Prügelattacke auf Lehrerin bei Zeugnisvergabe: vier Monate Haft

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Weil eine Mutter offenbar nicht mit den Noten ihres Kindes einverstanden war, griff sie die Lehrerin bei der Zeugnisvergabe tätlich an. Der Vorfall ereignete sich am 25.03.2019 gegen 18.00h in einer Schule auf Fuerteventura.

Als der Partner der Frau ihr riet, den Empfang des Zwischenzeugnisses nicht zu unterschreiben, eskalierte die Situation. Die Mutter verpasste der Lehrerin eine heftige Ohrfeige und fiel anschließend über sie her. Dabei verpasste sie ihr Kratzer am Arm und eine Zerrung des Nackens.

Auch der Partner der Frau wollte wohl auf die Lehrein losgehen, konnte jedoch von einem anderen anwesenden Vater zurückgehalten werden.

Die Frau wurde in einem Schnellverfahren zu einer Haftstrafe von 4 Monaten und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 4 Euro verurteilt. Das Gericht sah in der Art der Tatbegehung eine absolute Verachtung des Opfers und die volle Absicht, die körperliche Integrität der Lehrerin zu verletzen.

Daher verurteilte das Amtsgericht von Puerto del Rosario die Frau nicht nur wegen der leichten Körperverletzung, sondern vor allem wegen des „Angriffs auf die Obrigkeit“. Dieser Straftatbestand ist im spanischen Strafgesetzbuch gesondert geregelt.

Lehrer sind als Figur der „Obrigkeit“ zu respektieren

Die Lehrgewerkschaft ANPE hat sich in einer Pressemitteilung positiv über das Urteil geäußert. Es sei eine historische Forderung, dass die Lehrerschaft als eine Figur der „Obrigkeit“ (Spanisch: autoridad) anerkannt werde und somit besser vor Einschüchterungen geschützt werde. Der Präsident der Gewerkschaft erklärte weiterhin, dass die angespannte Situation dieses Falles bereits seit 2018 bestand und nun in körperlicher Gewalt ausgeufert sei. Es sei aber nur einer der vielen Anfragen und Anzeigen, die die Rechtsabteilungen der Lehrerorganisationen täglich beschäftigen. Daher seien Urteile wie dieses besonders relevant, weil sie der Gewalt in den Klassenzimmern eine klare Grenze setzen.

Für die Täterin bedeutet das Urteil nicht, dass die direkt ins Gefängnis gehen muss. Sollte sie jedoch erneut straffällig werden, muss sie die Haftstrafe absitzen.

Im Schuljahr 2017/2018 registrierte der „Fürsprecher der Lehrer“ (Spanisch: „defensor del profesor“) auf den Kanarischen Inseln 147 Fälle von Gewalt gegen Lehrer.

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