Kaum ein anderes Gesetz wurde und wird kontroverser diskutiert als das „Kanarische Ferienvermietungsgesetz“ (Ley de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas). Nun versucht die Tourismusabteilung der kanarischen Regierung unter Leitung von Jessica de León (Partido Popular) eine Niederlage als Sieg und „Bestätigung ihrer auf Transparenz basierenden Arbeit“ zu verkaufen. Dabei stützt sie sich auf eine Gerichtsentscheidung, die dies angeblich bestätigt. Viele kanarische „Copy-und-Paste“-Medien helfen ihr bei der Verbreitung der völlig verzerrten Realität.
Worum ging es in dem Gerichtsverfahren wirklich?
Der Verein der kanarischen Ferienvermieter (ASCAV) hatte die Tourismusabteilung der kanarischen Regierung am 07. Dezember 2023 schriftlich aufgefordert, den Wortlaut der etwas mehr als 5.000 Einsprüche herauszugeben, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum kanarischen Ferienvermietungsgesetz eingereicht wurden. Der Verein stützte diese Forderung auf sein gesetzliches Auskunftsrecht bzw. der gesetzlichen Transparenzpflichten der kanarischen Regierung.
Die Tourismusabteilung der kanarischen Regierung wies den Antrag auf Grundlage des spanischen Transparenzgesetzes am 15.12.2023 ab, weil sich die Daten „in einem Prozess der Aufbereitung und allgemeinen Veröffentlichung“ befanden und die „Daten vor der Herausgabe eine Bearbeitung erforderten“ [Anmerkung der Redaktion: Die mehr als 5.000 Einsprüche hätten anonymisiert werden müssen].
Daraufhin hat der ASCAV am 11. Juli 2024 Klage erhoben und die Aufhebung der Ablehnung der kanarischen Regierung gefordert.
Was steht in dem Urteil?
Im Laufe des Verfahrens, also nach Klageerhebung und vor einem Urteilsspruch hat die kanarische Regierung dem Gericht freiwillig die geforderten Daten zur Verfügung gestellt.
Daher hatte das Gericht in der Sache gar nichts mehr zu entscheiden. Da der Grund für die Klage weggefallen ist und somit auch kein Interesse des Klägers an einem Urteil mehr bestand, hat das Gericht das Verfahren schlichtweg eingestellt. Weitere Feststellungen bezüglich des Ablaufes des Konsultationsverfahrens macht das Gericht im Urteil nicht.
Der Kläger, also der ASCAV hat sein Zeil erreicht und den Streit gewonnen. Die Tourismusabteilung der kanarischen Regierung hat dem Druck nachgegeben und die Daten „freiwillig“ herausgegeben. Damit hat sie im Streit gegen den ASCAV eine Niederlage erlitten, denn anders kann man es nicht bezeichnen, wenn man als Beklagte die Forderung des Klägers erfüllt.
Wie „verkauft“ die kanarische Regierung das Urteil dennoch als Sieg?
Die Tourismusabteilung der kanarischen Regierung hat am 8. Mai 2026 eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut veröffentlicht [hier der Link zum spanischen Original]:
„Die Justiz billigt das Vorgehen der Kanarischen Regierung bei der öffentlichen Konsultation zum Gesetz über Ferienwohnungen
Die gerichtliche Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass im Verfahren der öffentlichen Konsultation weder Widersprüche noch Ungenauigkeiten festgestellt werden können.
Das Ministerium [consejería] für Tourismus und Beschäftigung der Kanarischen Regierung unter der Leitung von Jéssica de León hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanaren vom 6. Mai 2026 begrüßt, das das gegen das Verfahren der vorherigen öffentlichen Konsultation des Gesetzes zur nachhaltigen Regelung der touristischen Nutzung von Wohnungen eingelegte Rechtsmittel endgültig abschließt. Das Gesetz wurde am 12. November 2025 vom Parlament der Kanaren verabschiedet und ist seit dem 13. Dezember 2025 in Kraft.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass während des Verfahrens alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich der mehr als 5.000 Bürgerbeiträge, die im Beteiligungsprozess gesammelt wurden.
Die gerichtliche Entscheidung hebt außerdem hervor, dass im Verfahren der öffentlichen Konsultation weder Widersprüche noch Ungenauigkeiten festgestellt werden können, da dieses ordnungsgemäß und mit allen Garantien durchgeführt wurde, ohne dass Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien.
Es sei daran erinnert, dass während der Bearbeitung des Gesetzes das Verfahren infrage gestellt und die Durchführung einer zweiten öffentlichen Konsultation beantragt wurde, die das Urteil jedoch als nicht erforderlich ansieht, da das Verfahren korrekt durchgeführt worden sei.
„Diese Entscheidung bestätigt ein Arbeitsmodell, das auf Transparenz, Bürgerbeteiligung und technischer Sorgfalt basiert“, erklärte der Generaldirektor für Tourismusplanung, Ausbildung und Tourismusförderung, Miguel Ángel Rodríguez.“
Völlige Verzerrung des Inhalts des Urteils
Der gesamte Text der Pressemitteilung enthält genau einen Absatz mit einer wahren Aussage: „Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass während des Verfahrens alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich der mehr als 5.000 Bürgerbeiträge, die im Beteiligungsprozess gesammelt wurden.“
Genau das war es ja, was der ASCAV mit seiner Klage erreichen wollte.
Alles andere, angefangen bei der Überschrift, ist inhaltlich falsch. Das Gericht „billigt“ mit keinem Wort „das Vorgehen der Kanarischen Regierung“. Das Urteil sagt dazu schlicht nichts, weil es einfach nur das Verfahren einstellt, nachdem der Kläger sein Ziel erreicht hat und ein Urteil nicht mehr erforderlich ist.
Das Urteil sagt auch nichts darüber, ob „ im Verfahren der öffentlichen Konsultation weder Widersprüche noch Ungenauigkeiten festgestellt werden können.
Das Gericht zitiert lediglich Teile der Standpunkte des Anwalts der Beklagten, also der kanarischen Regierung. Natürlich lobt der Anwalt das Vorgehen seiner Mandantin. Doch das Gericht äußert sich dazu gar nicht, weil es das gar nicht muss, weil der Klagegrund ja weggefallen ist.
Das Gericht „bestätigt“ auch nicht das „ Arbeitsmodell, das auf Transparenz, Bürgerbeteiligung und technischer Sorgfalt basiert…“ Auch darauf geht das Urteil gar nicht ein.
Kanarische Presse macht sich zum Handlanger
Viele kanarische Digital-Medien, leider auch deutschsprachige, machen sich zum Handlanger der kanarischen Regierung bei der Verbreitung dieser verdrehten Behauptungen, indem sie die Pressemitteilung ungefiltert und unkommentiert veröffentlichen. Viele kanarische Medien arbeiten leider mit der „Copy-und-Paste-Methode“ und geben Pressemitteilungen im Originalwortlaut wieder, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Noch fragwürdiger ist das Vorgehen mancher deutschsprachiger „Medien“, die die Pressemitteilungen ungefiltert durch eine KI wie ChatGPT übersetzen lassen und die Ergebnisse ohne redaktionelle Bearbeitung als „News“ verkaufen.
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