Polizei findet über 1 Kilo Kokain bei einem Passagier von Lanzarote nach Fuerteventura

Drogenfund-Fuerteventura

In den Sommermonaten mit all ihrem Fiestas steigt auf Fuerteventura offenbar regelmäßig die Nachfrage nach Drogen. Dies wiederum veranlasst die Polizei, ihre Routinekontrollen in Häfen und an Flughäfen zu intensivieren.

Bei einer solchen Routinekontrolle der Guardia Civil am Nachmittag de 14. Juli 2022 im Hafen von Playa Blanca auf Lanzarote fiel den Beamten ein Autofahrer auf, der einen hochgradig nervösen Eindruck machte. Der Mann wartete im Hafen von Playa Blanca, um mit seinem Auto per Fähre von Lanzarote nach Fuerteventura übersetzen.

Nachdem die auffällige Nervosität des Autofahrers einen Anfangsverdacht bei den Polizisten ausgelöst hatte, nahmen diese das Fahrzeug genauer unter die Lupe. Dabei bemerkten die Beamten, dass die hintere rechte Türverkleidung im unteren Bereich lose war. Hinter der Türverkleidung versteckt fanden die Polizisten ein verdächtiges Päckchen. Der Test auf Kokain, den die Beamten durchführten, fiel positiv aus. Insgesamt enthielt das Päcken 1.140 Gramm der Droge.

Nach diesem Fund forderten die Beamten Unterstützung der Hundeeinheit an, um eventuell weitere im Fahrzeug versteckte Drogen einfacher finden zu können. Der Drogenspürhund fand jedoch nichts.

Die Guardia Civil nahm den 44-jährigen Mann, der bereits polizeibekannt war, wegen eines mutmaßlichen Drogendelikts fest. Bei dem Mann wurden außerdem 460 Euro Bargeld gefunden, das die Polizei sichergestellt hat.

Anschließend wurde der Tatverdächtige auf Lanzarote dem Haftrichter überstellt.

Drogenhandel im spanischen Strafrecht

Der spanische código penal (Strafgesetzbuch) sieht im Artikel 368 eine Haftstrafe von 3 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe des dreifachen Wertes der Drogen für den Drogenhandel oder Besitz von Drogen zum Zwecke des Handels vor, wenn es sich um Substanzen handelt, die „schwere gesundheitliche Schäden“ verursachen. Kokain gilt, anders als z.B. Cannabis, in der Rechtsprechung als eine solche sehr gesundheitsschädliche Substanz.

Der Besitz zum eigenen Konsum ist dagegen nicht von Strafe bedroht. Eine Menge von 1.140 Gramm wird sich jedoch vor einem spanischen Gericht keinesfalls mit Eigenbedarf rechtfertigen lassen.

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