Maskenpflicht im Freien in Spanien und auf Fuerteventura seit 24.12.21 wieder in Kraft

Pedro-Sanchez-mit-Maske

Auch wenn Spott und Häme von Experten und der spanischen Bevölkerung nach der Ankündigung der Maskenpflicht im Freien groß waren, ist diese seit 24.12.2021 in ganz Spanien wieder in Kraft getreten.

Der spanische Ministerrat hatte den Gesetzesentwurf am Tag vor Heiligabend durchgewunken. Der spanische Staatsanzeiger (BOE, Boletin Oficial del Estado) hatte das Gesetz in einer Sonderausgabe noch am gleichen Tag veröffentlicht. So kann es am nächsten Tag, also am 24.12.2021 in Kraft treten.

Frohe Weihnachten – mit Maske auf der Straße

Ab 24.12.2021 gilt also für alle Personen ab 6 Jahren eine Maskenpflicht in folgenden Fällen:

a) In jedem geschlossenen Raum, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, oder für diese zugänglich ist.

b) In jedem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Ort im Freien.

c) Im Luft-, See-, Bus- oder Schienenverkehr, einschließlich der Bahnsteige und Bahnhöfe, oder in Seilbahnen sowie im öffentlichen und privaten Personenverkehr in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, wenn die Insassen der Personenfahrzeuge nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Fall von Passagieren auf Schiffen und Booten müssen diese keine Masken tragen, wenn sie sich in ihren Kabinen aufhalten.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Die Verpflichtung zur Maskenpflicht ist nicht anwendbar im Fall von:

a) Personen, die an einer Atemwegserkrankung oder respiratorischen Schwierigkeit leiden, die sich durch das Tragen der Masken verschlimmern könnte, oder die wegen einer Behinderung oder Abhängigkeit nicht über die Möglichkeit verfügen, sich selbst die Maske abzunehmen oder die unter Verhaltensauffälligkeiten leiden, die das Tragen einer Maske unmöglich machen

b) Tätigkeiten, bei denen das Tragen der Maske mit der Natur der Tätigkeit unvereinbar ist, in Übereinstimmung mit den Angaben der Gesundheitsbehörden

c) An Orten oder in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und die Teil des Aufenthaltsortes der Gruppen sind, die sich dort versammeln. Z. B. Einrichtungen für die Pflege älterer oder behinderter Menschen, Räumlichkeiten für den kollektiven Aufenthalt wichtiger Arbeitnehmer oder andere Gruppen mit ähnlichen Merkmalen, vorausgesetzt, diese Gruppen und die Arbeitnehmer, die dort ihre Aufgaben wahrnehmen, haben einen von der zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannten Impfschutz gegen SARS-CoV-2 von mehr als 80 % mit einem vollständigen Impfplan und einer Auffrischungsdosis. Die letztgenannte Ausnahme gilt nicht für externe Besucher oder für Beschäftigte in Wohnheimen für ältere oder behinderte Menschen, da in diesen Fällen das Tragen von Masken vorgeschrieben ist.

d) im Freien bei der Ausübung von Individualsport oder bei der Ausübung von nicht-sportlichen Aktivitäten, die in der freien Natur stattfinden, immer unter der Einhaltung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu Personen, die nicht in einem Haushalt leben

Nachzulesen ist der Gesetzestext in spanischer Sprache unter folgendem Link: Disposición 21307 del BOE núm. 307 de 2021

Wann und wo muss ich die Maske im Freien tragen

Vom Gesetzestext zur Anwendung:

Weiterhin gilt die Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen. Also in Geschäften, Supermärkten, Shopping Centern, Büros, Gemeindeverwaltungen und vielem mehr.

Nicht Tragen muss man die Maske jedoch im eigenen Haus, der Terrasse, dem Balkon oder Auto, wenn nur Personen aus einem Haushalt mitfahren. Alle diese Orte gelten als nicht öffentlich zugänglich.

Neu ist nun, dass die Maske im Freien also z.B. auf der Straße, in Parks etc. getragen werden muss , auch wenn man den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Passanten einhalten kann.

Praktische Anwendung der Ausnahmen von der Maskenpflicht

Bezüglich der Ausnahmen von der Maskenpflicht ist folgendes anzumerken:

Sollte man sich auf eine Krankheit oder Schwierigkeit beziehen, um keine Maske tragen zu müssen, wird man dieses z.B. durch ein ärztliches Attest nachweisen müssen.

Was sind Tätigkeiten, bei denen das Tragen der Maske mit der Natur der Tätigkeit unvereinbar ist? Das ist zum Beispiel das Essen oder Trinken im Restaurant oder Café. Oder das Baden im Pool.

Die Ausnahme beim Betreiben von Individualsport erklärt sich selbst (Joggen, Radfahren, Reiten etc). Unter nicht-sportliche Aktivitäten die in natürlichen Räumen stattfinden zählt zum Beispiel das Spazierengehen im „campo“, im (auf Fuerteventura nicht vorhandenen) Wald etc. Auch der Strand gilt als natürlicher Raum, d.h. weiterhin muss auf der Strandliege oder dem Handtuch oder beim Baden im Meer keine Maske getragen werden, solange der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden kann.

Gesundheitsministerin Darias: nur temporäre Maßnahme

Auch wenn die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Minister beeilte zu erklären, dass die Maskenpflicht im Freien nur eine „temporäre Maßnahme“ sei, findet sich im Gesetz kein Ablaufdatum für die Maßnahmen. Sie gelten also zunächst ohne zeitliche Begrenzung.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

d3da960abb7c41abb4eb4da239f39fe3
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

9 Kommentare

  1. Nach nunmehr 5 Tagen muß man fedzstellen; diese Maßnahme ist für die Katz. 90 % der Menschen an der Costa Calma ignorieren einfach diese Massnahme. Ich kann die Ignoranz der Menschen nicht verstehen. Wenn man Gast in einem Land ist sollte man auch die Regeln beachten. Wenn man jemand darauf aufmerksam macht, bekommt man noch dumme Antworten.

  2. Es ist und war Schwachsinn, klar im Supermarkt und jedweden anderen Geschäften usw. aber im Freien? auf belebten Einkaufsstraßen ok ansonsten nicht nur Atemnot, ich zb blühe auf mit der Maske, es juckt mein Gesicht, egal……gilt ja nicht….

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten