Sichtung einer Drohne sorgt für Chaos am Flughafen von Fuerteventura

Drohne-Flughafen-Fuerteventura

Die Sichtung einer Drohne südlich des Flughafens von Fuerteventura hat am Morgen des 28. September 2025 zu einer erheblichen Störung des Flugbetriebs geführt. Dies teilten die Fluglotsen (Controladores Aéreos) auf ihrem X-Account (ehemals Twitter) mit.

Die Fluglotsen mussten mehrere Flugzeuge, die auf Fuerteventura landen wollten, in Warteschleifen schicken, um abzuwarten, bis sich die Lage am Flughafen wieder normalisieren würde.

Mehrere Piloten entschieden sich nach mehreren Warteschleifen dazu, aus Sicherheitsgründen andere Flughäfen anzusteuern. So musste eine Ryanair-Maschine von Santiago de Compostela kommend nach Lanzarote ausweichen. Eine Vuelling-Maschine aus Sevilla flog nach kurzer Wartezeit nach Gran Canaria weiter. Ein Binter-Flug von Gran Canaria drehte nach einigen Warteschleifen wieder um und kehrte zum Ausgangsflughafen zurück.

Auch zahlreiche Starts mussten verschoben werden, sodass es sowohl bei den Ankünften als auch bei den Abflügen zu zahlreichen Verspätungen kam.

Die Fluglotsen haben die Guardia Civil informiert, die Ermittlungen aufgenommen hat.

Nicht der erste Drohnen-Zwischenfall am Flughafen von Fuerteventura

Es handelt sich leider nicht um den ersten Zwischenfall mit einem illegalen Drohnenflug in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura.

Gerade erst am 20. September 2025 berichtete die Fuerteventurazeitung über einen Drohnenpiloten, der an der Playa Blanca nördlich des Flughafens von Fuerteventura eine Drohne steigen ließ und von der Guardia Civil erwischt wurde. Ihm droht nun ein Bußgeld zwischen 90.001 und 225.000€ wegen eines schweren Verstoßes gegen das spanische Flugsicherheitsgesetz, obwohl es in diesem Fall nicht einmal zu einer Beeinträchtigung des Flugverkehrs gekommen ist.

Der oben beschriebene Fall ist aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich gravierender. Ob der Drohnenpilot identifiziert werden konnte, ist bisher nicht bekannt gegeben worden.

In den sozialen Medien kursieren häufig Drohnenvideos, die eindeutig im kontrollierten Luftraum in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura entstanden sind, entweder im sogenannten CTR (Controlled Traffic Region) oder sogar in der ATZ (Aerodrome Traffic Zone). Dies gilt z.B. für alle Flüge in und um Caleta de Fuste und Puerto del Rosario.

In diesen Zonen ist ein Drohnenflug nur nach vorheriger Mitteilung oder Genehmigung möglich. Grundsätzlich ist eine Abstimmung mit der Flugsicherung über Funk notwendig. In jedem Fall ist daher für solche Drohnenflüge im kontrollierten Luftraum ein Funksprechzeugnis erforderlich, das die meisten Hobbypiloten wohl nicht besitzen dürften.

Wenn solche illegalen Flüge im kontrollierten Luftraum weiter zunehmen sollten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Ermittlungsbehörden mit Videos auf Youtube und Facebook auseinandersetzen und die Autoren nach dem Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung fragen könnten.

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