Die geplante Einführung einer vollständigen Regulierung für Campingplätze, Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge auf den Kanarischen Inseln befindet sich auf der Zielgeraden. Die kanarische Regierung hat Entwurf der Verordnung über touristische Freiluftunterkünfte („Reglamento de los establecimientos turísticos al aire libre“) dem Kanarischen Konsultativrat (Consejo Consultivo de Canarias) zur Stellungnahme vorgelegt. Dies ist der letzte Schritt vor der endgültigen Verabschiedung durch den Regierungsrat.
Die vom kanarischen Tourismusministerium (Consejería de Turismo) ausgearbeitete Verordnung soll erstmals einheitliche Regeln für touristische Freiluftunterkünfte sowie spezielle Bereiche für Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge schaffen. Damit reagiert die Regierung nach eigenen Angaben auf eine seit langem bestehende Forderung der Branche.
Wildes Campen zu touristischen Zwecken wird verboten
Der Entwurf regelt Campingplätze, Campingbereiche für Wohnmobile und Wohnwagen, Übernachtungsplätze für diese Fahrzeuge, Campingmöglichkeiten im Zusammenhang mit abgelegenen ländlichen Gebäuden sowie besondere touristische Unterkünfte.
Eine wesentliche Neuerung ist das ausdrückliche Verbot des freien Campens zu touristischen Zwecken. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren, um vorläufige Flächen für Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge einzurichten. Diese gelten zwar nicht als touristische Einrichtungen, müssen aber Mindestanforderungen unter anderem hinsichtlich Sicherheit, Wasserversorgung, Beleuchtung und Abfallentsorgung erfüllen.
Campingplätze müssen mindestens über eine Rezeption, Fahrzeugstellplätze und sanitäre Einrichtungen verfügen. Die Einstufung in verschiedene Kategorien erfolgt über ein Punktesystem. Berücksichtigt werden beispielsweise Einrichtungen wie Supermarkt, Bar, Schwimmbad, Freizeitbereiche, Wäscherei oder Bewachung.
Klare Vorgaben für Wohnmobilplätze
Artikel 49 des Entwurfs regelt Campingbereiche für Wohnmobile, Wohnwagen auf der Durchreise und ähnliche Fahrzeuge. Vorgeschrieben sind mindestens eine Rezeption, Parzellen, Bereiche zur Ver- und Entsorgung sowie sanitäre Einrichtungen. Außerdem müssen Wasserversorgung und Kanalisation zur Entsorgung der Abwässer vorhanden sein.
Während des Aufenthalts dürfen Wohnmobilnutzer in solchen ausgewiesenen Bereichen Markisen ausfahren und mobile Gegenstände wie Tische und Stühle benutzen.
Für reine Übernachtungsplätze gelten ebenfalls konkrete Anforderungen. Sie müssen klar abgegrenzt sein und sämtliche Vorgaben der Raumordnung, des Baurechts, des Umweltrechts und anderer einschlägiger Vorschriften erfüllen.
Vorgeschrieben sind eine Zugangskontrolle sowie je nach Zahl der Stellplätze eine ausreichende Zahl von Trinkwasseranschlüssen und Entsorgungsmöglichkeiten für Grau- und Schwarzwasser. Bei mehr als 30 Stellplätzen müssen mindestens zwei Entsorgungsstationen vorhanden sein.
Bei einer Kapazität von mehr als 15 Fahrzeugen sind Duschen und Toiletten vorgeschrieben. Je 20 Stellplätze oder angefangene 20 Stellplätze muss mindestens eine Ausstattung mit Toilette, Waschbecken und Dusche einschließlich Warmwasser zur Verfügung stehen. Mindestens eine Toilette und eine Dusche müssen barrierefrei sein.
Strom, Ladestation und weitere Dienstleistungen
Bei Übernachtungsbereichen mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens 30 Prozent der Parzellen über einen Stromanschluss verfügen. Ab mehr als 30 Stellplätzen ist außerdem eine Ladestation für Elektrofahrzeuge vorgesehen.
Zusätzlich können unter anderem Waschmaschinen, Aufenthaltsbereiche, WLAN, Picknickplätze, Grillstellen und Systeme zur Mülltrennung angeboten werden.
Eine Informationstafel muss gut sichtbar angebracht werden. Sie soll über Dienstleistungen, Nutzungsbedingungen und Regeln sowie über touristische und kommerzielle Angebote in der Umgebung informieren. Auch Hinweise zu Gesundheitseinrichtungen, dem Notruf 112 und öffentlichen Verkehrsmitteln sind vorgesehen.
Maximal 72 Stunden auf Übernachtungsplätzen
Artikel 75 legt für diese Übernachtungsbereiche eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden fest. Der Aufenthalt kann bis 10 Uhr am Morgen nach der letzten Übernachtung verlängert werden. Innerhalb der jeweiligen Parzelle beziehungsweise auf dafür vorgesehenen Flächen dürfen Markisen, Tische und Sitzgelegenheiten genutzt werden.
Nach der Stellungnahme des Kanarischen Beirats soll der Entwurf erneut dem Regierungsrat vorgelegt werden. Nach den bisherigen Planungen soll die Verordnung im September 2026 in Kraft treten.
