Am 30.03.2012 hat der Gemeinderat von Antigua die „Verordnung zur Haltung und zum Schutz von Tieren“ verabschiedet. Diese Verordnung ist seit Juli in Kraft, nachdem die Einspruchsfrist ohne Einsprüche abgelaufen ist.
Immer wieder beklagten Landwirte und Grundstücksbesitzer Schäden, die von freilaufenden, scheinbar herrenlosen, Ziegen angerichtet wurden.
Damit soll nun Schluss sein, die Gemeinde will die Verordnung rigoros durchsetzen und notfalls auch die Bußgelder verhängen, die bis zu 15.000€ betragen können.
Die neue Verordnung verbietet die Anwesenheit von freilaufenden Tieren auf öffentlichen Wegen, Grünzonen, Planzungen, und auf fremdem Privatgelände. Bei Zuwiderhandlung kann die Gemeinde streunende Tiere einfangen. Gegen Zahlung eines Bußgeldes und des Ersatzes des verursachten Schadens können die Eigentümer ihre Tiere, meist Ziegen innerhalb von 20 Tagen zurückbekommen, oder aber die Tiere werden meistbietend versteigert.
Die Gemeindeverordnung regelt auch die Haltung von potentiell gefährlichen Tieren wie z.B. Kampfhunden, die Markierungspflicht mittels Microchip sowie die Registrierungspflicht von Haustieren.
Die Gemeindeverwaltung betont, dass die Verordnung das Zusammenleben verbessern, den Respekt und den Umgang miteinander fördern und das Wohlergehen der Tiere sichern soll. Gleichzeitig soll die öffentliche Ordnung und Sicherheit und Gesundheit garantiert werden, sowohl für die Menschen, als auch für andere Tiere und öffentliche Güter. Es gehe in erster Linie um Prävention und nicht um die Verhängung von Sanktionen. Diese beginnen bei 30€ für leichte Verstöße, betragen zwischen 150 und 1500€ für schwere Verstöße und bis zu 15.000€ für sehr schwere Verstöße.
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