Am Nachmittag des 20. Januar 2021 haben Beamte der Guardia Civil ein Sportangelboot im Norden Fuerteventuras kontrolliert. Das Boot befand sich etwa eine Seemeile vor dem Fario del Tostón bei El Cotillo.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die zwei sich an Bord befindlichen Personen die zulässige Fangmenge extrem überschritten hatten.
Die Beamten fanden 179 Kilogramm Fisch an Bord. Es handelte sich dabei um verschiedene Fischarten, die sich alle als Speisefische eignen: Buttermakrelen, Cherne (Wrackbarsch) usw. . Nach der Pressemitteilung sollen die gefangenen Fische einen Verkaufswert von rund 1.000 Euro gehabt haben.
Für Sportfischer gilt in diesem Bereich eine maximale Fangmenge von 5 Kilogramm pro Person und Lizenz.
Die beiden Sportangler erhielten daher ein Anzeige von den Beamten. Die Fische wurden beschlagnahmt.
Die Beamten stützen sich dabei auf die entsprechende kanarische Regelung (Ley 17/2003 vom 10. April 2003). Diese sieht bei der Überschreitung der maximalen Fangmenge um mehr als das Doppelte Geldstrafen von mindestens 301 und bis zu 60.000 Euro vor, ebenso wie die Beschlagnahmung des Fangs.
Patrouillen der Guardia Civil
Zu den Aufgaben der Guardia Civil gehört – auch auf dem Wasser – die Überwachung der Einhaltung aller Normen und Gesetze. Dementsprechend können die Beamten Sportboote etc kontrollieren.
Dabei werden auch die Mindestfanggrößen der Fische kontrolliert, oder ob zum Beispiel geschützte Arten gefangen wurden.
Auch an Land kontrollieren Beamte der Seprona (Umwelteinheit der Guardia Civil) regelmäßig Personen, die sich zum Beispiel zum Angeln an den Küsten aufhalten. Ebenfalls kontrollieren die Beamten die Einhaltung der Schonfristen für das Sammeln von Muscheln, Tintenfischen oder Napfschnecken. Manche Napfschnecken-Arten stehen unter Naturschutz und dürfen überhaupt nicht gesammelt werden, wie zum Beispiel die Lapa majorera.
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Die werden wieder ausgesetzt.
Was passiert mit den beschlagnahmten Fischen?