Parken und Übernachten bleibt erlaubt
Von besonderer Bedeutung für Wohnmobilnutzer ist Artikel 86. Nach Konsultationen mit den Verbänden wurde ausdrücklich klargestellt, dass das Verbot des freien Campens nicht das legale Parken von Wohnmobilen verhindert.
Auch das Übernachten im Inneren eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs bleibt erlaubt, solange keine Markisen, Tische oder andere Gegenstände im Freien aufgestellt werden, das Fahrzeug nicht mehr als die zulässige Parkfläche beansprucht und keine Flüssigkeiten oder sonstigen Stoffe nach außen abgegeben werden. Damit orientiert sich die Regelung an den Vorgaben der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico)
Campingverband auf Fuerteventura begrüßt Verordnung
Gustavo Morales, Präsident des Campingverbands von Fuerteventura (Asociación de Campistas de Fuerteventura), begrüßt die geplante Regelung. Doch ausgerechnet Fuerteventura verfüge, trotz besonders großer Nachfrage nach Wohnmobilreisen und Camping, über keinen regulären Campingbereich.
Die Verordnung gebe Unternehmen, Gemeinden und Cabildos endlich klare Vorgaben für die Einrichtung entsprechender Flächen. Morales begrüßt zudem, dass Camping- und Wohnmobilverbände in die Ausarbeitung einbezogen wurden.
Gerade bei Artikel 86 hätten die Verbände zunächst Bedenken gehabt, weil die Abgrenzung zwischen Parken und freiem Campen nicht eindeutig gewesen sei. Nun werde ausdrücklich klargestellt, dass ein Wohnmobil oder ähnliches Fahrzeug, das auf einer zugelassenen Fläche lediglich geparkt ist, nicht automatisch als Camping gilt.
Morales weist darauf hin, dass Camping auf Fuerteventura derzeit grundsätzlich nicht erlaubt sei. Ein Fahrzeug könne daher beispielsweise nicht einfach an einem Strand abgestellt werden, um dort die Markise auszufahren und einen Campingplatz einzurichten.
Gemeinden auf Fuerteventura planen Flächen
Nach Angaben von Morales befindet sich der Verband mit allen Gemeinden auf Fuerteventura im Gespräch. Sämtliche Gemeinden hätten ihre Absicht bekundet, mindestens einen Campingplatz einzurichten. Die Gemeinde Puerto del Rosario habe außerdem Bereitschaft signalisiert, eine Entsorgungsstation zu schaffen, da eine entsprechende Einrichtung dort bislang fehle.
Die geplante Übergangsfrist von fünf Jahren soll den Gemeinden ausreichend Zeit geben, entsprechende Flächen einzurichten.
Bisher nur wenige Ver- und Entsorgungsstellen
Auf der Internetseite des Campingverbands von Fuerteventura können Wohnmobilnutzer bereits vorhandene Servicepunkte finden. In der Gemeinde La Oliva gibt es drei Stellen zur Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser. Zwei befinden sich in Corralejo und verfügen zusätzlich über eine Möglichkeit zur Wasserversorgung, eine weitere befindet sich in El Cotillo.
In Puerto del Rosario ist bislang lediglich eine Möglichkeit zur Wasserversorgung an einer Tankstelle an der Straße nach Tetir verzeichnet. Antigua verfügt über eine Entsorgungsmöglichkeit für Grau- und Schwarzwasser, Betancuria über einen Bereich zur Versorgung mit Strom und Wasser. In Tarajalejo gibt es ebenfalls eine Entsorgungsmöglichkeit für Grau- und Schwarzwasser.
Morales betont, dass Wohnmobilreisende grundsätzlich bereit seien, für solche Dienstleistungen zu bezahlen. Private Investoren könnten deshalb ebenfalls Chancen in der Einrichtung entsprechender Anlagen sehen.
Kritik an monatelangen Camps an Stränden
Der Verband unterscheidet ausdrücklich zwischen touristischem Reisen mit Wohnmobilen und dauerhaften Ansiedlungen. Menschen, die aufgrund der angespannten Wohnungssituation gezwungen seien, in Wohnmobilen, Campern oder sogar Autos zu leben, seien nach Auffassung des Verbands Teil eines gesellschaftlichen und wohnungspolitischen Problems.
Anders bewertet Morales die besonders im Sommer entstehenden längerfristigen Camps unmittelbar an Stränden. Dabei würden neben Wohnmobilen und Campern teilweise auch Zelte und ganze Lager aufgebaut.
„Diese Mentalität müssen wir ändern. Wir können nicht irgendwo ankommen und erwarten, dort monatelang zu bleiben“, erklärt Morales. Solche Ansiedlungen führten letztlich zu Problemen mit Anwohnern und belasteten die jeweiligen Gebiete.
Gleichzeitig verteidigt der Verbandspräsident den klassischen Wohnmobiltourismus. Reisende mit Wohnmobilen würden an verschiedenen Orten einkaufen, Dienstleistungen nutzen und Aktivitäten unternehmen. Damit komme ein größerer Teil ihrer Ausgaben unmittelbar der lokalen Wirtschaft zugute.
Hier der Link zur Gesetzesinitiative auf der Webseite der kanarische Regierung.
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