Seit rund 20 Jahren suchte die kanarische Regierung auf Fuerteventura einen Standort, an dem die bisher über das gesamte Stadtgebiet der Hauptstadt Puerto de Rosario verteilten Einrichtungen der Justiz zusammengefasst werden können.
Im Jahr 2014 wurden die Pläne dann etwas konkreter, als zwei Grundstücke in Puerto del Rosario als möglicher neuer Standort in Betracht gezogen wurden.
Im Jahr 2016 fiel dann tatsächlich die Entscheidung für ein Grundstück hinter dem Kasernengelände in Puerto del Rosario.
In 2018 fand ein öffentlich ausgeschriebener Ideenwettbewerb statt, bei dem über 30 Entwürfe eingereicht wurden.
Für das Jahr 2023 ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes der kanarischen Regierung sogar eine Position von rund 790.000€ vorgesehen, mit der die Realisierung des Justizpalastes hätte beginnen können.
Klage gegen Änderungen des Bebauungsplans
Um das ausgewählte Grundstück jedoch für Justiz-Zwecke nutzen zu können, war eine Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeinde Puerto del Rosario notwendig.
Tatsächlich beschloss der Gemeinderat im Oktober 2016 ein solche Änderung des Bebauungsplans, in dem auch ein Kapitel zur „Stadterneuerung“ enthalten war. Dieser Beschluss betraf aber nicht nur das Grundstück, auf dem der Justizpalast entstehen sollte, sondern auch das sogenannte DISA-Grundstück im Bezirk Los Pozos, das direkt neben dem heutigen Kongresspalast und in erster Strandreihe liegt. Das Grundstück, das dem Mineralölunternehmen DISA gehört und auf dem sich früher ein Treibstofflager befand, war im alten Bebauungsplan von 1989 für die bevorzugte Nutzung als Hotelgrundstück vorgesehen.
In 2005 wurde dem Grundstück im Bebauungsplan eine Bebaubarkeit von 24.922 Quadratmetern zugewiesen.
In 2009 einigten sich DISA und die Gemeinde Puerto del Rosario darauf, die Nutzung des Grundstücks zu einer Nutzung für Wohnbebauung zu ändern und einen öffentlichen Platz von 8.126 Quadratmetern anzulegen.
Diese Vereinbarung wurde jedoch nie umgesetzt.
Im Bebauungsplan von 2016 sollte das Grundstück nach dem Willen der Gemeinde vollständig für eine öffentliche Nutzung umgewidmet werden. Als Ausgleich für den Verlust der Bebaubarkeit sollte DISA genau dort Grundstücke erhalten, wo der Justizpalast entstehen soll.
DISA klagte gegen den Beschluss des Gemeinderates und gegen die Gründung einer sogenannten Junta de Compensación und war in beiden Fällen erfolgreich.
Das Obere Kanarische Tribunal (TSJC) erklärte den Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2016 für nichtig.
Bevor nun der Justizpalast an der vorgesehen Stelle gebaut werden kann, muss die Gemeinde Puerto del Rosario erneut den Bebauungsplan rechtskräftig ändern und dafür eine Einigung mit dem betroffenen Unternehmen DISA finden.
Ein baldiger Baubeginn dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.
Die Geschichte zeigt einmal mehr, wie gefährlich die Nicht-Existenz von rechtssicheren Bebauungsplänen nicht nur für private sondern auch für öffentliche Investitionen ist.
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