Ein Such- und Rettungsflugzeug der spanischen Luftwaffe hat am Nachmittag des 11.08.2021 zwei Schlauchboote mit Migranten aus Subsahara-Afrika rund 90 Kilometer südlich von Fuerteventura entdeckt.
Nach ersten Schätzungen der Besatzung des SAR-Flugzeugs befanden sich insgesamt mehr als 100 Menschen an Bord der beiden Schlauchboote, weshalb zwei Rettungsboote zur Bergung der Insassen aktiviert wurden.
Die Guardamar Concepción Arenal und die Salvamar Mízar nahmen Kurs in Richtung der Stelle, an der das SAR-Flugzeug die Boote entdeckt hatte.
Letztlich erreichte die Salvamar Mízar am späten Abend zunächst eines der beiden Boote rund 89 Kilometer vor der Küste Fuerteventuras und später das zweite in rund 98 Kilometer Entfernung.
Die Salvamar Mízar nahm die Menschen auf und brachte sie in den Hafen von Gran Tarajal, wo sie gegen 22.30h einlief. Die Menschen wurden dort von Roten Kreuz medizinisch erstversorgt. Alle 110 Personen an Bord, darunter 12 Frauen und ein Baby stammten aus Subsahara-Afrika und waren in einem guten gesundheitlichen Zustand. Niemand musste für eine weitergehende Versorgung ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Behörden schließen aus der Position der Bote und der Anzahl von Personen an Bord, dass es sich bei den gefundenen Booten um die beiden handelt, deren Abfahrt von El Aaiún im Morgengrauen des Vortages von einer Flüchtlingshilfsorganisation gemeldet worden war.
Hilfsorganisationen wie „Caminando Fronteras“ werden von den Migranten oder deren Familien häufig im Vorfeld darüber informiert, wer wann auf welcher Art von Boot zu einer Überfahrt in Richtung der Kanaren startet. Die Hilfsorganisation alarmieren dann telefonisch die Rettungskräfte und sind oftmals das Bindeglied zwischen Migranten und Rettungsdiensten, wenn eine Seenotsituation auftritt.
Diese Tätigkeit der Organisationen ist umstritten. Sowohl in Spanien als auch in Marokko standen die Verantwortlichen von Caminando Fronteras wegen mutmaßlicher Schlepperei vor Gericht. In beiden Ländern wurde die Organisation jedoch von den Vorwürfen freigesprochen. Der Tenor der Gerichtsurteile in beiden Ländern: „Es ist keine Straftat, einen Notruf abzusetzen und Rettungsdienste über Menschen in Seenot zu informieren.
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Die Schlauchbootfahrer haben sich selbstverschuldet in Seenot gebracht um eine Seenotrettung im Spanischen Hoheitsgebiet in die Wege zu leiten. Es ist anzunehmen dass der Grund ein wahrscheinlich illegaler Migrationsversuch in Europäische Union zu Grunde liegt. Natürlich freuen wir uns über die Rettung von Menschenleben auf hoher See. Nichts desto trotz sollten strenge Regeln walten um gerechtfertigtes Asyl von Asylmissbrauch zu unterscheiden und den Missbrauch mit allen Härten des Gesetzes zu bestrafen.
@ Kurt Waschnig-Theuermann
ich hätte nicht gedacht, daß ich Ihnen einmal (?) zustimmen muss!
Eine sehr positive Nachricht. Ich freue mich über die Rettung. Jedes Menschenleben ist kostbar.
Ihre Platte scheint einen Sprung zu haben.
Nach ersten Schätzungen der Besatzung des SAR-Flugzeugs befanden sich insgesamt mehr als 100 Menschen an Bord der beiden Schlauchboote, weshalb zwei Rettungsboote zur Rettung (Bergung) der Insassen aktiviert wurden. Bergen kann man nur Tote oder Sachgegenstände.
@Peter Sievers, laut Duden bedeutet „bergen“: „retten“, „in Sicherheit bringen“. Als Beispiel führt der Duden an „Verletzte bergen“. Verletze sind weder tot, noch sind sie Gegenstände. Es mag sein, dass Feuerwehrleute den Begriff „bergen“ anders verwenden (siehe Wikipedia). Aber wir sind keine Feuerwehrleute 😉
Diesen Kommentar hätte sich Peter Sievers schenken können. Es gibt eben viele Klugsch….
Genau zutreffend , es gibt davon sehr viele……