Staatsanwalt fordert 6 Jahre Haft wegen Transport von Kokain nach Fuerteventura

Justizpalast-Gericht-Las-Palmas

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro gegen J.M.P.O., der wegen Drogenhandels angeklagt ist. Der Mann wurde am 28. September 2024 im Hafen Puerto de La Luz y in Las Palmas de Gran Canaria festgenommen, kurz bevor er mit einer Fähre nach Fuerteventura übersetzen wollte. Bei der Kontrolle fanden die Beamten bei ihm 440,28 Gramm Kokain.

Laut Anklageschrift wurde der Beschuldigte um 08.44 Uhr im Bereich des Muelle Grande gestoppt, als er die Fähre mit Ziel Fuerteventura betreten wollte. Die Ermittler stellten fest, dass die Substanz eine Reinheit von durchschnittlich 75,13 Prozent aufwies. Ihr Marktwert im illegalen Handel wird auf rund 14.500 Euro geschätzt.

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der nicht unerheblichen Menge davon aus, dass das Kokain für den Weiterverkauf bestimmt war, weshalb der Vorgang als Delikt gegen die öffentliche Gesundheit eingeordnet wird. Kokain gilt im strafrechtlichen Zusammenhang als Substanz, die erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichten kann. Daher wird der Handel mit Kokain deutlich härter bestraft als z.B. der Handel mit Cannabis.

Hinzu kommt die Vorstrafe des Angeklagten. Am 16. September 2020 verurteilte das Strafgericht Nummer zwei in Arrecife den Mann bereits wegen des Bruchs einer gerichtlichen Auflage zu einer zwölfmonatigen Geldstrafe [1 Monat Geldstrafe entspricht in Deutschland 30 Tagessätzen], die nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht vollständig beglichen ist. Dieser Umstand erhöht aus Sicht der Anklage das Gewicht der aktuellen Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft beantragt außerdem die Aberkennung des passiven Wahlrechts während der gesamten Dauer einer möglichen Strafe, die Einziehung der beschlagnahmten Drogen und Auferlegung der Gerichtskosten.

Die Verhandlung ist für den 10. Dezember 2024 vor der sechsten Strafkammer der Audiencia Provincial von Las Palmas angesetzt. Nach Einschätzung aus Justizkreisen könnte es zu einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen, sofern der Beschuldigte die Tat eingesteht und eine Strafe akzeptiert. Solche Absprachen sind im spanischen Strafverfahren möglich und führen häufig zu einer moderaten Strafreduzierung. Im Fall eines solchen „Deals“ ist das Urteil auch sofort rechtskräftig, sodass keine weitere Gerichtsinstanzen beansprucht werden.

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