Anklage wegen irregulärer Entsorgung des Mülls der Insel Lobos nördlich von Fuerteventura

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Die kleine Insel Lobos zwischen Fuerteventura und Lanzarote ist ein beliebtes Ausflugsziel. Eigentlich ist die maximale tägliche Besucherzahl in diesem Naturschutzgebiet gesetzlich begrenzt. Besucher müssen vorher online eine kostenlose Genehmigung beantragen. Doch zurzeit wird die Einhaltung dieser Besucherobergrenze von niemandem kontrolliert.

Auf einer kleinen Insel wie Lobos, die jeden Tag von hunderten und in der Hochsaison auch von tausenden Menschen besucht wird, fällt natürlich auch reichlich Müll an. Da der Müll nicht auf Lobos verbleiben kann, muss dieser täglich per Boot nach Fuerteventura gebracht werden, um dort ordentlich entsorgt zu werden.

Auch die Mitarbeiter der Inselregierung, die auf Lobos arbeiten, unter anderem um die Mülleimer zu leeren, Müll einzusammeln und diesen für den Transport nach Fuerteventura vorzubereiten, müssen jeden Tag per Boot nach Lobos gebracht und auch wieder abgeholt werden.

Da die Inselregierung für diesen Zweck nicht über ein eigenes Boot verfügt, liegt es nahe, dass sie dafür die Dienste eines Unternehmens in Anspruch nimmt.

Wenn die öffentliche Hand jedoch ein privates Unternehmen mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen will, muss sich sich dabei an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Ab einem bestimmten Betrag oder bei immer wiederkehrenden bzw. langfristigen Dienstleistungen muss ein solcher Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden, damit interessierte Unternehmen ihre Angebote abgeben können.

Genau das soll die ehemalige Umwelträtin der Inselregierung (Cabildo) von Fuerteventura, Natalia Évora zwölf Jahre lang im Zeitraum von 2007 bis 2019 mutmaßlich nicht getan haben.

Daher hat die Staatsanwaltschaft Évora nun wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und in Zusammenhang mit der Gesetzgebung über Abfallentsorgung angeklagt. Dies berichtete die spanische Online-Tageszeitung DiariodeFuerteventura.com unter Berufung auf die ihr vorliegende Anklageschrift.

Als Strafe fordert die Staatsanwaltschaft ein Verbot für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes oder einer führenden oder repräsentativen Funktion im öffentlichen Dienst für die Dauer von 10 Jahren. Die ehemalige Umwelträtin wurde bei den Wahlen am 28. Mai 2023 für die Coalición Canaria (CC) gerade erst wieder ins kanarische Parlament gewählt.

Auftragsvergabe ohne schriftlichen Vertrag und ohne Ausschreibung

Die Anklageschrift wirft Évora vor, nach ihrem Amtsantritt das Unternehmen Nortour SL, Eigentümerin de Schiffes El Majorero, als Transporteur für die anfallenden Abfälle und das Personal des Cabildo beibehalten zu haben, ohne dass es einen schriftlichen Vertrag und natürlich auch keine vorherige Ausschreibung gab, obwohl sie wusste, dass dies völlig illegal war. Außerdem habe das Unternehmen die Dienstleistung des Mülltransports durchgeführt, ohne die Vorschriften des Müllentsorgungsgesetzes einzuhalten.

Laut Staatsanwaltschaft soll das Cabildo de Fuerteventura insgesamt 179.000 Euro an das Unternehmen bezahlt haben. Dafür sei die ehemalige Umwelträtin direkt verantwortlich, weil sie ohne irgend einen Verwaltungsakt, ohne Ausschreibung, ohne technisches Gutachten oder Wirtschaftlichkeitsberechnung, die die Festlegung des Preises hätte rechtfertigen können, einen mündlichen Vertrag beibehalten habe, was durch die Gesetzgebung absolut verboten ist. Außerdem sei dieser Vertrag auf eine unbestimmte Dauer und zu einem Betrag abgeschlossen worden, der weit über der Grenze von 18.000€ für „kleine Verträge“ liegt. [Bei „kleinen Verträgen“ (contratos menores) kann die Auftragsvergabe in einem vereinfachten Verfahren erfolgen, allerdings natürlich auch nicht mündlich und ohne vorherige technische Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.]

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