Die Gemeindeverwaltung von La Oliva hat bei der kanarischen Regierung die Genehmigung für die Ausweisung von drei strandnahen Campingzonen im Norden von Fuerteventura beantragt. Nach dem Willen der Gemeinde soll das Campen noch im Sommer 2022 an der Playa de Mararía, in der Caleta Beatríz und in La Caleta legal möglich sein.
Dies setze aber voraus, dass die spanischen Corona-Regeln das Campen bis dahin nicht mehr verbieten, erklärte Julio Santana, der als Gemeinderat von La Olivca für das Ressort „Strände“ zuständig ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sei das Campen noch eine Aktivität, die aufgrund des spanischen Coronagesetzes noch verboten ist.
Solange das Cabildo de Fuerteventura (Inselregierung) das Thema Campingplätze nicht in ihrer allgemeinen Territorialplanung (Plan Insular de Ordenación de Territorio PIOF) für die gesamte Insel einheitlich regelt, ist die kanarische Regierung für deren Genehmigung zuständig, genauer die „Consejería de Transición Ecológica“ (Rat für ökologischen Übergang).
Die Gemeinde von La Oliva müsse auf diesen Mechanismus zurückgreifen, da die vom Cabildo de Fuerteventura versprochenen Fortschritte bezüglich einer inselweiten „Camping-Verordnung“ noch immer ausstehen. Julio Santana fordert vom Cabildo Schnelligkeit und Gewissheit, damit Campingfreunde, Sicherheitskräfte und Behörden in Bezug auf die Camping-Aktivitäten volle Rechtssicherheit haben.
In der Zwischenzeit habe die Abteilung für Strände der Gemeindeverwaltung von La Oliva schon weitere Vorbereitungen zur Verbesserung der Infrastruktur für Camper getroffen. Man habe Systeme zur Entsorgung von Abwasser angeschafft, die in El Cotillo installiert werden und so die bereits vorhandenen ergänzen sollen. Außerdem seien Versorgungspunkte für das Auffüllen von Trinkwasser geplant.
Die Gemeinde La Oliva geht seit Jahren vor allem in den Sommermonaten restriktiv gegen Wildcamper vor, die im Küstengebiet im Norden von Fuerteventura verbotenerweise ihre Campingausrüstung auspacken oder übernachten.
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