal mögliche Punktzahl. Daher war letztlich für die Ermittlung des Gewinners des Vergabeverfahrens ausschließlich der Angebotspreis ausschlaggebend.

Das preislich günstigste Angebot wurde von der Firma Tecnologia de la Construccion y Obras Publicas, s.a. (TECOPSA) abgebeben.
Der Angebotspreis von TECOPSA beträgt 4.485.784 Euro (inklusive kanarischer Mehrwertsteuer IGIC). Damit liegt der Angebotspreise deutlich unter den knapp 5,4 Mio. Euro, die die Gemeinde als maximales Budget für die Arbeiten angesetzt hatte.

Das zweitgünstigste Angebot belief sich auf 4.452.648 Euro und das teuerste Gebot waren 5.021.510 Euro.

Das Unternehmen TECOPSA wurde von der Gemeinde Pájara aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen die erforderliche Sicherheit i.H.v. 5% des Auftragswertes (ohne IGIC), also rund 206.000€ zu hinterlegen. Sollte das Unternehmen diese Sicherheit nicht leisten, gilt das Angebot als zurückgezogen. In diesem Fall müsste das Unternehmen dennoch 3% als Entschädigung an die Gemeinde zahlen.

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