Betrug mit nicht existierenden Ferienwohnungen auf Fuerteventura: 2 Tatverdächtige festgenommen

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Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura zwei mutmaßliche Betrügerinnen festgenommen, die mindestens 30 Personen mit dem Angebot von nicht existierenden Ferienhäusern um rund 29.000 Euro geprellt haben sollen. Gegen einen weiteren möglicherweise Tatbeteiligten 38-Jährigen wird noch ermittelt.

Bei den Festgenommenen handelt es sich um Frauen im Alter von 42 bzw. 63 Jahren. Gegen die 42-Jährige mutmaßliche Haupttäterin wurde im Anschluss an die richterliche Vernehmung Untersuchungshaft angeordnet. Sie war zuvor bereits 6-mal wegen Betrugsdelikten festgenommen worden.

Die mutmaßliche Haupttäterin war vor einiger Zeit im Süden Fuerteventuras durch den Verkauf von nicht existierenden Flugtickets nach Lateinamerika aufgefallen.

Betrugsmasche mit nicht existierende Ferienwohnungen und -häusern

Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betrüger begannen, als bei der Guardia Civil mehrere Anzeigen von Geschädigten eingingen, die im Internet über eine fiktive Agentur Ferienunterkünfte gebucht hatten.

Die mutmaßlichen Betrügerinnen hatten eine Webseite aufgebaut, mit der sie den Anschein einer seriösen Firma erwecken wollte. Auf dieser Webseite und in sozialen Netzwerken boten sie Ferienhäuser an. Dazu verwendeten sie Fotos von Ferienhäusern, die sie offenbar von einschlägigen Ferienwohnungs-Portalen „geklaut“ hatten. Sie konnten also über diese Ferienhäuser gar nicht verfügen, weil sie nicht von den Eigentümern mit deren Bewirtschaftung beauftragt waren.

Die Mietpreise, zu denen die Ferienwohnungen angeboten wurden, lagen deutlich unter dem sonst auf Fuerteventura üblichen Niveau.

Die Geschädigten nahmen aufgrund der Inserate Kontakt mit der vermeintlichen Agentur auf und leisteten nach der Reservierung eine Anzahlung per Überweisung oder mit dem spanischen Internetzahlungsdienstleister Bizum.

Böses Erwachen nach Ankunft auf Fuerteventura

Die Geschädigten erfuhren meist nur Stunden oder gar erst unmittelbar vor den geplanten Einzug, dass etwas nicht stimmte. Die „Agentur“ informierte sie, dass sich die Buchungsbedingungen geändert hätten und bot verschiedene „Alternativen“ an. Diese bestanden entweder in deutlich minderwertigeren Unterkünften, die mit den inserierten Immobilien rein gar nichts zu tun hatten, oder sie ließen ihre Opfer gleich ganz ohne Unterkunft auf der Straße stehen und waren auch telefonisch nicht mehr für sie erreichbar.

Die Opfer haben also nicht nur die Anzahlung für die Unterkünfte verloren. Zusätzlich hatten sie Aufwendungen für die Flugtickets und der emotionale Schaden war für die Betroffenen sicher auch erheblich.

Sofern es möglich war forderten die Geschädigten ihre geleisteten Anzahlungen zurück. Dabei entdeckte die Guardia Civil weitere strafbare Handlungen. Anstatt die Gelder tatsächlich zurückzuüberweisen, versuchten die Betrüger ihre Opfer mit gefälschten Überweisungsbelegen oder mit Belegen von Terminüberweisungen, die später annulliert wurden, ruhig zu stellen.

Imageschaden für den Ferienwohnungs-Sektor auf Fuerteventura

Bei den Geschädigten handelte es sich überwiegend um spanische Kunden. Als sich herumsprach, dass es auf Fuerteventura zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Ferienwohnungen gekommen war, beklagten diverse legal und seriös agierende Agenturen einen deutlich spürbaren Buchungsrückgang und Stornierungen. Durch die Betrugsmasche ist also zusätzlich zu den individuellen Schäden auch noch ein gesellschaftlicher Schaden entstanden, der nur schwer zu beziffern ist.

Sicherheitstipps der Guardia Civil

Die Guardia Civil hat im Zusammenhang mit dem Betrugsfall einige Tipps veröffentlicht, mit dem man das Risiko vermeiden kann, bei der Anmietung selbst zum Opfer zu werden.

  1. Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen: ungewöhnlich niedrige Preise können ein Indiz für einen Betrugsversuch sein. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
  2. Anzahlungen lieber per Kreditkarte als per Überweisung oder Bizum leisten. Kreditkartenzahlungen können im Notfall leichter zurückgeholt werden.
  3. Schriftwechsel, Chatverläufe und Telefonnummern für eventuell erforderliche Reklamationen aufbewahren.
  4. Inserate, Prospekte, Buchungsbestätigungen und andere Dokumente aufbewaren.
  5. Bevorzugt über bekannte Buchungsportale buchen und die dortigen Bewertungen beachten.
  6. Auf eine schriftliches Vertragsangebot bestehen, bevor eine Anzahlung geleistet wird. Darin sollten die Mietbedingungen, der Buchungszeitraum und eine genaue Beschreibung der Immobilie mit offizieller Adresse enthalten sein.

Ferienwohnung von Privat oder über lokale Agenturen auf Fuerteventura ohne Risiko mieten

Die Empfehlung der Guardia Civil, nur über bekannte Portale zu buchen, mag aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar sein.

Doch grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, bei lokalen Agenturen, die im allgemeinen eine gute und seriöse Arbeit leisten, oder beim Eigentümer direkt zu buchen. So bleibt mehr Geld direkt auf Fuerteventura, was die lokale Wirtschaft zurzeit dringend nötig hat.

Wie immer im Leben sind hier persönliche Empfehlungen Gold wert. Doch nicht nur über große Portale kann man Bewertungen anderer nachlesen. Auch in entsprechenden Facebookgruppen kann man gezielt nach bestimmten Unterkünften fragen und erhält oft umgehend Antwort von anderen Urlaubern.

Erfahrene Ferienwohnungsmieter buchen auf Fuerteventura meist lange im voraus. Oft nutzen sie einen Aufenthalt, um dann schon eine Unterkunft für die nächste Fuerteventura-Reise klarzumachen. So kann man noch vor Ort vor Buchung und Anzahlung Kontakt zur Agentur oder dem Eigentümer aufnehmen und die Ferienwohnung eventuell sogar besichtigen, wenn sie gerade frei ist.

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