Seit Ende Juni 2026 ist eine Reise mit der Fähre zwischen Fuerteventura und dem spanischen Festland deutlich umständlicher geworden. Wer mit Passagierfähre und eigenem Auto reisen will, muss zunächst nach Lanzarote oder Gran Canaria übersetzen und dort das Schiff wechseln. Doch wann gibt es wieder eine direkte Verbindung, bei der Passagiere und Fahrzeuge direkt ohne Umsteigen zwischen dem spanischen Festland und Fuerteventura fahren können?
Die Antwort findet sich in der neuen Ausschreibung der spanischen Generaldirektion der Handelsmarine (Dirección General de la Marina Mercante). Wenn das Vergabeverfahren planmäßig abgeschlossen wird, soll Fuerteventura diese direkte Verbindung zum spanischen Festland ab dem 1. Dezember 2026 zurückbekommen.
Allerdings ist dieses Datum noch nicht endgültig garantiert.
Fuerteventura wird zum Pflichtstopp
Am 2. Oktober 2026 wurde die Ausschreibung für die neue staatlich garantierte Schiffsverbindung zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Das Verfahren trägt die Nummer 202617320164.
Für Fuerteventura enthält das technische Leistungsverzeichnis eine entscheidende Neuerung: Die Insel ist künftig obligatorischer Bestandteil der Route.
Die Reederei, die den Zuschlag erhält, kann auf dem spanischen Festland zwischen Cádiz und Huelva wählen. Auf den Kanaren muss die Route jedoch Las Palmas de Gran Canaria, Santa Cruz de Tenerife sowie jeweils einen Hafen auf Lanzarote, Fuerteventura und La Palma umfassen.
Dabei handelt es sich nicht lediglich um Anschlussverbindungen. Die vorgeschriebene Route soll die genannten Inseln auf der Hin- und Rückfahrt umfassen. Für Reisende von Fuerteventura bedeutet das, dass sie mit ihrem Fahrzeug auf Fuerteventura auf die Fähre fahren und mit demselben Schiff bis zum spanischen Festland reisen können. Das bisher notwendige Ausschiffen und der Wechsel auf eine andere Fähre auf Lanzarote oder Gran Canaria sollen damit entfallen.
Welcher Hafen auf Fuerteventura tatsächlich angelaufen wird, geht aus der allgemeinen Vorgabe der Ausschreibung allerdings nicht eindeutig hervor. Dort ist von einem Hafen auf Fuerteventura die Rede. Daher lässt sich aus dieser Formulierung allein noch nicht ableiten, dass zwingend Puerto del Rosario vorgeschrieben ist.
Start ist für den 1. Dezember 2026 vorgesehen
Besonders interessant ist der Zeitplan. Nach dem technischen Leistungsverzeichnis soll der neue Dienst ab dem 1. Dezember 2026 erbracht werden.
Allerdings enthält die Ausschreibung eine wichtige Einschränkung. Der Dienst beginnt am 1. Dezember 2026 oder, falls der Vertrag erst später formalisiert wird, ab dem Datum der Formalisierung.
Der 1. Dezember 2026 ist damit der vorgesehene Starttermin, aber noch keine Garantie dafür, dass an diesem Tag tatsächlich die erste Fähre Fuerteventura anläuft.
Die interessierten Reedereien können ihre Angebote bis zum 26. Oktober 2026 um 10.00 Uhr einreichen. Die Öffnung der wirtschaftlichen Angebote ist für den 3. November 2026 um 11.00 Uhr vorgesehen.
Danach müssen die Angebote geprüft, der Auftrag vergeben und der Vertrag formalisiert werden. Für die Einhaltung des geplanten Starttermins bleibt somit nur ein relativ kleines Zeitfenster.
Mindestens einmal pro Woche
Der zukünftige Betreiber muss mindestens eine komplette Rotation pro Woche anbieten, also eine Hin- und Rückfahrt.
Der Dienst muss während der gesamten Vertragsdauer kontinuierlich angeboten werden. Zusätzlich kann die Dirección General de la Marina Mercante Verstärkungsfahrten verlangen, wenn mit besonders hoher Nachfrage zu rechnen ist.
Solche zusätzlichen Leistungen sind insbesondere für Weihnachten vom 23. Dezember bis 7. Januar, für den Sommer vom 15. Juni bis 15. September und für die Osterzeit vorgesehen. Auch in anderen Zeiten mit außergewöhnlich hoher Nachfrage können zusätzliche Fahrten verlangt werden.
