Diebstahl aus Mietwagen auf Fuerteventura: Rätsel um spurlos geöffnetes Auto am Mirador Sicasumbre

sicasumbre

Am Aussichtspunkt Mirador Astronómico de Sicasumbre im Süden von Fuerteventura sind Urlauber am 12.10.2026 Opfer eines Diebstahls aus ihrem Mietwagen geworden. Unbekannte entwendeten Bargeld aus dem Fahrzeug, obwohl dieses nach Angaben der Geschädigten abgeschlossen war. Besonders ungewöhnlich: An dem Auto waren keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen.

Der Vorfall ereignete sich zwischen 16.10 Uhr und 16.40 Uhr auf einem Parkplatz in der Nähe des bekannten astronomischen Aussichtspunkts an der Landstraße FV-605 im Gemeindegebiet von Pájara.

Die Urlauber hatten dort ihren grauen VW T-Cross abgestellt, den sie bei der Autovermietung TopCar angemietet hatten. Als sie nach etwa 30 Minuten zu ihrem Fahrzeug zurückkehrten, stellten sie zunächst nichts Ungewöhnliches fest. Das Auto war nach ihren Angaben weiterhin verschlossen.

Allerdings lag auf dem Rücksitz plötzlich ein Zehn-Euro-Schein, den keiner der Insassen dort zurückgelassen hatte. Dieser ungewöhnliche Fund machte die Urlauber misstrauisch. Bei der anschließenden Kontrolle ihrer Wertsachen bemerkten sie, dass Bargeld aus ihren Geldbörsen verschwunden war.

Aus der Geldbörse der Tochter fehlten 30 Euro, aus einer weiteren Geldbörse waren zwischen 120 und 150 Euro verschwunden. Insgesamt erbeuteten die unbekannten Täter somit zwischen 150 und 180 Euro.

Die Geschädigten erstatteten am 12.10.2026 um 19.03 Uhr Anzeige bei der Guardia Civil. Die Anzeige liegt der Redaktion der Fuerteventurazeitung vor. Hinweise auf die Identität der Täter konnten sie nicht geben.

Keine eingeschlagenen Scheiben und keine aufgebrochenen Türen

Besonders auffällig ist, dass die Täter offenbar in den Mietwagen gelangten, ohne sichtbare Schäden zu hinterlassen. Weder waren Scheiben eingeschlagen noch Türen aufgehebelt worden. Auch sonst konnten die Geschädigten keine Anzeichen eines gewaltsamen Eindringens feststellen.

Wie die Täter das Fahrzeug öffnen konnten, ist bislang unklar. Dafür kommen verschiedene Erklärungen infrage.

Eine Möglichkeit ist, dass das Fahrzeug beim Verlassen versehentlich nicht abgeschlossen wurde. Auch wenn die Urlauber die Verriegelung per Funkfernbedienung betätigt haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Türen tatsächlich verriegelt wurden. Ein technischer Defekt oder eine nicht korrekt ausgeführte Verriegelung könnte dazu geführt haben, dass das Auto unbemerkt offen blieb.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz eines sogenannten Funkstörsenders, auch Jammer genannt. Solche Geräte können das Funksignal zwischen Autoschlüssel und Zentralverriegelung stören. Betätigt der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs die Fernbedienung, kann der Störsender verhindern, dass der Verriegelungsbefehl beim Fahrzeug ankommt. Der Fahrer glaubt dann möglicherweise, sein Auto abgeschlossen zu haben, obwohl die Türen weiterhin unverschlossen sind.

Auch eine Manipulation der elektronischen Zugangssysteme wäre grundsätzlich denkbar. Bei Fahrzeugen mit schlüssellosem Zugangssystem können Täter unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Relay-Angriffe einsetzen, bei denen das Signal eines berechtigten Schlüssels technisch weitergeleitet wird. Ob der betroffene VW T-Cross über ein solches System verfügte, ist uns nicht bekannt.

Schließlich wäre auch denkbar, dass die Täter Zugang zu einem passenden Zweitschlüssel oder einem entsprechend programmierten elektronischen Schlüssel hatten. Dafür gibt es in diesem Fall allerdings ebenso wenig konkrete Hinweise.

Keine dieser Möglichkeiten ist bislang nachgewiesen. Aus dem Fehlen von Einbruchsspuren allein lässt sich nicht ableiten, welche Methode die Täter tatsächlich angewendet haben.

Einfacher Diebstahl oder Einbruchdiebstahl?

Nach spanischem Strafrecht hängt die strafrechtliche Einordnung auch davon ab, wie die Täter in das Fahrzeug gelangten.

War das Auto unverschlossen, handelt es sich grundsätzlich um einfachen Diebstahl (hurto) nach Artikel 234 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal). Bei einem Beutewert von höchstens 400 Euro droht im Regelfall nur eine Geldstrafe von einem bis drei Monaten.

Wurde dagegen eine Tür aufgebrochen, eine Scheibe eingeschlagen oder ein falscher beziehungsweise unbefugt beschaffter Schlüssel verwendet, kommt ein robo con fuerza en las cosas nach den Artikeln 237 bis 239 in Betracht. Darauf steht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren.

Das spanische Strafrecht stellt auch bestimmte elektronische Öffnungsvorrichtungen Schlüsseln gleich. Bei einem Funkstörsender ist die Einordnung jedoch nicht eindeutig. Insbesondere kann es rechtlich einen Unterschied machen, ob ein bereits verschlossenes Fahrzeug elektronisch geöffnet oder lediglich dessen Verriegelung verhindert wurde.

Die Guardia Civil nahm die Anzeige im vorliegenden Fall wegen des Verdachts auf einfachen Diebstahl (hurto) auf.

Wie können sich Autofahrer vor solchen Diebstählen schützen?

Gerade an touristischen Aussichtspunkten und abgelegenen Parkplätzen sollten Autofahrer besonders aufmerksam sein.

Wer sein Fahrzeug mit einer Funkfernbedienung abschließt, sollte sich nicht allein auf das Betätigen der Taste verlassen. Sinnvoll ist es, anschließend durch einen kurzen Zug am Türgriff zu kontrollieren, ob das Fahrzeug tatsächlich verriegelt ist. Bei Fahrzeugen mit Keyless-System muss dabei allerdings berücksichtigt werden, dass sich die Tür bei Annäherung mit dem Schlüssel automatisch wieder entriegeln kann.

Wertsachen und Bargeld sollten grundsätzlich nicht im geparkten Auto zurückgelassen werden, auch nicht versteckt im Handschuhfach oder unter den Sitzen.

Im vorliegenden Fall ist besonders bemerkenswert, dass die Täter offenbar gezielt Bargeld aus den Geldbörsen entnahmen, während die Geldbörsen selbst im Fahrzeug verblieben. Auch der auf dem Rücksitz zurückgelassene Zehn-Euro-Schein gibt Rätsel auf. Möglicherweise hat der Dieb ihn im Eifer des Gefechts verloren.

Ob die Guardia Civil den oder die Täter ermitteln kann, bleibt abzuwaren.

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