Kanarenregierung, Cabildo de Fuerteventura und Gemeinden gemeinsam gegen Containerbauten

Container-Haus

Die Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo), die kanarische Regierung und die sechs Gemeinden auf Fuerteventura wollen gemeinsam gegen den Wildwuchs von Containerbauten, Tiny-Häusern, Wohnwagen und sonstige Installationen in ländlichen Gebieten der Insel vorgehen, die gegen das geltende Baurecht verstoßen und die landschaftlichen Werte, die Biodiversität und das Stadtbild beeinträchtigen.

Am 15. Januar 2024 trafen sich die Präsidentin des Cabildo, Lola García, und der Regierungsrat der kanarischen Regierung für Regional- und Kohäsionspolitik, Manuel Miranda, auf Fuerteventura, um zukünftige gemeinsame Maßnahmen abzustimmen.

An dem Arbeitstreffen nahmen auch Vertreter aller Gemeindeverwaltungen Fuerteventuras, Beamte der jeweiligen Gemeinde-Polizeien und der Umweltbehörde des Cabildo, sowie die Cabildorätin für Raumordnung, Nereida Calero, die Cabildorätin für Tourismus, Blaue Wirtschaft und Biosphärenreservat, Marlene Figueroa, und die Cabildorätin für Nachhaltigkeit, Paloma Hernández teil, ebenso wie die Direktorin der Kanarischen Agentur für Naturschutz, Montserrat Ortega.

Cabildo Plenum Container
Die Behörden auf Fuerteventura und die kanarische Regierung wollen entschlossen gegen illegale Installationen in ländlichen Gebieten vorgehen

Die Präsidentin des Cabildo, Lola García, erklärte, dass „dieses Koordinationstreffen angesetzt wurde, um einen gemeinsamen Aktionsplan zu starten, der die „Invasion“ aufzuhalten soll, die wir in unseren ländlichen Gebieten erleben, die ohne jegliche rechtliche Grundlage stattfindet und die die natürlichen Besonderheiten unserer Insel und die traditionellen Nutzungen dieser Art von Grundstücken gravierend verändert“.

Umweltbeamte berichten von mehr als 500 illegalen Installationen

Beamte der Umweltbehörde des Cabildo haben mehr als 500 illegale Gebäude verschiedenster Art identifiziert, die über ganz Fuerteventura verteilt sind. „Daher ist es entscheidend, dass alle beteiligten Verwaltungen koordiniert vorgehen, damit jede Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um das, was wir als echten Angriff auf unsere Landschaft und Lebensweise verstehen, sofort aufzuhalten.

„Wir hoffen, dass das gemeinsame Vorgehen mit den Gemeindepolizeien, den Umweltbeamten, der Spezialeinheit für Naturschutz der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza/ SEPRONA) und anderen Institutionen dazu beiträgt, die Situation zu stoppen“, fuhr die Inselpräsidentin fort.

Lola García betonte, dass „all diese illegalen Installationen und Aufbauten angezeigt werden und es wichtig ist, dass Bußgelder und Sanktionen schnell durchgesetzt werden und die Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden“.

„Die Gemeinden und das Cabildo haben uns ihre Sorge über die Zunahme der Nutzung von Containern und illegalen Aufbauten als Behausungen oder Lagerhallen auf nicht dafür geeigneten Grundstücken übermittelt. Dies ist ein sehr beunruhigendes Phänomen, nicht nur wegen der Risiken in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit solcher Behausungen, sondern auch weil sie eine ernsthafte Beeinträchtigung der Umwelt und der Landschaft bedeuten, die wir uns in einer Region wie unserer nicht leisten können“, sagte Manuel Miranda.

Die Lösung für dieses „wachsende Problem“ erfordert eine „gemeinsame und koordinierte“ Aktion der betroffenen Gemeinden, des Cabildo und der Regierung der Kanaren, die über die Kanarische Agentur für den Naturschutz eine Kampagne außerordentlicher Inspektionen durchführen wird, um solche illegalen Bauten und Installationen aufzuspüren. Darüber hinaus wird sie den Gemeinden rechtliche und administrative Unterstützung bei der Bearbeitung der entsprechenden Bußgeldverfahren leisten.

Parallel dazu wird der Cabildo eine Informationskampagne über die Verbote und Ordnungswidrigkeiten auf dieser Art von Grundstücken starten, die gemäß des „Gesetzes über Boden und geschützte Naturräume der Kanaren“ Bußgelder von von bis zu 150.000 Euro nach sich ziehen können. Die Errichtung nicht genehmigungsfähiger Bauten auf ländlichem Grund kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

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