Kanaren stellen Entwurf für eigenes Küstengesetz vor

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Die kanarische Regierung hat am 16. Oktober 2026 den Entwurf für ein neues kanarisches Küstengesetz (Ley del Litoral de Canarias) vorgestellt. Die geplante Regelung soll die Verwaltung und den Schutz der Küsten besser an die besonderen geografischen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedingungen des Archipels anpassen. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung und Pflege von Stränden, den Schutz von Küstengebieten sowie um traditionelle Küstensiedlungen und natürliche Meeresschwimmbecken.

Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen des ersten Kanarischen Küstenkongresses (I Congreso de Costas Canarias: Canarias, Mar y Territorio) präsentiert, der am 15. und 16. Oktober 2026 auf Gran Canaria stattfand. Rund 200 Teilnehmer beschäftigten sich mit Fragen der Küstenverwaltung und den Zuständigkeiten der verschiedenen Verwaltungsebenen.

Kanaren fordern mehr Zuständigkeiten bei der Küstenverwaltung

Der kanarische Regierungsrat für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität, Pablo Rodríguez, forderte bei der Eröffnung der Veranstaltung mehr Befugnisse und rechtliche Instrumente für die eigenständige Verwaltung der kanarischen Küsten.

Rodríguez erinnerte an die jahrhundertelange Verbindung der kanarischen Bevölkerung mit dem Meer, insbesondere durch die Fischerei und die zahlreichen Siedlungen unmittelbar an der Küste. Der Schutz dieser Gebiete müsse mit den Bedürfnissen und der Sicherheit der dort lebenden Menschen vereinbar sein.

Der spanische Staat hätte zwar bereits Zuständigkeiten im Bereich der Küstenverwaltung an die Kanaren übertragen, diese seien jedoch nach Ansicht des Regierungsrats nicht ausreichend, um den besonderen Anforderungen des Archipels gerecht zu werden.

Andere spanische autonome Gemeinschaften verfügten über weitergehende Möglichkeiten zur Verwaltung ihrer Küsten. Deshalb müsse auch für die Kanaren ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der ihrer territorialen Realität entspreche.

Rodríguez verwies in diesem Zusammenhang auf die Einrichtung der Generaldirektion für Küsten und die Verwaltung des kanarischen Meeresraums (Dirección General de Costas y Gestión del Espacio Marítimo Canario) während der laufenden Legislaturperiode.

Deren Generaldirektor Antonio Acosta bezeichnete den Kongress als wichtige Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zwischen den autonomen Gemeinschaften und den verschiedenen Verwaltungen. Mit der Vorstellung des Gesetzentwurfs beginne zugleich ein Beteiligungsprozess zur Ausarbeitung der künftigen Regelung.

Küstengesetz soll geografische Besonderheiten berücksichtigen

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs stellte Francisco Villar vor, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität La Laguna.

Nach seinen Ausführungen soll das neue Gesetz sowohl die Landflächen entlang der Küste als auch die maritime Dimension des Archipels berücksichtigen. Dabei stützt sich der Entwurf unter anderem auf das kanarische Autonomiestatut und die darin enthaltene Anerkennung der kanarischen Gewässer, stets innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens.

Ein wesentliches Ziel besteht darin, die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen an die Besonderheiten der Kanaren anzupassen. Gleichzeitig sollen rechtliche Begriffe präzisiert werden, deren bisherige Auslegung in der Praxis Schwierigkeiten verursacht hat.

Bei der Küstenplanung sollen bereits vorhandene Instrumente genutzt werden, die verschiedene Küstenabschnitte nach ihren ökologischen Werten und ihrem Schutzbedarf unterscheiden. Diese sollen bei Bedarf ergänzt und gestärkt werden.

Der Entwurf enthält außerdem Grundsätze für die öffentliche Nutzung der Küste, eine nachhaltige Entwicklung, die Abstimmung verschiedener Planungsinstrumente und den Schutz der Gewässer.

Zur besseren Zusammenarbeit zwischen Behörden und anderen Beteiligten ist unter anderem ein Küstenforum (Foro del Litoral) vorgesehen. Darüber hinaus sollen Informationsinstrumente ausgebaut werden, um die Kenntnisse über die Küstengebiete und deren Verwaltung zu verbessern.

Neue Regeln für Strände, Naturbecken und den Zugang zum Meer

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verwaltung der Strände.

Vorgesehen sind Regelungen zur Klassifizierung verschiedener Küstenabschnitte, zur Erhaltung freier Flächen und zur Vereinbarkeit unterschiedlicher Nutzungen. Auch die Pflege und Wiederherstellung von Stränden sollen ausdrücklich berücksichtigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit erhalten die für die Kanaren typischen natürlichen Meerwasserbecken, die sogenannten Charcos, sowie die natürlichen Schwimmbecken (piscinas naturales).

Diese traditionellen Badeplätze unterscheiden sich in ihren Eigenschaften von gewöhnlichen Stränden und sollen deshalb eine an ihre Besonderheiten angepasste rechtliche Behandlung erhalten.

Auch die Schutzstreifen entlang der Küste sowie die Rechte auf Durchgang und Zugang zum Meer werden im Entwurf behandelt. Dabei geht es unter anderem um die Konkretisierung der Voraussetzungen, unter denen bestimmte Nutzungen zulässig sind.

Beim öffentlichen Fußgängerzugang zur Küste müsse nach Auffassung von Francisco Villar insbesondere berücksichtigt werden, dass die gesetzlichen Anforderungen mit der Barrierefreiheit und den Rechten der Menschen vereinbar sind.

Traditionelle Küstensiedlungen sollen geschützt werden

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft historisch gewachsene Siedlungen unmittelbar an der Küste.

Dabei sollen insbesondere deren geschichtliche, fischereiliche, maritime und gesellschaftliche Besonderheiten anerkannt werden.

Der Entwurf sieht vor, Möglichkeiten zur geordneten Entwicklung dieser Siedlungen zu untersuchen, ihre grundlegende Infrastruktur zu verbessern und ihren traditionellen Charakter zu erhalten.

Gleichzeitig soll verhindert werden, dass solche Siedlungen weiter wachsen oder sich räumlich ausdehnen.

Diese Regelungen könnten auch für Fuerteventura von Bedeutung sein, wo sich zahlreiche historisch gewachsene Küstenorte befinden. Welche konkreten Auswirkungen das geplante Gesetz auf einzelne Siedlungen haben wird, lässt sich aus dem vorgestellten Entwurf allerdings noch nicht abschließend ableiten.

Erfahrungsaustausch mit anderen spanischen Regionen

Neben der Vorstellung des Gesetzentwurfs tauschten sich Vertreter der Kanaren, Kataloniens, Andalusiens, des Baskenlandes, Galiciens, Kantabriens, Valencias und Murcias über ihre Erfahrungen mit der Küstenverwaltung aus.

Im Mittelpunkt standen dabei unterschiedliche Verwaltungsmodelle und rechtliche Regelungen sowie die Übertragung weiterer Zuständigkeiten vom spanischen Staat auf die autonomen Gemeinschaften.

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