Motorradfahrer ohne Führerschein und Versicherung rast mit 134 km/h durch Fuerteventuras Hauptstadt

Gemeindepolizei-Puerto-del-Rosario

Die Gemeindepolizei hat am 22. August 2022 einen Motorradfahrer geblitzt, der mit 134 km/h durch Puerto del Rosario, die Hauptstadt von Fuerteventura gerast ist. Der Vorfall ereignete sich in der Avenida Diego Miller.

Nachdem der Motorradfahrer geblitzt worden war, forderten Beamte der Gemeindepolizei von Puerto del Rosario ihn hinter der Radarkontrolle zum Anhalten auf. Der Motorradfahrer machte sich stattdessen jedoch aus dem Staub.

Die Polizei leitete eine Fahndung nach dem Motorrad ein, das kurz darauf in Puerto del Rosario aufgefunden wurde. Das hochmotorisierte Motorrad wurde beschlagnahmt und zur Verwahrung in Polizeiobhut abgeschleppt, da das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war.

Nach kurzen Ermittlungen konnte die Polizei auch den Fahrer lokalisieren und identifizieren. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für das leistungsstarke Motorrad verfügte.

Nach Aufnahme des Protokolls wurde der Motorradfahrer der Justiz überstellt.

Mehrere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten

Der kurze Geschwindigkeitsrausch könnte den Motorradfahrer teuer zu stehen kommen und ihm möglicherweise sogar eine Gefängnisstrafe einbringen.

Die mögliche Straftat, die im oben geschilderten Fall am stärksten wiegen könnte, ist der „Ungehorsam gegenüber staatlichen Autoritäten“. Dieser Straftatbestand ist im Artikel 556 des código penal, des spanischen Strafgesetzbuches, geregelt. Demnach wird mit 3 Monaten bis einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 6 bis 18 Monaten bestraft, wer auf schwere Weise die Anweisungen z.B. eines Polizeibeamten missachtet. Dies könnte der Fall sein, wenn der Motorradfahrer schon angehalten hat und vom Polizisten aufgefordert wurde, das Motorrad abzustellen und die Zündung auszuschalten, und dann trotzdem die Flucht ergreift.

Man müsste also zu einer genaueren Einschätzung die exakten Umstände der Tatbegehung kennen. Das bloße ignorieren eines Zeichens zum Anhalten der Polizei wäre dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 200 Euro geahndet wird.

Die Übertretung der erlaubten Geschwindigkeit innerorts um mehr als 60 km/h ist ebenfalls eine Straftat. Diese dürfte bei gemessenen 134km/h auch nach Abzug aller Toleranzen in jedem Fall vorliegen. Dafür droht dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur dann eine Straftat, wenn der Fahrer überhaupt keinen Führerschein besitzt, also auch keinen Autoführerschein, oder wenn ihm die Fahrerlaubnis wegen Überziehung des Punktekontos entzogen wurde. Das Strafmaß hierfür wäre dasselbe wie für die strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wenn der Fahrer dagegen einen Führerschein für eine andere Fahrzeugklasse, also z.B. Klasse B oder A2 hat, und ein Fahrzeug der Klasse A (Motorrad offen) führt, ist dies lediglich eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500€.

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14 Kommentare

  1. Ja klar, das typische Totschlagargument, dass es immer noch schlimmer geht….so kann man jede Diskussion abwürgen.

    Klar Diktatur ist noch schlimmer, aber es ginge ja auch BESSER. Libertarismus und Voluntarismus.

  2. Da bin ich gespannt auf die Kommentare. Es wird vermutlich wieder der eine oder andere mit der Meinung kommen, daß ganze wäre keinesfalls eine Straftat; der arme Junge hatte es vermutlich nur etwas eilig und schließlich hat ja keiner Schaden genommen…

    • Die Polizei. Denn das wäre Körperverletzung oder Mordversuch.

      Es wurde aber niemand verletzt.

      Der einzige, der geschädigt wurde, ist der Motorradfahrer. Ich sage auch nicht, dass er das gut gemacht hat, denn fahren ohne Versicherung ist kriminell sofern er privat nicht das nötige Vermögen besitzt, um für verursachte Schäden aufzukommen.

      Trotzdem, er muss sehr viel leiden für null verursachten Schaden.

