Fuerteventura mit den meisten Verstößen gegen Baurecht durch ungenehmigte Fertighäuser

Errichtung-Fertighaus-Fuerteventura

Die Insel Fuerteventura steht an der Spitze der Kanarischen Inseln, wenn es um Verfahren wegen der Errichtung von Fertighäusern ohne Baugenehmigung auf nicht für Wohnbebauung genehmigten Grundstücken geht.

Nach Angaben des Regierungsrats der kanarischen Regierung für Raumordnung, territoriale Kohäsion und Wasser, Manuel Miranda, wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren insgesamt 44 Verfahren von der Agencia Canaria de Protección del Medio Natural (Kanarische Agentur für den Schutz der Umwelt, ACPMN) eingeleitet. Davon entfallen 17 Fälle auf Fuerteventura.

Diese Zahlen gab Regierungsrat Manuel Miranda am 28. Oktober 2025 im Parlament der Kanarischen Inseln bekannt. Er erklärte, dass die zunehmende Beliebtheit von modularen oder vorgefertigten Häusern, die in kurzer Zeit errichtet werden können, keinesfalls bedeutet, dass diese von den geltenden städtebaulichen, umweltrechtlichen oder raumplanerischen Vorschriften ausgenommen seien.

„Die Zunahme dieser Bauweise hat bei den Bürgern möglicherweise für gewisse Verwirrung gesorgt, doch die Regelung ist eindeutig: Die Bauart einer Wohnung ändert nichts daran, dass diese nur auf für Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücken errichtet werden dürfen, und auch nichts an den erforderlichen Genehmigungen“, betonte Miranda.

Er erinnerte daran, dass solche Häuser ausschließlich auf als städtisch ausgewiesenem Boden (suelo urbano) errichtet werden dürfen und über die entsprechenden Baugenehmigungen verfügen müssen.

Von den 44 laufenden Verfahren entfallen 17 auf Fuerteventura, 16 auf Teneriffa, 5 auf Lanzarote, 4 auf Gran Canaria und jeweils eines auf La Gomera und La Palma. Zeitlich betrachtet wurden 17 Verfahren im Jahr 2023 eröffnet, 18 im Jahr 2024 und 9 im ersten Halbjahr 2025.

Der Regierungsrat wies außerdem darauf hin, dass diese Verfahren nicht nur die Verpflichtung zur Beseitigung oder zum Abriss der illegal errichteten Bauten nach sich ziehen, sondern zusätzlich auch empfindliche Geldbußen. Je nach Art des betroffenen Bodens gelten die Verstöße als schwer oder sehr schwer, mit Strafen zwischen 6.000 und 600.000 Euro oder dem Gegenwert von bis zu 100 Prozent des Wertes der errichteten Gebäude.

Miranda bekräftigte abschließend: „Die Botschaft ist klar: Jede Art von Wohnhaus, ob modular oder traditionell, muss die geltende Gesetzgebung einhalten und darf nur auf städtischem Boden mit der entsprechenden Lizenz errichtet werden.“

Die Agencia Canaria de Protección del Medio Natural kündigte an, ihre Kontrollen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die Nutzung des Territoriums geordnet bleibt und der Schutz der Landschaft gewährleistet wird. Besonders auf Fuerteventura, wo die Nachfrage nach alternativen Wohnformen in den letzten Jahren stark zugenommen hat, soll die Überwachung intensiviert werden. Die Behörde sieht darin einen notwendigen Schritt, um unkontrollierte Bebauung und die daraus resultierenden Umweltbelastungen zu vermeiden.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

431f9cdb5c4b42f6a8a1bb9c044882d2
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten