Zwei neue Corona-Fälle auf Fuerteventura

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Die Presseabteilung der Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) hat am 17.06.2020 mitgeteilt, dass auf Fuerteventura zwei neue Corona-Fälle diagnostiziert worden sind.

Damit steigt die Zahl der aktiven Coronafälle auf Fuerteventura auf 3.

Fuerteventura war zuvor am 27.05.2020 für „corona-frei“ erklärt worden, nachdem der letzte Covid-19-Patient im Krankenhaus wieder virenfrei war.

Am 05.06.2020 war die Corona-Freiheit auf Fuerteventura dann schon wieder vorbei. Bei einem Migranten aus Subsahara-Afrika wurde an diesem Tag eine Infektion mit Sars-CoV2 bestätigt.

Laut der Pressemitteilung vom 17.06.2020 sind jeweils ein Migrant in der Quarantäne-Halle des Cabildo in Antigua und ein Migrant in der Halle auf dem Hafengelände in Puerto del Rosario betroffen.

Eine weitere Person befindet sich in häuslicher Quarantäne.

Zurzeit befinden sich keine Patienten mit Covid-19 im Krankenhaus auf Fuerteventura.

Am 14.06.2020 wurden auf Fuerteventura 22 Proben von Personen mit Coronaverdacht zur Analyse ins Labor geschickt. Am 15.06.2020 waren es 105 und am 16.06.2020 waren es 38 Proben.

Systematische Tests zur Früherkennung von möglichen Ausbrüchen auf Fuerteventura und den Kanaren

Die größeren Testkapazitäten, die auf Fuerteventura und den Kanarischen Inseln nun zur Verfügung stehen, werden dazu genutzt, um die Bevölkerung auf mögliche Verdachtsfälle zu durchkämmen. Dies ist vom spanischen Gesundheitsministerium in einem entsprechenden Protokoll so vorgesehen und soll dazu beitragen, mögliche Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und die Betroffenen und deren Kontaktpersonen effizient zu isolieren.

Als Verdachtsfall gilt jeder Person, mit dem klinischen Bild einer akuten Atemwegsinfektion, die plötzlich aufgetreten ist, unabhängig vom Schweregrad, und die unter anderem mit Fieber, Husten oder Atemnot einhergeht. Auch andere atypische Symptome wie Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Durchfall, Muskelschmerzen usw. werden bei der Identifizierung von möglichen Verdachtsfällen berücksichtigt.

Das Protokoll sieht vor, dass bei solchen Personen innerhalb von 24 Stunden ein PCR-Test durchzuführen ist.

Covid-19 ist in Spanien eine meldepflichtige Erkrankung.

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