Rettungswagenfahrer ohne Führerschein und Ausbildung

Die Guardia Civil in Corralejo ermittelt seit Mitte Mai gegen einen 59-jährigen Spanier, der im dringenden Verdacht steht, öffentliche Dokumente gefälscht zu haben. Obwohl der Mann Arbeitslosengeld bezogen hatte und keine der benötigten Qualifikationen vorweisen konnte, soll er sich mit gefälschten Unterlagen für die Stelle eines Notarztwagenfahrers beworben haben.

Zur eigentlichen Ermittlung kam es erst durch einen Mitarbeiter des betroffenen Sanitätsdienstes, der zur Polizei ging, weil ihm eine Reihe von Unstimmigkeiten in den Unterlagen des neuen Angestellten aufgefallen war.

Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle waren neben einer Anmeldung als Selbstständiger bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) und einem gültigen Führerschein auch eine Qualifikation als Rettungssanitäter. Eine Kopie der geforderten Unterlagen konnte mit der Bewerbung im Voraus per Email zugesandt werden.

Obwohl dem prüfenden Mitarbeiter auffiel, dass die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit fehlte, wurde der Bewerber angesichts der dringend zu besetzenden Stelle stundenweise angestellt. Knapp eine Woche später wurde bereits die Arbeitsaufsichtsbehörde von Puerto del Rosario auf den Mann aufmerksam, da dieser offiziell Arbeitslosengeld bezog. Dies führte schließlich dazu, dass der Sanitätsdienst die Polizei informierte, um unter anderem die Echtheit der Dokumente zu überprüfen.

Auf Nachfrage bei den zuständigen Behörden stellte sich heraus, dass der Mann niemals eine Fahrerlaubnis erworben geschweige denn einen Ausbildung zum Sanitäter genossen hatte.

Wie man später herausfand, kam der Mann durch eine Stellenausschreibung, die er selbst veröffentlicht hatte, an die Kopien der angeforderten Dokumente, die er anschließend als Vorlagen für „seine“ gefälschten Unterlagen nur noch entsprechend abändern musste. Der Betrüger wird sich nun wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten müssen.

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