Eine 35 Jahre alte Frau vermutet, dass sie nach ihrer Geburt im Krankenhaus von Fuerteventura irrtümlich einer falschen Familie übergeben wurde. Nachdem genetische Untersuchungen ergeben haben, dass sie nicht die leibliche Tochter der Eltern ist, bei denen sie aufgewachsen ist, fordert sie nun Aufklärung vom kanarischen Gesundheitsdienst Servicio Canario de Salud (SCS).
Wie ihr Anwalt, der Jurist José Sáez Morga, gegenüber der Nachrichtenagentur Efe erklärte, ließ seine Mandantin gegen Ende des Jahres 2025 aus eigenen Zweifeln heraus DNA-Tests durchführen. Die Ergebnisse hätten bestätigt, dass ihr genetisches Profil nicht mit dem der Eltern übereinstimmt, die sie großgezogen haben.
Nach Ansicht des Anwalts deutet alles auf einen möglichen Fehler bei der Identifizierung eines Neugeborenen im Allgemeinen Krankenhaus von Fuerteventura (Hospital General de Fuerteventura) hin. Neben der DNA-Analyse seien auch Blutgruppenuntersuchungen vorgelegt worden, die ebenfalls darauf hinweisen, dass die Frau nicht biologisch mit den Eltern verwandt ist, denen sie nach ihrer Geburt übergeben wurde.
Antrag auf Untersuchung gestellt
Im November 2025 beantragte der Anwalt über die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit der kanarischen Regierung (Dirección General de Salud Pública) Maßnahmen beim Servicio Canario de Salud. Ziel sei es, den möglichen Vorfall offiziell untersuchen zu lassen und zu klären, ob es im Krankenhaus tatsächlich zu einer Verwechslung gekommen ist.
Nach Angaben des Juristen liegt den Behörden eine vollständige Dokumentation vor, darunter die Ergebnisse der Blutgruppenanalysen und der DNA-Untersuchungen. Diese belegten, dass die Frau nicht die biologische Tochter der Personen ist, denen sie unmittelbar nach der Geburt übergeben worden war.
Trotz der eingereichten Unterlagen habe seine Mandantin bis Anfang März 2026 noch keine Antwort von den zuständigen Stellen erhalten. Der Vorgang liege nun bei der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit der kanarischen Regierung, die entscheiden müsse, welche weiteren Schritte eingeleitet werden.
Der Anwalt betonte, dass es seiner Mandantin in erster Linie darum gehe zu erfahren, was damals genau passiert sei und wer zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus tätig war. Es gehe nicht darum, einzelne Pflegekräfte oder den Gesundheitsdienst persönlich anzugreifen, sondern darum, die Umstände des möglichen Fehlers aufzuklären.
Anwalt mit Erfahrung in ähnlichen Fällen
José Sáez Morga verfügt über Erfahrung in vergleichbaren Fällen. Er war unter anderem der rechtliche Vertreter einer der beiden jungen Frauen, die im Jahr 2002 im Kinderbereich des damaligen Krankenhauses San Millán in Logroño nach der Geburt irrtümlich vertauscht worden waren.
In diesem Verfahren bestätigten Gerichte nach Angaben der Zeitung El Día de La Rioja eine Entschädigungszahlung von 975.000 Euro für eine der betroffenen Frauen.
Neben dem aktuellen Fall auf Fuerteventura betreut der Anwalt nach eigenen Angaben auch weitere Verfahren von Menschen, die von möglichen Verwechslungen nach der Geburt betroffen sind, unter anderem in Guadalajara und Barcelona. Die 35-Jährige auf Fuerteventura wartet derzeit weiterhin auf eine Stellungnahme der Gesundheitsbehörden, um klären zu können, ob es bei ihrer Geburt tatsächlich zu einer Verwechslung gekommen ist.
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