      • Deine Logik hinkt aber ganz gewaltig. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht für Dich in Ordnung, aber Fahren ohne Versicherung ist kriminell?! Das passt ja wohl nicht zusammen. Da bin ich ja echt Froh, dass unser Rechtssystem nicht auf Deinen kruden Ideen basiert. Für Dich wäre es also völlig in Ordnung, dass der Motorradfahrer so viel rasen darf wie er will. Und wenn er Dich umfährt, bist Du glücklich, dass er sich vorher nicht dem „Polizeistaat“ beugen musste und Du Geld von ihm oder der Versicherung bekommst, weil Du z.B. im Rollstuhl sitzt. Ich glaube, der einzige moralische Kompass, der dejustiert ist, ist Deiner.

    • @Herbert:
      Ich antworte sehr selten bis gar nicht auf Kommentare, die für mich schon einen gewissen Troll-Charakter haben und dieser Kommentar gehört definitiv dazu.
      Außerdem nehme ich Dich, Herbert, und Deine Kommentare grundsätzlich nicht (mehr) ernst.

      Aber hier muss ich tatsächlich mal eine Antwort geben:
      Du, Herbert, weißt offenbar gar nicht, was ein „Polizeistaat“ wirklich ist und Du scheinst auch keinerlei Gefühl dafür zu haben, welch Luxus es eigentlich ist, dass Du das hier so schreiben kannst/darfst, ohne verhaftet, gefoltert oder einfach auf Nimmerwiedersehen verschleppt zu werden, so wie es in echten Polizeistaaten gang und gäbe ist.

      Sei besser dankbar dafür, dass dieser Staat Dir diese Freiheit gibt, anstatt ihn mit Füßen zu treten (das gleiche gilt für Spanien).

      • ?!!! Hast du die letzten 2 Jahre in einer Höhle gelebt? Unsere Grundrechte wurden von heute auf morgen das Klo runtergespült. Nicht nur mitFüßen getreten, mit der Dampfwalze sind sie drüber. Mir sind Leute, die ein wenig wild sind wie dieser Motorradfahrer, daher immer noch sehr viel sympathischer als staatliche Autoritäten!!

      • Mal abgesehen vom Inhalt gewisser Postings, die man einfach NICHT kommentieren muss, scheinen Sie ja explizit ganz genau auf SOLCHE Kommentare zu warten!

        Sie sind offenbar der Auffassung hier an dieser Stelle seit vielen Monaten den Richter spielen zu müssen, welcher das Damoklesschwert über jeden hier nach IHRER persönlichen Richtschnur in gut und böse trennt.
        Ganz augenscheinlich legen SIE hierbei fest, wer in Ihrer sehr oft politisch eindeutig geprägten Richtung Ihren Zuspruch oder Ihre Verachtung verdient.
        Dies kommentieren Sie hierbei aber nicht, sondern haben den in meinen Augen
        anmaßenden Anspruch, jeden Ihnen nicht linientreuen Kommentator persönlich so lange herunterzudiskutieren , bis die ganze Leserwelt Ihren Namen und Ihre oft hier fälschlicherweise als Gutmenschentum bezeichneten Ansichten infiltriert bekommen hat.
        Auffällig hierbei in letzter Zeit, die oftmals geradezu anbieterische Art und Weise zur Redaktion und den Artikeln. Wollen Sie sich damit gegen Andersdenkende von vornherein absichern?
        Sie sind der Ansicht, hier festzulegen, was gut oder schlecht ist? Loben Kommentare, die auch von Redaktionsseite positiv beantwortet werden, schlagen auch sofort in jede Kerbe, wenn ein Kommenator vom Redakteur zurechtgewiesen wird.
        Wer hier die Artikel teils geradezu überschwemmt mit seiner an Agitation grenzender Schreibweise, ist in meinen Augen genausowenig ernstzunehmen wie obiger Kommentar.

        @Redaktion: vielleicht wäre auch sehr vorsichtig anzumerken, das ihr gelegentlich etwas neutraler bleibt, auch wenn es natürlich manchmal schwerfällt. Ich gehe davon aus, daß auch die hervorragende (!) Fuerteventura Zeitung journalistische Ansprüche hat, sie aber nicht zwingend im Stile einiger Kommentatoren hier auch in eine Richtung bewerten sollte. Euer großes Plus ist unbestritten die Meinungsvielfalt!

        Ein Gutmensch ist übrigens nicht automatisch ein guter Mensch.

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