Eigentlich wollte Spanien spätestens im November 2026 ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen einführen. Während Deutschland bereits am 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen einführte und seit dem 1. Mai 2006 über ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem verfügt, scheint die Einführung eines solchen Systems in Spanien mehr als 23 Jahre später noch immer in weiter Ferne zu stehen.
Verbraucher sollten eigentlich ab November 2026 beim Kauf von Getränken in Plastikflaschen oder Dosen Pfand bezahlen, das sie bei der Rückgabe der leeren Verpackungen zurückerhalten. Doch aus der geplanten Einführung wird vorerst nichts. Das Projekt steckt weiterhin in administrativen und organisatorischen Schwierigkeiten. Inzwischen rechnet die Branche mit einer Einführung nicht vor dem Jahr 2029.
Auch auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln wird es damit im November 2026 voraussichtlich keine Änderung bei der Rückgabe von Getränkeverpackungen geben.
Spanien verfehlte gesetzliche Sammelziele deutlich
Die rechtliche Grundlage für das Pfandsystem bildet das Königliche Dekret 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Real Decreto 1055/2022 de envases y residuos de envases).
Darin ist festgelegt, dass ein Pfandsystem eingeführt werden muss, wenn bestimmte gesetzliche Ziele für die getrennte Sammlung von Einwegplastikflaschen nicht erreicht werden.
Im November 2024 veröffentlichte das spanische Umweltministerium (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico, MITECO) die offiziellen Zahlen für das Jahr 2023. Demnach wurden lediglich 41,3 Prozent der betroffenen Einwegplastikflaschen getrennt gesammelt. Vorgeschrieben war jedoch eine Quote von mindestens 70 Prozent.
Damit wurde die gesetzliche Verpflichtung ausgelöst, innerhalb von zwei Jahren ein Pfandsystem einzuführen. Die entsprechende Frist läuft im November 2026 ab.
Mindestens zehn Cent Pfand pro Verpackung vorgesehen
Das geplante System trägt die Bezeichnung Sistema de Depósito, Devolución y Retorno (SDDR), auf Deutsch Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystem.
Verbraucher sollen beim Kauf bestimmter Getränke ein Pfand von mindestens zehn Cent pro Verpackung bezahlen. Bei der Rückgabe der leeren Verpackung wird dieser Betrag erstattet.
Das System soll insbesondere Einwegplastikflaschen und Getränkedosen erfassen. Nach der geltenden spanischen Regelung sind auch Getränkekartons vorgesehen, wobei deren Einbeziehung noch mit den europäischen Vorschriften abgestimmt werden muss.
Für die Rückgabe sollen unter anderem Automaten in Supermärkten und anderen Verkaufsstellen aufgestellt werden. Auch eine manuelle Rücknahme ist grundsätzlich möglich.
Ziel ist es, die Sammelquoten deutlich zu erhöhen und zu verhindern, dass Getränkeflaschen und Dosen im Restmüll oder in der Umwelt landen.
Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Wie die spanische Tageszeitung El País am 5. Oktober 2026 berichtete, ist das Vorhaben nach fast zwei Jahren Vorbereitung noch nicht über die erste administrative Phase hinausgekommen.
Vier Organisationen, darunter Ecoembes, Procircular, CorePET und die Asociación SDDR para España, haben Anträge auf Zulassung als Betreiber des Systems gestellt. Eine endgültige Genehmigung lag Anfang Oktober 2026 jedoch noch nicht vor.
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung sind Unstimmigkeiten zwischen der Autonomen Gemeinschaft Madrid und dem spanischen Umweltministerium über das Genehmigungsverfahren und die dafür erforderlichen Unterlagen.
Hinzu kommen technische und organisatorische Fragen, die vor der Einführung geklärt werden müssen.
Nach Berechnungen der Branche wären landesweit zwischen 20.000 und 30.000 Rücknahmeautomaten erforderlich. Allein deren Herstellung und Lieferung könnte mindestens ein Jahr dauern.
Darüber hinaus müssten die Sammelstellen eingerichtet, Transportwege organisiert und die Abrechnung der Pfandbeträge zwischen Herstellern, Händlern und Betreibern geregelt werden.
Branchenvertreter gehen davon aus, dass die praktische Umsetzung nach Klärung der rechtlichen und administrativen Voraussetzungen etwa zwei Jahre benötigen könnte.
Branche rechnet inzwischen mit Einführung 2029
Bereits im Juli 2026 erklärte José María Bonmatí, Präsident des Branchenverbands Asociación SDDR para España, gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur EFE, dass die Branche inzwischen an einem System für 2029 arbeite.
Hintergrund ist auch die neue europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Diese sieht grundsätzlich vor, dass Mitgliedstaaten, die bestimmte Sammelziele nicht erreichen, spätestens zum 1. Januar 2029 ein Pfand- und Rücknahmesystem für bestimmte Einweggetränkeverpackungen einrichten müssen.
Allerdings bedeutet diese europäische Frist nicht automatisch, dass die bisherige spanische Verpflichtung zur Einführung im November 2026 aufgehoben ist.
Eine offizielle Verschiebung des spanischen Einführungstermins auf den 1. Januar 2029 ist bislang nicht bestätigt.
Was bedeutet die Verzögerung für Fuerteventura?
Für Verbraucher auf Fuerteventura bedeutet die Verzögerung zunächst, dass beim Kauf von Getränken in Einwegplastikflaschen und Dosen weiterhin kein allgemeines gesetzliches Pfand erhoben wird.
Die Entsorgung erfolgt wie bisher über die bestehenden Sammelsysteme. Plastikflaschen, Getränkedosen und Getränkekartons gehören in Spanien grundsätzlich in die gelben Wertstoffcontainer.
Auch auf den Kanarischen Inseln müsste für die Einführung eines Pfandsystems eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden. Dazu gehören Rücknahmestellen in Supermärkten und anderen Geschäften sowie die Organisation des Transports der gesammelten Verpackungen.
Gerade auf Inseln wie Fuerteventura stellt die Logistik eine besondere Herausforderung dar, da die zurückgenommenen Verpackungen gesammelt, zwischengelagert und gegebenenfalls zur weiteren Verarbeitung auf andere Inseln oder auf das spanische Festland transportiert werden müssten.
Das kanarische Abfallgesetz sieht grundsätzlich auch die Möglichkeit eines Pilotprojekts für ein Pfandsystem auf einer kleineren Insel vor. Ein konkreter Termin für ein solches Projekt auf Fuerteventura ist jedoch nicht bekannt.
Damit bleibt vorerst alles beim Alten. Obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Pfandsystems bereits seit November 2024 erfüllt sind, wird Spanien die ursprünglich vorgesehene Frist im November 2026 aller Voraussicht nach nicht einhalten können. Ob das System tatsächlich erst 2029 eingeführt wird oder bereits vorher starten kann, ist weiterhin offen.
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