Sechs mutmaßliche Mitglieder einer Drogenbande mit Aktivitäten auf Fuerteventura angeklagt

Justizpalast-Gericht-Las-Palmas

Die Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen gegen sechs Personen beantragt, denen vorgeworfen wird, Mitglieder einer kriminellen Bande gewesen zu sein, die Kokain und Heroin auf die Kanarischen Inseln eingeführt und dort verteilt haben soll. Laut Anklageschrift soll die Gruppe unter anderem auf Gran Canaria, Lanzarote und auf Fuerteventura aktiv gewesen sein.

Der Prozess wird vom 10.03. bis 19.03.2026 vor dem Provinzgericht von Las Palmas (Audiencia Provincial de Las Palmas) verhandelt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelten die Angeklagten AISP, DMPS, CCHO, CSE und AROM, alle volljährig und teilweise bereits wegen Drogendelikten vorbestraft, zumindest in den Jahren 2023 und 2024 gemeinsam, um große Mengen von Betäubungsmitteln auf die Kanaren einzuführen und anschließend zu verteilen.

Laut Anklage waren AISP, DMPS und CCHO für die Einfuhr der Drogen auf die Kanaren und deren Vertrieb auf Gran Canaria zuständig. CSE und AROM sollen dagegen den Transport der Substanzen nach Lanzarote beziehungsweise auf Fuerteventura übernommen haben, wo die Drogen anschließend an Dritte verkauft wurden.

Mehrere Transporte zwischen Inseln

In der Anklageschrift beschreibt die Staatsanwaltschaft mehrere Fälle, bei denen Betäubungsmittel zwischen den Inseln transportiert worden sein sollen. Nach Darstellung der Ermittler wurden Drogen wiederholt von Gran Canaria aus nach Lanzarote und Fuerteventura gebracht, teilweise durch die Angeklagten selbst, teilweise durch eingesetzte Kuriere.

In mehreren Fällen griffen die Behörden ein und stellten dabei erhebliche Mengen von Kokain und Heroin sicher. Einige der beteiligten Transporteure wurden bereits in gesonderten Verfahren verurteilt.

Im Zuge der Ermittlungen kam es im Jahr 2024 zu mehreren Festnahmen und Durchsuchungen. Besonders umfangreich war eine Durchsuchung am 26.09.2024 in Las Palmas de Gran Canaria, bei der in der Wohnung eines Angeklagten mehr als 23 Kilogramm Kokain mit unterschiedlichen Reinheitsgraden sowie weitere synthetische Substanzen entdeckt wurden. Der geschätzte Wert der sichergestellten Drogen liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 1,5 Millionen Euro. Außerdem fanden die Ermittler unter anderem Präzisionswaagen, Bargeld sowie mehrere Fahrzeuge.

Bereits zuvor war ein weiterer Angeklagter am 11.09.2024 bei seiner Ankunft auf Lanzarote festgenommen worden, nachdem er mit Kokain und Heroin aus Gran Canaria eingereist sein soll. In anschließenden Durchsuchungen von Wohnungen in Las Palmas de Gran Canaria und Arrecife stellten die Beamten unter anderem Substanzen zum Strecken von Drogen, Geräte zur Portionierung, Mobiltelefone und Bargeld sicher.

Auch bei Durchsuchungen am 17.09.2024 in Wohnungen weiterer Angeklagter fanden die Ermittler Drogen, Streckmittel, Bargeld sowie verschiedene Gegenstände, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Drogenhandel in Verbindung stehen könnten.

Untersuchungshaft und geforderte Strafen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befinden sich mehrere Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft. CSE sitzt seit dem 13.09.2024 in Haft, DMPS und CCHO seit dem 19.09.2024 und AISP seit dem 27.09.2024. ARSM befand sich bereits vom 20.03.2023 bis zum 20.04.2023 in Untersuchungshaft.

Einige der Beschuldigten, darunter CSE und AISP, sollen bereits Vorstrafen wegen Drogendelikten haben.

Für die Angeklagten AISP, DMPS, CCHO und CSE fordert die Staatsanwaltschaft jeweils neun Jahre Haft und eine Geldstrafe von sieben Millionen Euro wegen des Delikts gegen die öffentliche Gesundheit sowie zusätzlich zwei Jahre Haft wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

Für die Angeklagte AROM werden acht Jahre Haft, eine Geldstrafe von fünf Millionen Euro sowie zusätzlich zwei Jahre Haft wegen Beteiligung an einer kriminellen Gruppe beantragt. Für den Angeklagten ARSM fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 60.000 Euro.

Darüber hinaus beantragt die Staatsanwaltschaft die Einziehung von Bargeld, Immobilien, Fahrzeugen, Taxilizenzen und weiteren Vermögenswerten sowie die Vernichtung der sichergestellten Betäubungsmittel. Für die Angeklagten CCHO und CSE, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen sollen, wird außerdem beantragt, dass nach dem Verbüßen eines Teils der Haftstrafe eine Ausweisung aus Spanien und Einreiseverbot für die Dauer von zehn Jahren angeordnet wird.

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