Ab 01.12.21 wieder 3G-Nachweispflicht für Einreisen aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren

3G-für-Einreise-aus-Spanien

Ab dem 01. Dezember 2021 müssen Personen, die aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanarischen Inseln einreisen, wieder nachweisen, dass die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Dies hat der Regierungsrat der kanarischen Regierung am 18.11.2021 beschlossen.

Die Regelung gilt für die Einreise auf dem Luft- und Seeweg.

Die Nachweispflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Für die Einreise aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Vollständige Impfung, die bei Einreise nicht länger als 8 Monate zurück liegen darf.
  2. oder mindestens eine Impfdosis, die mindestens 15 Tage und höchstens 4 Monate vor der Einreise verabreicht wurde.
  3. Nachweis über Genesung innerhalb von maximal 6 Monaten vor Einreise

Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss einen negativen Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Personen, die nachweisen, dass sie die Kanaren nur für 72 Stunden verlassen haben, müssen ebenfalls keinen Nachweis erbringen.

Achtung: die oben beschriebenen Regeln gelten ab dem 01.12.2021 für die Einreise aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren.

Regelungen zur Einreise aus Deutschland bleiben unberührt

Wer aus dem Ausland, also beispielsweise aus Deutschland nach Spanien bzw. auf die Kanaren einreist, gelten die oben beschriebenen kanarischen Vorschriften nicht.

Für Bestimmungen für die Einreise aus dem Ausland (wie z.B. aus Deutschland) nach Spanien (und die Kanaren) ändert sich dadurch nichts.

Der QR-Code gemäß SPTH sowie ein 3G-Nachweis ist für die Einreise aus Deutschland weiterhin erforderlich, solange Deutschland weiterhin als Risikogebiet aus spanischer Sicht gilt.

Alle Bestimmungen zur Einreise und alles was man zum Thema Urlaub auf Fuerteventura in Coronazeiten wissen muss, findet Ihr in diesem Beitrag:
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