Spanien verhängt Millionen-Bußgeld gegen Ryanair, Easyjet und Co wegen Aufpreis für Handgepäck

Bußgeld-Billigflieger

Das ehemalige spanische Ministerium für Verbraucherschutz, das nun im Ministerium für Soziales und Agenda 2030 integriert ist, hat Bußgeld gegen mehrere in Spanien operierenden Billigfluggesellschaften wegen angeblicher Verstöße gegen die Passagierrechte verhängt.

Vier Fluggesellschaften, nämlich die spanischen Volotea und Vueling der IAG-Gruppe, die irische Ryanair und die britische easyJet, sollen mit einem historischen Bußgeld von 150 Millionen Euro belegt werden.

Die spanische Regierung bemängelt vier häufige Praktiken dieser Fluggesellschaften.

Der schwerwiegendste Vorwurf richtet sich gegen das Erheben von Gebühren für das Mitführen von Handgepäck in der Flugzeugkabine sowie ein Aufpreis für die Wahl des Sitzplatzes.

Ein Teil des Bußgeld ahndet den Ausschluss der Barzahlung für am Flughafen gekaufte Tickets, die mehrere Fluggesellschaften eingeführt haben.

Die Strafe betrifft auch das, was das Ministerium als „mangelnde Transparenz bei Vertragsinformationen“ bezeichnet, da der Endpreis nicht von Anfang an angegeben wird, wodurch der Vergleich von Angeboten erschwert werde.

Eine spezielle Strafe ist für die irische Fluggesellschaft Ryanair vorgesehen, die 20 Euro von Passagieren verlangt, die ihre Tickets am Flughafen in Papierform erhalten wollen, was das Ministerium als „unverhältnismäßige Kosten“ ansieht.

Bußgeldverfahren läuft seit Sommer 2023

Am 3. August 2023 teilte das Ministerium mit, dass es eine Reihe von Bußgeldverfahren gegen mehrere Billigfluggesellschaften eingeleitet habe, weil sie ihre Kunden zwangen, für Handgepäck in der Kabine zu bezahlen.

Das Büro des damaligen Ministers Alberto Garzón erklärte, dass die Verstöße als „schwerwiegend“ mit einem Bußgeld zwischen 10.001 und 100.000 Euro oder „sehr schwerwiegend“ eingestuft werden könnten, wobei die Bußgelder für letztere bis zu eine Million Euro betragen könnten.

Sollte das Bußgeld rechtskräftig werden, wäre es das höchste, das jemals von den Verbraucherschutzbehörden wegen der Auswirkungen auf die Kunden verhängt wurde, berichtete der spanische Radiosender Cadena Ser.

Quellen im Ministerium lehnten es ab, die betroffenen Unternehmen oder die Höhe der Geldbußen zu bestätigen, und beschränken sich darauf zu erklären, dass sie „verpflichtet sind, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten und den betroffenen Unternehmen die größtmöglichen Garantien zu bieten“.

Sie bestätigte jedoch, dass die Generaldirektion für Verbraucherschutz die Untersuchung leitete und die Bußgeldbescheide und die entsprechenden Begründungen an die betroffenen Unternehmen geschickt habe.

Die Fluggesellschaften konnten ihre Einwände bei der Generaldirektion für Verbraucherschutz und Glücksspiel einreichen, die diese prüfte und vor einigen Wochen eine Entscheidung traf. Den Unternehmen steht nach Ausschöpfung des Verwaltungswegs noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen.

Reaktionen der Fluggesellschaften

Die Fluggesellschaften haben auf diese Nachricht umgehend mit einer Pressekonferenz reagiert, die von ihrem Verband, der Asociación de Líneas Aéreas, einberufen wurde.

In einer ersten Stellungnahme lehnten sie die Strafe ab und bezeichneten das Verbot der Regierung als „Unsinn“. Einige von ihnen haben bereits angekündigt, Einspruch gegen das offizielle Verfahren einzulegen, da dagegen Berufung eingelegt werden kann, berichtete die spanische Witschfaftsnachrichtenwebseite elEconomista.es.

Die Fluggesellschaften verteidigen, dass das Verfahren des Ministeriums, falls es tatsächlich angewendet wird (bis heute wurden keine der beanstandeten Praktiken für illegal erklärt), 50 Millionen Passagiere dazu zwingen wird, „zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die sie nicht benötigen. Außerdem „ingnoriere das Ministerium die Auffassung der Europäischen Kommission und verstoße gegen europäisches Recht“.

Insbesondere weisen sie darauf hin, dass die Maßnahme „eine Einmischung in die Tarifgestaltung“ darstellt, da sie gegen das im Verordnung 1008/2008 anerkannte Prinzip der Preisfreiheit verstößt.

„Die Sanktionierung dieser Praxis schränkt die Möglichkeit ein, nur für die notwendigen Dienstleistungen zu zahlen, und würde alle Passagiere zwingen, den Service für das Mitführen von Handgepäck in der Kabine zu buchen, auch wenn sie ihn nicht benötigen.

Der Verbraucher werde der Hauptleidtragende dieser Einmischung des Ministeriums für Soziales, Verbraucherschutz und Agenda 2030 in den europäischen Binnenmarkt und die durch das europäische Recht garantierte Tariffreiheit sein“, sagte Javier Gándara, Präsident der ALA, in einer ersten Erklärung.

Die Fluggesellschaften warnen, dass diese Maßnahme zu einem Wettbewerbsverlust für Spanien gegenüber den anderen Ländern der Europäischen Union führen würde, „da es das einzige europäische Land ist, das die Basistarife verbietet, die Handgepäck unter dem Sitz enthalten“.

„Wir laufen Gefahr, dass ein Teil dieser 50 Millionen Passagiere (…) sich für andere Reiseziele entscheidet, mit den entsprechenden Auswirkungen auf das BIP, die Beschäftigung und die Luftverkehrsanbindung unseres Landes“, fügte er hinzu.

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