Frau rast mit 210 km/h über Fuerteventura und postet Video in sozialen Medien

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Die meisten Straftäter versuchen alles, um ihre strafbaren Handlungen im Verborgenen zu verüben und möglichst unerkannt zu bleiben. Ein Einbrecher würde sicher nicht auf die Idee kommen, vor der laufenden Überwachungskamera zu tanzen oder sich gar von einem Komplizen filmen zu lassen, um das Video hinterher ins Netz stellt.

Möglicherweise war sich die 25-jährige Fahrerin eines Autos auf Fuerteventura gar nicht bewusst, dass sie eine Straftat verübt, wenn sie mit 190 statt erlaubter 70 km/h bzw. 210km/h statt erlaubter 90 km/h über die FV-1 im Norden Fuerteventuras rast, dabei noch eine Hand vom Lenkrad nimmt und sich sitzend wild im Takt lauter Musik bewegt. Sonst hätte sie sich wohl kaum von der Person auf dem Beifahrersitz dabei filmen lassen und zugelassen, dass das Video im Netz landet. Auf dem Video, das im Netz kursiert, war die Geschwindigkeit auf dem Tacho gut zu erkennen

Ermittler durchforsten das Netz auch nach Verkehrsstraftaten

Vielleicht hat sie auch einfach nur nicht damit gerechnet, dass es bei der Guardia Civil Beamte gibt, die die sozialen Medien gezielt auch nach Straftaten im Straßenverkehr durchforsten. Dank des unbändiges Drangs nach Selbstdarstellung in der heutigen Zeit können Ermittler Straftaten aufklären, die ohne Facebook und Co. niemals auch nur entdeckt worden wären. Die Beweise liefern die Täter oft gleich noch mit.

Jedenfalls gelang es den Beamten der Guardia Civil, die mutmaßliche Täterin zu identifizieren und auch den Tatzeitpunkt zu bestimmen. Daraufhin wurde die mutmaßliche Fahrerin und mögliche Zeugen zur Vernehmung ins Quartier der Guardia Civil in Puerto del Rosario vorgeladen.

Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Sie blieb unter Auflagen auf freiem Fuß.

Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h über dem Limit außerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Spanien als Straftat und ist mit einer Haftstrafe von 3 bis 6 Monaten oder Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder gemeinnütziger Arbeit von 31 bis 90 Tagen bedroht. Hinzu kommt ein Fahrverbot von 1 – 4 Jahren.

Die Geschwindigkeit laut Tacho lag bei der Frau bei 120km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Selbst nach Abzug aller möglichen Sicherheitsabschläge von der Tachoanzeige dürfte damit eine Geschwindkeitsüberschreitung von 80 km/h nachgewiesen sein.

Bei der Frau handelte es sich um eine 25-jährige Spanierin, die noch keine Vorstrafen hatte.

Im April 2019 führte ein Video, das von einem anderen Autofahrer gedreht wurde, zur Verurteilung des „Dünenfilmers von Corralejo“

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