Guardia Civil klärt Stalking Fall auf Fuerteventura

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Wie die Guardia Civil Mitte Juni 2020 bekannt gab, haben die Beamten der Polizeidienststelle von Morro Jable einen Fall von Stalking aufgeklärt.

Ende Februar hatte eine Frau aus Morro Jable zur Anzeige gebracht, dass jemand mit ihrer Telefonnummer in Internetportalen insgesamt 13 verschiedene Angebote aufgegeben hatte. Zum einen wurden darin Motorroller zum Verkauf angeboten (die Frau betreibt tatsächlich auch eine Vermietung von Motorrollern) und zum anderen wurden sexuelle Handlungen angeboten. Daher hatte die Frau plötzlich viele Telefonanrufe und erhielt Whatsapps von Unbekannten.

Die Frau hatte 24 WhatApp-Messages (zwischen dem 19. und 20. Februar) und mehr als 200 Telefonanrufe zwischen dem 19. und 29. Februar von Unbekannten erhalten.

Polizeiliche Ermittlungen

Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und konnte in Zusammenarbeit mit einer Telefongesellschaft ausreichende Indizien für die Täterschaft eines Mannes ausmachen. Der Mann lebt in Majadahonda, einer Gemeinde bei Madrid. Er habe zuvor die Dienste der Rollervermietung in Anspruch genommen und könne so an das Telefon gekommen sein, hieß es in der Nachricht der Guardia Civil. Der Mann und die Firma der Eigentümerin der Rollervermietung haben ein zivilrechtliches Verfahren laufen.

Der Mann wurde am 03.06.2020 bei der Guardia Civil auf dem Festland vernommen und muss sich nun dem Gericht vor Ort zur Verfügung halten.

Stalking ist ein Delikt

Laut Artikel 172 des spanischen Strafgesetzbuches ist – in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts- mit drei Monaten bis 2 Jahren Haft oder einer Geldstrafe von 6 bis 24 Monaten zu bestrafen, wer man eine Person beharrlich und wiederholt belästigt und durch irgendein Verhalten die Entwicklung des täglichen Lebens eines anderen ernsthaft verändert. Im oben genannten Artikel wird unter Punkt drei als ein entsprechendes Verhalten auch die missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten genannt, die dazu führt, dass Dritte das Opfer kontaktieren.

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