Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf rot: Das sind die Maßnahmen

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Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf rot: Das sind die Maßnahmen 4

Erstellt am 16.07.2021.

Achtung, dieser Text ist nicht mehr gültig. Die aktuellen Regeln ab 06.09.2021 findet man unter folgendem Link: Neu: angepasste Maßnahmen in Stufe 3 (rot) auf Fuerteventura

Die Corona-Ampel der kanarischen Regierung für die Insel Fuerteventura steht seit 16.07.2021 auf auf rot (Stufe 3). Am 02.09.2021 wurde die Einstufung in Stufe 3 (rot) erneut bestätigt. Sie gilt bis mindestens einschließlich 09.09.2021. An diesem Tag findest die nächste Sitzung zur Einstufung statt.

Mit Stufe 3 (rot) der Corona Ampel sind diverse Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 3 (rot) auf ein Maximum von 4 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 3 geöffnet. In den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 6 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet bleiben. Hier dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten.

Erlaubt sind maximal 4 Personen pro Tisch.
(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

An der Bar dürfen Gruppen bis 2 Personen bedient werden.

Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten, aber unter freiem Himmel erlaubt.

Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt.

Gastronomiebetriebe müssen vor 0.00 Uhr schließen und dürfen frühestens um 6.00h morgens wieder öffnen.

Kunden können Essen abholen, solange das Restaurant geöffnet ist, also bis maximal vor 0.00 Uhr.
Lieferservice: Essen darf nur von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt

– nur 4er Gruppen sind erlaubt

– Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt

Ausflüge:

– Maximal 20 Personen (in Vierergruppen)
– Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

-max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen

Ab 22h sind die Strände gesperrt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich Menschenansammlungen für Partys bilden.

Pools:

-max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen

Sauna und Spa:

– Saunas: geschlossen

– Spas: geschlossen

Kinos, Konzertsäle

-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 4 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben

Museen, Ausstellungen

Offen, 33% der max. Personenanzahl erlaubt, Vierergruppen

Fitness-Studio

Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl, Kurse: max 4 Personen inklusive Trainer. Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden.

Shopping Center

Bleiben offen, max 25% der normalerweise erlaubten Personenanzahl auf den Gemeinschaftsfläche. Nutzung von Ruheplätzen (Bänke etc) ist nicht erlaubt, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass nach jedem Nutzer eine Desinfektion stattfinden kann.

Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen ist auf das Durchgehen oder ggf. das Warten auf den Einlass in Geschäfte beschränkt. Ein weiter gehender Aufenthalt ist nicht erlaubt.

Gottesdienste, Messen

Erlaubt, maximal 33 % der normalerweise erlauben Personenanzahl

Öffentlicher Nahverkehr

Maximal 33 % der normalen Kapazität sind erlaubt.

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
Der Konsum alkoholischer Getränke offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.

Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.


Eine Zusammenfassung aller Maßnahme im Einzelnen (in spanischer Sprache) findet sich unter folgendem Link: Tablas de Medidas

Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel: Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

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