Kanaren sind Vize-Europameister bei Arbeitslosenquote

Arbeitslosigkeit-Kanaren

Nirgendwo in Europa ist die Arbeitslosenquote höher als in den spanischen Regionen Ceuta und Kanarische Inseln. Spanien ist das Land mit der höchsten Arbeitslosenquote der EU.
Im Dezember 2021 lag die Arbeitslosenquote in Spanien bei 13,0%. Damit ist das Land unter der Regierung von Pedro Sánchez und seinem Kabinett aus Sozialisten, Kommunisten und Linkspopulisten einmal mehr trauriger Spitzenreiter innerhalb der EU und des Euroraumes.

Nur in Griechenland war die Arbeitslosenquote mit 12,7% noch vergleichbar hoch wie in Spanien.

Zum Vergleich: im Euroraum lag die Arbeitslosigkeit Ende Dezember 2021 bei 7,0% und in der EU sogar nur bei 6,4%.

Selbst Italien, im europäischen Ranking auf Platz 3, stand mit einer Arbeitslosenquote von 9% deutlich besser da als Spanien und Griechenland.

Während in Spanien die Arbeitslosenquote fast das Doppelte der europäischen Durchschnittswerte ausmachte, lag sie in Deutschland mit 3,2% nicht einmal bei der Hälfe des Durchschnittes.

(Quelle: Eurostat)

Arbeitslosenquote auf den Kanaren: viel höher als im spanischen Durchschnitt

Genauso wie es zwischen den Ländern Europas deutliche Unterschiede bei der Arbeitslosenquote gibt, gibt es solche regionalen Unterschiede auch innerhalb Spaniens.

So lag die Arbeitslosenquote auf den Kanaren in 2021 bei 23,2%, also noch einmal 10,2 Prozentpunkte über dem schon verheerenden Wert Spaniens.

Damit ist die Region der Kanarischen Inseln auch gleichzeitig die Region innerhalb der Europäischen Union und des Euroraumes mit der zweithöchsten Arbeitslosigkeit aller 344 erfassten Regionen in Europa.

Nur in der Autonomen Stadt Ceuta, die ebenfalls zu Spanien gehört, ist die Arbeitslosenquote mit 26,6% noch höher.

Warum sich Arbeitgeber in Spanien dreimal überlegen (müssen), ob sie neue Mitarbeiter einstellen

In der spanischen Gesellschaft hat sich ein Bild vom „bösen Arbeitgeber“ eingebrannt, der nichts anderes will, als seine Angestellten bis auf Blut auszubeuten und zu kündigen. Dieses Bild hat, so scheint es, auch immer wieder maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung genommen.

Selbst Richter machen keinen Hehl daraus, dass ihre Urteile oft nicht gerecht sind. Aber sie müssen nun mal nach den geltenden Gesetzen urteilen.

Ein Arbeitgeber kann in Spanien einen arbeitsrechtlichen Prozess kaum gewinnen. Zu den geringen Erfolgsaussichten kommen die hohen Verfahrenskosten und Prozessrisiken.

Klagt ein Arbeitnehmer gegen eine seiner Meinung nach ungerechtfertigte Kündigung, muss der Arbeitgeber bis zum Urteil das Gehalt weiterzahlen, obwohl er gar keine Arbeitsleistung erhält. In den allermeisten Fällen spricht das Gericht dem Arbeitnehmer dann zusätzlich einen üppigen Anspruch auf „Schadenersatz“ zu. Ob das Unternehmen dabei zugrunde geht und dadurch vielleicht noch andere Arbeitsplätze verloren gehen, darf bei der Entscheidung des Richters dabei übrigens keine Rolle spielen.

Der klagende Arbeitnehmer geht dagegen kaum ein Risiko ein. Die Beratung und die anwaltliche Vertretung wird von meist von einer Gewerkschaft übernommen, gegen eine Erfolgsbeteiligung in Form eines Anteils an der Entschädigungszahlung. Diese Möglichkeit steht selbst Arbeitnehmern offen, die gar nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

Sollte das Unternehmen pleite gehen und die Entschädigung und ausstehenden Lohn daher nicht bezahlen können, springt der FoGaSa (Fondo de Garantía Salarial), ein Garantiefond, bis zu einer gewissen Grenze ein.

Mit der „Reforma Laboral 2012“, der Arbeitsmarktreform unter Präsident Mariano Rajoy (PP) aus dem Jahr 2012, hatte sich das Ungleichgewicht geringfügig verbessert.

Doch die Regierung unter Pedro Sánchez hat von Anfang alles daran gesetzt, die Reform rückgängig zu machen und das Arbeitsrecht zuungunsten der Arbeitgeber weiter zu verschärfen.

Die neue „Reforma Laboral 2022“, für die Spanien auch von der EU heftig kritisiert wurde, dürfte ihre Auswirkungen in den kommenden Monaten zeigen. Viele Experten sind um den spanischen Arbeitsmarkt sehr besorgt.

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