Illegale Strandterrasse an Playa Goleta in Corralejo im Norden von Fuerteventura erneut vor Gericht

galera Beach Bar Corralejo w

Die Staatsanwaltschaft von Fuerteventura hat erneut eine Haftstrafe gegen die Betreiber der Strandbar bei den Apartments Galera Beach in Corralejo beantragt. Ihnen wird vorgeworfen, an der Playa de La Goleta amtliche Siegel des spanischen Küstenschutzes (Costas) entfernt zu haben. Die Küstenbehörde hatte zuvor Tische und Sonnenschirme versiegelt, die unterhalb der Terrasse des Lokals direkt am Strand aufgestellt worden waren. In diesen öffentlichen Raum servierte die Bar Speisen und Getränke ohne eine Genehmigung, den Strand zu nutzen.

Bereits vor drei Jahren war der Präsident des Tourismusverbandes Asofuer (Asociación de Empresarios Turísticos de Fuerteventura), Antonio Hormiga, wegen Ungehorsams verurteilt worden, nachdem er selbst die Versiegelung von Stühlen, Tischen und Sonnenschirmen aufgebrochen hatte. Damals akzeptierte er ein sogenanntes Einverständnisurteil, wodurch der Richter eine Geldstrafe anstelle einer Haftstrafe aussprechen konnte.

Das Urteil war jedoch offenbar zu milde und zeigte in der Praxis wenig Wirkung. Beamte des Küstenschutzes mussten die Terrasse des Cafetería-Betriebs im Apartmentkomplex Galera Beach erneut versiegeln. Die Betreiber des Lokals ignorierten die Anordnung und die Angelegenheit landete erneut vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen die Verantwortlichen der Firma Isabella JCLB. Einer der Beschuldigten ist der alleinige Geschäftsführer des Unternehmens, ein weiterer Angeklagter ist sein Sohn. Laut Ermittlungsunterlagen hatte die Gesellschaft am 1. Januar 2021 den Mietvertrag für die Cafetería La Galera unterzeichnet. Bereits seit dem 1. April 2017 führte die Küstenbehörde jedoch gegen Antonio Hormiga ein Bußgeldverfahren wegen widerrechtlicher Nutzung des öffentlichen Küstenbereichs ohne Genehmigung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft führten die Küstenschutzbeamten sowohl am 23. November 2022 als auch am 21. Dezember 2022 die Entfernung der Terrassenmöbel und die Versiegelung des betroffenen Bereichs durch. Dennoch sollen die Beschuldigten „in offensichtlicher Missachtung der staatlichen Autorität und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Handelns“ die Siegel gebrochen und das Mobiliar wieder aufgestellt haben. Die Beamten der Küstenbehörde bestätigten den erneuten Verstoß bei einer Kontrolle wenige Tage später.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein wiederholtes Vergehen des schweren Ungehorsams und beantragt für die drei Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr.

Das Verfahren könnte, so deutet die Anklageschrift an, rechtlich noch schwerer wiegen, doch bereits im vorangegangenen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, das Betreiben einer illegalen Strandterrasse nicht als Umweltverbrechen einzustufen, da die Tatbestandsmerkmale der Verursachung eines schweren Schadens oder einer erheblichen Gefährdung“ nicht erfülle.

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