Monopol auf Kanaren-Route: Kartellbehörde prüft Übernahme der Reederei Armas durch Baleària

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Wer schon mal in einem Hafen auf Fuerteventura war, hat sicher schon einmal eine Fähre der Reedrei Armas gesehen. Doch durch die Übernahme der Reederei Trasmediterráena die Auswirkungen der Corona ist das Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten. Zu guter Letzt sollte ein Verkauf der Aktiva an Baleària die Probleme endgültig aus der Welt schaffen. Doch die geplante Transaktion hat die spanischen Wettbewerbshüter auf den den Plan gerufen.

Übernahme könnte den Wettbewerb gefährden

Die spanische Kartellbehörde „Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia“ (CNMC) hat bei der geplanten Übernahme bestimmter Vermögenswerte der Reederei Naviera Armas durch Baleària erhebliche Risiken für den Wettbewerb festgestellt und entschieden, den Vorgang einer vertieften Prüfung in einer zweiten Phase zu unterziehen. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte die geplante Konzentration den wirksamen Wettbewerb auf mehreren zentralen Routen des regelmäßigen Seeverkehrs für Passagiere und rollende Fracht beseitigen, insbesondere im Bereich des Alborán-Meeres, der Meerenge von Gibraltar und bei den Verbindungen zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln.

Baleària hatte im Oktober 2024 die Übernahme der vollen Kontrolle über die entsprechenden Vermögenswerte von Naviera Armas in diesen drei Gebieten bei der CNMC angemeldet. Beide Reedereien sind dort derzeit aktiv.

Nach der vorläufigen Analyse kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Transaktion zu einer sehr hohen Marktkonzentration auf den Märkten Südliche Halbinsel–Alborán, Südliche Halbinsel–Straße von Gibraltar sowie Halbinsel–Kanaren führen würde. Auf mehreren Routen würde Baleària als einziger Anbieter verbleiben, was eine faktische Monopolsituation zur Folge hätte.

Monopol auf Kanarenroute befürchtet

Im Alborán-Meer warnt die Wettbewerbsbehörde davor, dass Baleària seine Stellung als führende Reederei deutlich ausbauen könnte. Der Wettbewerbsdruck wäre sehr gering, und in der Mehrzahl der untersuchten Märkte bliebe das Unternehmen als alleiniger Dienstleister übrig. Für die Routen zwischen der Halbinsel und den Kanarischen Inseln fällt die Bewertung ähnlich aus. Durch die Integration der Armas-Vermögenswerte würde Baleària auf bestimmten Verbindungen zur einzigen Reederei werden und den bislang bestehenden Wettbewerb beseitigen. Dies betrifft auch die maritime Anbindung von Fuerteventura an das spanische Festland.

Baleària hat der CNMC eine Reihe von Zusagen vorgelegt, die sich vor allem auf den Bereich Halbinsel–Kanaren beziehen, zudem verzichtet das Unternehmen auf die Lizenz für die Route Nador–Almería. Nach Auffassung der Behörde reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus, um die festgestellten Risiken ohne eine vertiefte Prüfung auszuräumen. Deshalb wurde die zweite Phase des Verfahrens eröffnet. Diese Entscheidung greift der endgültigen Bewertung nicht vor. Am Ende des Verfahrens kann die CNMC den Zusammenschluss genehmigen, Auflagen verhängen, weitere Zusagen akzeptieren oder die Konzentration untersagen, falls die wettbewerblichen Auswirkungen nicht ausreichend korrigiert werden können.

Eine zusätzliche Komplexität ergibt sich aus der Situation in der Straße von Gibraltar. Parallel zur Baleària-Transaktion prüft die CNMC eine weitere Übernahme von Routen durch die dänische Reederei DFDS. Diese betrifft ebenfalls die Verbindungen in diesem Gebiet. Konkret geht es um die Route Algeciras–Tánger. Sollten beide Teilübernahmen genehmigt werden, würde Armas den Betrieb einstellen, und die Zahl der Anbieter würde sich von vier auf drei reduzieren, was eine spürbare Veränderung der Wettbewerbsstruktur bedeuten würde.

Die unerwünschten Folgen eines Monopols: höhere Preise, schlechterer Service und Reduzierung der Frequenzen

Die von der CNMC identifizierten Risiken äußern sich nach Einschätzung der Behörde vor allem in möglichen Preissteigerungen, einer Verschlechterung der Servicequalität und einer Reduzierung der Frequenzen. Diese Effekte werden zumindest auf den Routen Halbinsel–Melilla, Almería–Nador sowie bei den Verbindungen zwischen der Halbinsel und den Kanarischen Inseln erwartet. Besonders problematisch seien die Routen, die nicht unter öffentliche Dienstleistungsverpflichtungen („Obligaciones de Servicio Público OSP“), fallen, da es dort keine Höchsttarife gibt, die die Auswirkungen für die Nutzer begrenzen.

Die Wettbewerbsbehörde weist zudem darauf hin, dass auch auf Strecken mit OSP relevante Risiken bestehen können. Durch die Verringerung der Zahl der Anbieter könnte sich der Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen verschlechtern, wenn statt zwei nur noch eine Reederei mit aktueller Ausschreibungserfahrung zur Verfügung steht. Dies könnte zukünftige Vergaben erheblich beeinflussen.

Die aktuelle Prüfung steht im Zusammenhang mit der im August 2024 bekannt gegebenen Einigung zwischen Baleària und den Eigentümern von Armas Trasmediterránea über den Erwerb ihrer Aktivitäten im Kanarenverkehr, im Alborán-Meer und in Teilen der Straße von Gibraltar.

Das Abkommen sah den Betrieb von 15 Fähren, die Nutzung mehrerer Seelinien sowie die Integration von rund 1.500 Beschäftigten vor. Die Umsetzung des Geschäfts ist ausdrücklich von der Genehmigung durch die CNMC abhängig. Die übrigen Vermögenswerte im Bereich der Straße von Gibraltar wurden überwiegend von DFDS übernommen.

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