Polizei auf Fuerteventura ermittelt wegen Tötung eines geschützten Engelhais

Engelhai-Fuerteventura

Die Spezialeinheit für Naturschutz der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza/ SEPRONA) hat am 11. Januar 2024 Ermittlungen gegen einen Mann eingeleitet, der am 31. Dezember 2023 in El Jablito im Gemeindegebiet von La Oliva im Norden von Fuerteventura einen Engelhai harpuniert hat. Das Exemplar der geschützten und vom Aussterben bedrohten Art Squatina squatina ist aufgrund seiner blutenden Verletzung verendet.

Offenbar erhielt die Seprona Hinweise aus der Bevölkerung, sodass sie relativ schnell am Ort des Geschehens erscheinen konnte. Der verletzte Meerengel wurde sogar noch in die „Rettungsstelle für verletzte Wildtiere“ in der Biologischen Station von La Oliva gebracht. Doch aufgrund des starken Blutverlustes konnten die Tierärzte für den Meerengel nichts mehr tun.

Dank der Aussagen von aufmerksamen Zeugen, die das illegale Treiben des Unterwasserjägers beobachtet hatten, konnten die Seprona-Beamten den Mann identifizieren und zur Anzeige bringen. Es soll sich um einen 37-jährigen Italiener handeln, der auf Lanzarote ansässig ist.

Beim Engehai oder auch Meerengel handelt es sich um eine Haiart, die auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten steht auch auch durch nationale Gesetze unter Schutz steht.

Der Engelhai bevorzugt sandige Meeresböden, in denen er sich eingräbt und auf Beute wartet. Auch wenn er immer seltener wird, lässt er sich in den Gewässern vor Fuerteventura gelegentlich sogar beim Schnorcheln beobachten.

Das Speerfischen einer geschützten Art ist mit einer Haftstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren oder einer Geldstrafe von 8 bis 24 Monaten bedroht. Wenn es sich, wie beim Engelhai, um eine vom Aussterben bedrohte Art handelt, ist die Strafe in der oberen Hälfte des Strafmaßes festzusetzen. Damit drohen dem Mann zwischen 15 Monaten und 2 Jahren Haft oder 16 bis 24 Monate Geldstrafe.

Für das Speerfischen ist eine spezielle Fischereilizenz erforderlich. Sollte der Mann diese nicht besitzen, kommt eventuell zusätzlich noch ein Bußgeldverfahren auf ihn zu.

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