Paradies für Taschendiebe

Glaubt man den Statistiken, sind die kanarischen Flughäfen sicher. Die Zahl der registrierten Diebstähle im Verhältnis zur Zahl der abgefertigten Flugpassagiere ist so niedrig, dass man sich um sein Hab und Gut an den kanarischen Flughäfen keine Sorgen machen müsste.

Doch die Dunkelziffer dürfte enorm sein, weil viele Delikte sicher gar nicht zur Anzeige gebracht werden.

Für Taschendiebe ist ein Flughafen das ideale Jagdrevier: viele Menschen, nervöses Gedränge und eine hohe Dichte an Wertsachen in handlichen Gepäckstücken machen es den Tätern leicht, ihre Opfer auszusuchen, Beute zu machen und unerkannt im Getümmel unterzutauchen.

Wer sich sicher wähnt, sobald er die Sicherheitskontrollen passiert hat, irrt gewaltig, denn in den Wartebereich hinter den Kontrollen zu kommen, ist für die Diebe ein Leichtes: Sie kaufen ein Ticket zum Normaltarif, checken ganz normal ein, bekommen eine Bordkarte und gelangen so durch die Sicherheitsschleuse. Wenn sie ihr kriminelles Werk vollbracht haben, brechen sie ihre „Reise“ ab und lassen sich den Ticketpreis erstatten.

Für einen ausländischen Flugreisenden, der kurz vor seinem Abflug bestohlen wird, gleicht dies einer Katastrophe: Ohne Geld und Kreditkarten, Mobiltelefon und vielleicht sogar ohne Ausweis und Reisedokumente befindet man sich plötzlich in einer scheinbar auswegslosen Lage. Fehlende Sprachkenntnisse machen die Situation auch nicht leichter. Auf dem Flughafen von Fuerteventura gibt es keine Polizeistation. Wenn ein Diebstahlopfer also eine Anzeige erstatten möchte, müsste es nach Puerto del Rosario fahren, was nicht einfach ist ohne Geld für Bus oder Taxi. Außerdem müsste er zunächst noch richtig entscheiden, zu welcher Polizeibehörde er gehen muss: Für Straftaten, die vor der Sicherheitskontrolle begangen wurden, ist die Nationalpolizei zuständig, für Delikte dahinter die Guardia Civil.

Natürlich darf das Opfer nicht erwarten, dass bei der Polizei jemand seine Sprache oder wenigstens so gut Englisch spricht, um die Anzeige aufzunehmen. Sehr wahrscheinlich wird der Beamte auf einen Zettel zeigen, auf dem steht, dass man für die Erstattung einer Anzeige einen Dolmetscher mitzubringen hat.

Stellt der Bestohlene erst nach der Sicherheitskontrolle, wenn also nicht mehr viel Zeit bis zum Abflug bleibt, fest, dass er bestohlen wurde, er aber noch im Besitz von Ausweis und Bordkarte ist, wird er in der Regel weder wissen, was genau zu tun ist, noch nervlich und finanziell in der Lage sein, den Flughafen zu verlassen, um eine Anzeige zu erstatten, und dann auch noch rechtzeitig zurückzukehren, um seinen Flug nicht zu verpassen.

Ein ausländischer Flugreisender, der am Flughafen bestohlen wird, dürfte in der Regel also keinen Einfluss auf die Kriminalitätsstatistik haben.

Inländische Reisende haben zumindest die Möglichkeit, auch an ihrem Zielort in aller Ruhe zur zuständigen Polizeibehörde zu gehen.

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