Fähren für mindestens 400 Passagiere und 170 Fahrzeuge
Auch an die eingesetzten Schiffe stellt die Ausschreibung konkrete Anforderungen. Vorgesehen sind sogenannte RoPax Schiffe, die sowohl Passagiere als auch Fahrzeuge transportieren können.
Die Schiffe sollen weniger als zehn Jahre alt sein, über mehr als eine Antriebswelle verfügen und mindestens 400 Passagiere aufnehmen können. Für die Passagiere müssen entsprechende Kabinenplätze zur Verfügung stehen. Außerdem müssen mindestens 170 Fahrzeuge transportiert werden können.
Bei der Vergabe spielt der von der Reederei verlangte Zuschuss eine wesentliche Rolle. Die wirtschaftliche Bewertung macht 40 Prozent der Gesamtwertung aus. Weitere 25 Prozent entfallen auf Verbesserungen gegenüber den vorgegebenen Höchsttarifen. Hinzu kommen Kriterien wie Stickoxidemissionen, Energieeffizienz, Qualität des Dienstes und zusätzliche Transportkapazitäten.
Das Auftragsvolumen wird mit einem geschätzten Wert von knapp über 6 Millionen Euro angegeben. Die zunächst vorgesehene Vertragsdauer beträgt zwölf Monate.
Direkte Verbindung soll nicht mehr vom Willen der Reederei abhängen
Für Fuerteventura liegt der wichtigste Unterschied zum bisherigen Vertrag jedoch nicht bei den Schiffen oder beim Preis, sondern im Kleingedruckten des Leistungsverzeichnisses.
Beim vorherigen Vertrag war der Anlauf von Fuerteventura keine zwingende Vorgabe des staatlichen Verkehrsvertrags. Die Bedienung der Insel hing deshalb letztlich davon ab, ob die Reederei Fuerteventura in ihren Fahrplan aufnahm.
Genau dies soll sich mit dem neuen Vertrag ändern. Ein Hafen auf Fuerteventura wird nun ausdrücklich Bestandteil der ausgeschriebenen Verbindung.
Damit wäre auch wieder eine echte direkte Fährreise zwischen Fuerteventura und dem spanischen Festland möglich. Reisende könnten auf Fuerteventura mit ihrem Fahrzeug an Bord gehen und erst in Cádiz oder Huelva wieder von Bord fahren. In der Gegenrichtung würde dasselbe gelten.
Seit Ende Juni 2026 ist eine Reise mit der Fähre zwischen Fuerteventura und dem spanischen Festland deutlich umständlicher geworden. Wer mit Passagierfähre und eigenem Auto reisen will, muss zunächst nach Lanzarote oder Gran Canaria übersetzen und dort das Schiff wechseln. Doch wann gibt es wieder eine direkte Verbindung, bei der Passagiere und Fahrzeuge direkt ohne Umsteigen zwischen dem spanischen Festland und Fuerteventura fahren können?
Die Antwort findet sich in der neuen Ausschreibung der spanischen Generaldirektion der Handelsmarine (Dirección General de la Marina Mercante). Wenn das Vergabeverfahren planmäßig abgeschlossen wird, soll Fuerteventura diese direkte Verbindung zum spanischen Festland ab dem 1. Dezember 2026 zurückbekommen.
Allerdings ist dieses Datum noch nicht endgültig garantiert.
Fuerteventura wird zum Pflichtstopp
Am 2. Oktober 2026 wurde die Ausschreibung für die neue staatlich garantierte Schiffsverbindung zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Das Verfahren trägt die Nummer 202617320164.
Für Fuerteventura enthält das technische Leistungsverzeichnis eine entscheidende Neuerung: Die Insel ist künftig obligatorischer Bestandteil der Route.
Die Reederei, die den Zuschlag erhält, kann auf dem spanischen Festland zwischen Cádiz und Huelva wählen. Auf den Kanaren muss die Route jedoch Las Palmas de Gran Canaria, Santa Cruz de Tenerife sowie jeweils einen Hafen auf Lanzarote, Fuerteventura und La Palma umfassen.
