Kanarische Regierung übernimmt Renaturierung von 50ha bei El Cotillo als Ausgleich für Origo Mare

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Die kanarische Regierung übernimmt die Renaturierung des ehemaligen Baugebiets SAU-8 Costa del Faro in der Gemeinde La Oliva im Norden von Fuerteventura. Die Maßnahme soll einen Ausgleich für die Beeinträchtigung eines europäischen Vogelschutzgebiets durch die rechtswidrige Bebauung von vier Hektar Fläche im Rahmen der Ferienanlage Origo Mare in Majanicho schaffen.

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem kanarischen Ministerium für Raumordnung, territorialen Zusammenhalt und Wasser (Consejería de Política Territorial, Cohesión Territorial y Aguas) und der Gemeinde La Oliva, die am 13. Oktober 2026 im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (Boletín Oficial de Canarias, BOC) veröffentlicht wurde.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die kanarische Regierung sämtliche Arbeiten des noch zu genehmigenden Renaturierungsprojekts übernimmt. Die Durchführung kann mit eigenen Mitteln oder durch die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.

Renaturierung von 50 Hektar Dünenlandschaft

Die geplanten Arbeiten umfassen die Wiederherstellung von insgesamt 50 Hektar eines Lebensraums, der mit dem durch die Ferienanlage Origo Mare beeinträchtigten Gebiet vergleichbar ist. Beide Flächen liegen innerhalb des europäischen Vogelschutzgebiets „Nordküste von Fuerteventura“ (Zona de Especial Protección para las Aves, ZEPA Costa Norte de Fuerteventura).

Im Mittelpunkt steht die Wiederherstellung des europäischen Lebensraumtyps „Wanderdünen der Küste“ (dunas móviles de litoral).

Das ehemalige Baugebiet SAU-8 Costa del Faro bei El Cotillo wurde in der Vergangenheit durch den Bau von Straßen und anderen Verkehrsinfrastrukturen verändert und beeinträchtigt.

Die Renaturierung sieht insbesondere den Rückbau vorhandener Straßen, die Wiederherstellung der ursprünglichen Geländeformen und die erneute Nutzbarmachung der früheren Straßenverbindung zum Leuchtturm Faro del Tostón vor.

Damit sollen die Eingriffe in die natürliche Dünenlandschaft rückgängig gemacht und die ökologischen Funktionen des Gebiets wiederhergestellt werden.

Umweltauflagen für Origo Mare gehen auf EU-Verfahren zurück

Die Renaturierung ist eine der Ausgleichsmaßnahmen, die in der Umweltverträglichkeitserklärung für das Bauprojekt UA-12 „Casas de Majanicho“ festgelegt wurden.

Diese Erklärung wurde am 16. Februar 2023 von der kanarischen Kommission für Umweltprüfung (Comisión Autonómica de Evaluación Ambiental) im Rahmen einer nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung der Ferienanlage Origo Mare verabschiedet und im März 2023 veröffentlicht.

Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Spanien. Die Kommission hatte am 7. Dezember 2017 ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an das Königreich Spanien gerichtet.

Die Umweltverträglichkeitserklärung von 2023 legte verschiedene Bedingungen und Umweltschutzmaßnahmen fest, die grundsätzlich von der Gemeinde La Oliva umzusetzen waren, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der kanarischen Regierung fielen.

Dazu gehört auch die Renaturierung des ehemaligen Baugebiets Costa del Faro als Ausgleich für die Inanspruchnahme von vier Hektar geschützter Fläche durch Origo Mare.

Gemeinde La Oliva und kanarische Regierung teilen sich Aufgaben

Die kanarische Regierung hatte das öffentliche Unternehmen für Raumordnung und Umweltmanagement (Gestión y Planeamiento Territorial y Medioambiental, Gesplan) bereits mit der Ausarbeitung des Renaturierungsprojekts beauftragt.

Die Genehmigung des Projekts fällt jedoch ebenso wie die grundsätzliche Zuständigkeit für dessen Umsetzung in den Kompetenzbereich der Gemeinde La Oliva. Deshalb haben beide Verwaltungen ihre jeweiligen Verpflichtungen in einer Vereinbarung geregelt.

Die Gemeinde übernimmt sämtliche erforderlichen Verwaltungsverfahren zur Genehmigung des Projekts. Außerdem muss sie sicherstellen, dass die für die Bauarbeiten benötigten Grundstücke zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch private Flächen.

Darüber hinaus ist die Gemeinde für die fachliche Bauleitung sowie die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dafür kann sie entsprechend qualifizierte eigene Mitarbeiter einsetzen oder externe Leistungen vergeben.

Die kanarische Regierung übernimmt dagegen die eigentliche Durchführung der Renaturierungsarbeiten. Sie verpflichtet sich außerdem, die Gemeinde über das gewählte Vergabeverfahren zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Änderungen am Projekt auszuarbeiten.

Die Vereinbarung umfasst auch Maßnahmen zur Beseitigung von Bauschutt, der im Plan zur Wiederherstellung des Nordens (Plan de Recuperación del Norte) der Umweltverträglichkeitsstudie aufgeführt ist, soweit sich die betreffenden Ablagerungen innerhalb des Gebiets SAU-8 befinden.

Finanzierung und Laufzeit der Vereinbarung

Nach Angaben der Vereinbarung entstehen durch die Zusammenarbeit zunächst keine Ausgaben, die eine gesonderte Finanzierungsregelung erforderlich machen. Beide Verwaltungen greifen auf ihre regulären Haushaltsmittel und Investitionsprogramme zurück.

Sollte sich im weiteren Verlauf ein gemeinsamer Finanzierungsbedarf ergeben, muss dieser durch eine zusätzliche Vereinbarung geregelt werden.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung am 17. Juni 2026 vom kanarischen Regierungsrat für Raumordnung, Manuel Miranda, und dem Bürgermeister von La Oliva, Isaí Blanco.

Sie gilt zunächst für vier Jahre ab Unterzeichnung und kann im gegenseitigen Einvernehmen um weitere vier Jahre verlängert werden.

Ein konkreter Termin für den Beginn der Renaturierungsarbeiten wird in dem Bericht über die Vereinbarung nicht genannt. Voraussetzung für die Durchführung ist unter anderem die Genehmigung des entsprechenden Projekts durch die Gemeinde La Oliva.

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