Hubschraubereinsatz nach Beinbruch beim Wandern auf dem Pico de la Zarza im Süden Fuerteventuras

GES-Hubschrauber-gelb
Archivfoto

Am 23.05.2020 hat sich eine Frau beim Wandern auf Fuerteventuras höchstem Berg, dem Pico de la Zarza, im Gemeindegebiet von Pájara im Süden der Insel ein Bein gebrochen. Ein entsprechender Notruf, der den Unfall meldete, ging um 12.05h bei er Notrufzentrale (Telefon 112) ein.

Laut Notruf soll die Frau beim Wandern gestürzt sein und sich dabei eine Verletzung an einer unteren Extremität zugezogen haben.

Der Rettungsdienst (SUC) schickte einen Rettungshubschrauber an die Unglücksstelle. Die Frau wurde stabilisiert und anschließend ins Inselkrankenhaus nach Puerto del Rosario ausgeflogen.

Laut Pressemitteilung soll es sich bei der verunfallten Person um eine Frau im Alter von 50 Jahren gehandelt haben. Angaben zur Nationalität wurden nicht gemacht.

Wer muss die Kosten für eine Hubschrauberbergung auf Fuerteventura übernehmen?

Vom SUC wurde ebenfalls nicht mitgeteilt, ob die Frau allein oder im Familien- oder Bekanntenkreis unterwegs war, oder ob sie an einer von einem offiziell angemeldeten Aktivtourismus-Unternehmen organisierten Wanderung teilgenommen hat.

Diese Frage ist entscheidend, wenn es darum geht, wer die Kosten für die Bergung und den Hubschraubereinsatz tragen muss. Denn die Uhrzeit, zu der der Notruf abgesetzt wurde, legt die Vermutung nahe, dass die Person außerhalb des ihrem Alter entsprechenden Zeitfensters für das Sporttreiben in Phase 1 unterwegs war. Wenn sie mit einer organisierten Wanderung eines Aktivtourismusunternehmens unterwegs war, muss dessen Haftpflichtversicherung den Hubschraubereinsatz übernehmen. Solche Unternehmen durften in Phase 1 Wanderungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchführen.

Sollte die Frau jedoch auf eigene Faust unterwegs gewesen sein, hätte sich sich nach den Vorschriften des Alarmdekrets und der Ministerialerlasse, die sportliche Aktivitäten während des Alarmzustandes regeln, zu dieser Zeit nicht wandernd auf dem Pico de la Zarza aufhalten dürfen.

Zwar gilt Wandern nicht als „gefährliche“ Aktivität im Sinne des kanarischen Gesetzes, das die Gebühren für Rettungseinsätze regelt, sodass man im Normalfall nicht für Rettungseinsätze zur Kasse gebeten werden kann. Wenn man sich beim Wandern allerdings über Verbote hinwegsetzt, muss man die Kosten dennoch übernehmen.

Eine Stunde Hubschraubereinsatz schlägt dabei mit 2.000€ zu buche. Jede am Rettungseinsatz beteiligte Person bzw. jedes Fahrzeug werden mit 36€ bzw. 40€ abgerechnet. Die Kosten sind für die Rettung einer einzelnen Person bei 6.000€ gedeckelt.

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