Festnahme nach versuchtem Handtaschenraub auf Fuerteventura

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Die Guardia Civil der Kaserne von Gran Tarajal im Süden Fuerteventuras hat am 12.01.2020 einen Mann festgenommen. Dieser soll in der Nacht zum 11.12.2020 versucht haben, einer Frau in Gran Tarajal die Handtasche zu rauben.

Es soll sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 20-jährigen Ausländer handeln.

Das Opfer hatte in ihrer Anzeige angegeben, dass sich ihr in einer Zone mit Bars in der Kleinstadt Gran Tarajal ein Mann genähert hatte, um ihr die Handtasche zu stehlen. Als die Frau sich wehrte schlug der Angreifer mehrfach auf sein Opfer ein. Ein Faustschlag traf sie mitten ins Gesicht, wobei sie einen Nasenbeinbruch erlitt. Der Angreifer ließ erst von seinem Opfer ab, als andere Personen der Frau zur Hilfe eilten.

Die Aussagen des Opfers und verschiedener Zeugen ermöglichten es den Ermittlern, den mutmaßlichen Angreifer zu identifizieren.

Entweder war der Angreifer der Polizei oder einem der Zeugen bereits namentlich bekannt. Jedenfalls konnten die Ermittler den Mann telefonisch kontaktieren und ihn auf die Wache der Guardia Civil in Puerto del Rosario vorladen. Dort nahmen die Beamten ihn wegen versuchten Raubes und Körperverletzung fest und überstellten ihn der Justiz.

Raub und Körperverletzung im spanischen Strafgesetz

Der Raub mit Gewalt gegen oder Einschüchterung von Personen ist im Artikel 242 des Spanischen Strafgesetzbuches (código penal) geregelt. Das Strafmaß sieht eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren vor. Da der Raub nicht vollendet wurde, handelt es sich im vorliegenden Fall um versuchten Raub, weshalb der Richter das Strafmaß um ein bis zwei Stufen herabsetzen kann.

Die Körperverletzung ist im Artikel 147 des código penal geregelt. Die Strafe für Körperverletzung hängt von der Schwere der zugefügten Verletzung ab. Die Strafandrohung für Körperverletzung liegt bei 3 Monaten bis 3 Jahren Haft oder bei einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten.

Die Definition der Körperverletzung setzt voraus, dass außer der medizinischen Erstbehandlung für die Genesung eine weitere medizinische oder chirurgische Behandlung objektiv erforderlich ist. Die einfache Überwachung der Heilung durch einen Arzt gilt dabei nicht als Behandlung.

Das Strafmaß hängt auch von möglichen Folgeschäden ab. Wenn das Opfer ein Organ oder Körperteil oder einen Sinn, im vorliegenden Fall z.B. den Geruchssinn, verliert, liegt das Strafmaß zwischen 6 und 12 Jahren.

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2 Kommentare

  1. Das würde ich mir auch in Deutschland wünschen. Aber da wird die POLIZEI ja geprügelt und angegriffen. Ich könnte mir vorstellen, dass die POLIZEI hier anders auf solche Übergriffe reagiert als in D. Da hatten die Täter immer so eine schwere Kindheit……….

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