Iberostar verpfändet Hotel auf Fuerteventura wegen rund 65 Millionen Euro strittiger Steuerschulden

Iberostar-Hotels-Fuerteventura

Die Hotelgruppe Iberostar hat zwei Hotels mit einem Gesamtwert von rund 145 Millionen Euro mit Hypotheken belastet, um die Vollstreckung einer vom spanischen Finanzamt geforderten Steuerschuld in Höhe von 64,49 Millionen Euro auszusetzen. Eines der beiden als Sicherheit dienenden Hotels ist das Gaviotas Park an der Playa de Jandía im Süden von Fuerteventura.

berostar hat gegen die Steuerfestsetzung für die Körperschaftsteuer der Geschäftsjahre 2016 und 2017 Rechtsmittel vor dem spanischen Nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional) eingelegt. Bis zur endgültigen Entscheidung in diesem Verfahren dienen die beiden Hotels als Sicherheit für die Forderungen des Finanzamtes.

Hotel Gaviotas Park auf Fuerteventura dient als Sicherheit

Bei den beiden belasteten Immobilien handelt es sich um den Club Cala Barca neben dem Naturpark Mondragó auf Mallorca und das Gaviotas Park direkt an der Playa de Jandía auf Fuerteventura. Beide Anlagen sind Viersternehotels und werden mit All Inclusive angeboten.

Der Nationale Gerichtshof hat die von Iberostar angebotene Hypothek als ausreichende Sicherheit akzeptiert. Damit wird die Vollstreckung der Steuerschuld bis zu einem rechtskräftigen Urteil ausgesetzt.

Nach Informationen der spanischen Wirtschaftszeitung „Cinco Días“ setzt sich die Forderung aus 55,55 Millionen Euro Hauptforderung und weiteren 8,93 Millionen Euro Verzugszinsen zusammen.

Die spanische Staatsanwaltschaft beziehungsweise die staatliche Rechtsvertretung (Abogacía del Estado) hatte sich zunächst gegen eine Aussetzung der Vollstreckung ausgesprochen. Sie akzeptierte diese Möglichkeit jedoch hilfsweise für den Fall, dass Iberostar eine ausreichende Sicherheit stellt. Damit soll gewährleistet werden, dass das Finanzamt die geforderte Summe eintreiben kann, falls die Gerichte letztlich zugunsten der Steuerbehörde entscheiden.

Steuerstreit begann 2019

Der aktuelle Rechtsstreit geht auf Steuerprüfungen zurück, die das spanische Finanzamt im Jahr 2019 eingeleitet hatte. Dabei wurden die Körperschaftsteuer der Geschäftsjahre 2014 bis 2017 sowie die Umsatzsteuer der Jahre 2015 bis 2017 überprüft.

Im Jahr 2022 erhielt die Hotelgruppe daraufhin Steuerbescheide über insgesamt mehr als 115 Millionen Euro zuzüglich Verzugszinsen. Zuvor hatte Iberostar bestimmte Prüfungsfeststellungen ausdrücklich unter Vorbehalt beziehungsweise unter Erklärung seiner Nichtübereinstimmung unterzeichnet.

Der aktuelle Streit über 64,49 Millionen Euro betrifft einen Teil dieser Forderungen und insbesondere die Körperschaftsteuer für die Jahre 2016 und 2017.

Iberostar hatte bereits 2023 Immobilien als Sicherheit hinterlegt

Bereits im Januar 2023 hatte Iberostar Immobilien und Hotelbetriebe verschiedener Tochtergesellschaften als Sicherheiten für die vom spanischen Finanzamt geforderten Beträge eingesetzt.

Mit der nun akzeptierten Hypothek auf die beiden Hotels sieht der Nationale Gerichtshof die Forderung des Finanzamtes vorerst als ausreichend abgesichert an. Die Vollstreckung bleibt deshalb ausgesetzt, solange das Gerichtsverfahren läuft.

Die Richter weisen allerdings darauf hin, dass die einstweilige Maßnahme geändert oder aufgehoben werden kann, falls sich die Umstände des Verfahrens verändern. Eine Entscheidung darüber, ob die vom Finanzamt erhobene Steuerforderung tatsächlich berechtigt ist, ist mit der Annahme der Hotels als Sicherheit ausdrücklich noch nicht verbunden.

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