Polizei beschlagnahmt 3kg Marihuana auf einer Dachterrasse in Costa Calma im Süden Fuerteventuras

Festnahme-Cannabis

Beamte der Wache der Guardia Civil in Morro Jable haben am 27. Juli 2021 einen 35 Jährigen Mann festgenommen, der bereits zuvor wegen Drogen- und Eigentumsdelikten aufgefallen war.

Dem Mann wird vorgeworfen, Drogen kultiviert und aufbereitet zu haben.

Die Ermittlungen begannen im Rahmen einer Routinebeobachtung in einem Wohngebiet in Costa Calma mit illegal besetzten Wohnungen. Dort konnten die Beamten ungewöhnliche Bewegungen auf einer Gemeinschaftsdachterrasse feststellen.

Auf dieser Dachterrasse entdeckten und identifizierten die Guardia-Civil-Beamten den Verdächtigen. Dieser versuchte ihnen zu erklären, dass es sich bei der Dachterrasse um eine Gemeinschaftszone handele, obwohl er Schlüssel zu beiden Zugangstüren bei sich hatte.

Auf der Dachterrasse fanden die Beamten einen Abstellraum und eine Holzhütte vor. In dem Abstellraum waren 20 Cannabispflanzen zum Trocken untergebracht. Außerdem befanden sich dort 23 Tütchen mit Marihuana und Haschisch in einem Tiefkühlschrank. In der Holzhütte war eine Indoor-Cannabis-Plantage untergebracht.

Insgesamt beschlagnahmten die Beamten 2.991 Gramm Marihuana und 78 Gramm Haschisch sowie diversen Material zur Verkaufsvorbereitung der Drogen.

Der Tatverdächtige wurde nach seiner Festnahme der Justiz übergeben.

Cannabis im spanischen Strafrecht

Der Konsum, der Besitz und der Anbau von Cannabis sind nach dem spanischen Strafrecht nicht strafbar. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Besitz und Anbau zum Zweck des eigenen Konsums erfolgt.

Das Oberste Spanische Tribunal (Tribunal Supremo TS) hat in seiner Rechtsprechung ein Kriterium für die Menge entwickelt, bis zu der ein privater Konsum angenommen wird. Diese Grenze liegt bei 100 Gramm und basiert auf einer angenommenen Bevorratung für 5 Tage.

Für den Anbau und Besitz von „weniger gesundheitsschädigenden“ Drogen (dazu zählt nach spanischem Recht u.a. Cannabis) zum Zwecke des Handels sieht das Strafgesetzbuch Haftstrafen von 1 bis 3 Jahren und eine Geldstrafe in Höhe des einfachen bis doppelten Wertes der Drogen vor.

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