Die geplante Räumung und Unbewohnbarmachung des alten Fischerhauses an der Cueva de la Negra im Süden von Fuerteventura ist erneut gestoppt worden. Der Anwalt der Familie, der das von einem Abriss bedrohte Gebäude gehört, konnte die Maßnahme am 21. September 2026 vorerst verhindern. Grund ist ein formaler Fehler bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Benachrichtigungsfrist.
Kurz vor 11 Uhr erschienene ein Großaufgebot der Guardia Civil und Mitarbeiter des spanischen Ministeriums für den ökologischen Wandel an dem Haus von Pascuala Roger. Geplant war, das Gebäude zu betreten, zu räumen und es so zu verschließen, dass eine nach dem spanischen Küstengesetz (Ley de Costas) unzulässige Nutzung nicht mehr möglich ist.
Nach mehr als einer halben Stunde Gesprächen gelang es der Rechtsvertretung der Familie, die Maßnahme vorerst zu stoppen. Nach ihrer Auffassung war die vorgeschriebene Benachrichtigungsfrist von fünf Werktagen nicht eingehalten worden. Dabei spielte eine Rolle, dass der 18. September 2026 auf Fuerteventura ein Feiertag war.
Abriss bereits im August 2026 gestoppt
Der Abriss des Hauses war ursprünglich für den 26. August 2026 vorgesehen. Bereits damals konnte die Maßnahme verhindert werden, nachdem die Inselregierung (Cabildo) von Fuerteventura vorsorgliche Maßnahmen beschlossen hatte, um den Abriss auszusetzen.
Damit sollte nach Angaben der Inselverwaltung ein „möglicher irreversibler Schaden am kulturellen und archäologischen Erbe“ verhindert werden. Das Haus befindet sich in unmittelbarer Nähe einer archäologischen Fundstätte.
In einem entsprechenden Bericht empfahl das Cabildo von Fuerteventura, die Schutzmaßnahmen zu verstärken und vor jeglichem Eingriff die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Begründet wurden die vorsorglichen Maßnahmen mit der Notwendigkeit, die Eigenschaften des Gebäudes und einen möglichen Zusammenhang mit dem archäologischen und kulturellen Erbe zunächst zu untersuchen und zu dokumentieren.
Auch die kanarische Regierung hatte sich eingeschaltet. Sie übermittelte der staatlichen Küstenbehörde (Demarcación de Costas del Estado) ein Schreiben, in dem sie vor der Gefahr einer Zerstörung von Kulturerbe warnte, falls der für den 21. September 2026 geplante Abriss durchgeführt würde.
Gericht lässt Berufung zu
Am 18. September 2026 war außerdem bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht Nummer 6 von Las Palmas de Gran Canaria die von Pascuala Roger eingelegte Berufung gegen den Gerichtsbeschluss zugelassen hat, mit dem das Betreten des Gebäudes an der Cueva de la Negra genehmigt worden war.
Die Kinder der Eigentümerin, Martín und Ana Francés, zeigten sich zufrieden darüber, dass die Räumung und das Verschließen des Hauses erneut verhindert werden konnten. Gleichzeitig betonten sie jedoch, dass das eigentliche Abrissverfahren weiterhin laufe.
Sie forderten deshalb mehr Unterstützung von den Verwaltungen auf Fuerteventura. Nach ihrer Darstellung hätten sie Vertreter der Inselverwaltungen am 21. September 2026 vor Ort an der Cueva de la Negra vermisst.
Familie kritisiert Küstenbehörde
Martín Francés warf der staatlichen Küstenbehörde vor, mit zweierlei Maß zu messen. Das Gesetz sei „nicht für alle gleich“, erklärte er. „Was für ein Hotel an einem Strand gilt, gilt nicht für ein Haus aus dem Jahr 1910.“
Ein Abriss des Gebäudes wäre nach seiner Auffassung zugleich ein Signal an die Eigentümer anderer Häuser an der Küste. Für die Küstenbehörde hätten „das Erbe und die Erinnerung keine Bedeutung“, kritisierte Francés.
Nach Ansicht der Familie könnte der Fall deshalb über das einzelne Gebäude hinaus Bedeutung haben. Ein Abriss könne einen Präzedenzfall schaffen. Umgekehrt könne ein erfolgreicher Widerstand gegen die Maßnahme zeigen, dass sich Betroffene gegen entsprechende Entscheidungen zur Wehr setzen können.
Vorerst ist zumindest die Räumung und Unbewohnbarmachung des alten Fischerhauses an der Cueva de la Negra gescheitert. Die grundsätzliche Auseinandersetzung um den geplanten Abriss ist damit jedoch noch nicht beendet.
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