Dabei handelt es sich nicht lediglich um Anschlussverbindungen. Die vorgeschriebene Route soll die genannten Inseln auf der Hin- und Rückfahrt umfassen. Für Reisende von Fuerteventura bedeutet das, dass sie mit ihrem Fahrzeug auf Fuerteventura auf die Fähre fahren und mit demselben Schiff bis zum spanischen Festland reisen können. Das bisher notwendige Ausschiffen und der Wechsel auf eine andere Fähre auf Lanzarote oder Gran Canaria sollen damit entfallen.
Welcher Hafen auf Fuerteventura tatsächlich angelaufen wird, geht aus der allgemeinen Vorgabe der Ausschreibung allerdings nicht eindeutig hervor. Dort ist von einem Hafen auf Fuerteventura die Rede. Daher lässt sich aus dieser Formulierung allein noch nicht ableiten, dass zwingend Puerto del Rosario vorgeschrieben ist.
Start ist für den 1. Dezember 2026 vorgesehen
Besonders interessant ist der Zeitplan. Nach dem technischen Leistungsverzeichnis soll der neue Dienst ab dem 1. Dezember 2026 erbracht werden.
Allerdings enthält die Ausschreibung eine wichtige Einschränkung. Der Dienst beginnt am 1. Dezember 2026 oder, falls der Vertrag erst später formalisiert wird, ab dem Datum der Formalisierung.
Der 1. Dezember 2026 ist damit der vorgesehene Starttermin, aber noch keine Garantie dafür, dass an diesem Tag tatsächlich die erste Fähre Fuerteventura anläuft.
Die interessierten Reedereien können ihre Angebote bis zum 26. Oktober 2026 um 10.00 Uhr einreichen. Die Öffnung der wirtschaftlichen Angebote ist für den 3. November 2026 um 11.00 Uhr vorgesehen.
Danach müssen die Angebote geprüft, der Auftrag vergeben und der Vertrag formalisiert werden. Für die Einhaltung des geplanten Starttermins bleibt somit nur ein relativ kleines Zeitfenster.
Mindestens einmal pro Woche
Der zukünftige Betreiber muss mindestens eine komplette Rotation pro Woche anbieten, also eine Hin- und Rückfahrt.
Der Dienst muss während der gesamten Vertragsdauer kontinuierlich angeboten werden. Zusätzlich kann die Dirección General de la Marina Mercante Verstärkungsfahrten verlangen, wenn mit besonders hoher Nachfrage zu rechnen ist.
Solche zusätzlichen Leistungen sind insbesondere für Weihnachten vom 23. Dezember bis 7. Januar, für den Sommer vom 15. Juni bis 15. September und für die Osterzeit vorgesehen. Auch in anderen Zeiten mit außergewöhnlich hoher Nachfrage können zusätzliche Fahrten verlangt werden.
Fähren für mindestens 400 Passagiere und 170 Fahrzeuge
Auch an die eingesetzten Schiffe stellt die Ausschreibung konkrete Anforderungen. Vorgesehen sind sogenannte RoPax Schiffe, die sowohl Passagiere als auch Fahrzeuge transportieren können.
Die Schiffe sollen weniger als zehn Jahre alt sein, über mehr als eine Antriebswelle verfügen und mindestens 400 Passagiere aufnehmen können. Für die Passagiere müssen entsprechende Kabinenplätze zur Verfügung stehen. Außerdem müssen mindestens 170 Fahrzeuge transportiert werden können.
Bei der Vergabe spielt der von der Reederei verlangte Zuschuss eine wesentliche Rolle. Die wirtschaftliche Bewertung macht 40 Prozent der Gesamtwertung aus. Weitere 25 Prozent entfallen auf Verbesserungen gegenüber den vorgegebenen Höchsttarifen. Hinzu kommen Kriterien wie Stickoxidemissionen, Energieeffizienz, Qualität des Dienstes und zusätzliche Transportkapazitäten.
Das Auftragsvolumen wird mit einem geschätzten Wert von knapp über 6 Millionen Euro angegeben. Die zunächst vorgesehene Vertragsdauer beträgt zwölf Monate.
Direkte Verbindung soll nicht mehr vom Willen der Reederei abhängen
Für Fuerteventura liegt der wichtigste Unterschied zum bisherigen Vertrag jedoch nicht bei den Schiffen oder beim Preis, sondern im Kleingedruckten des Leistungsverzeichnisses.
Beim vorherigen Vertrag war der Anlauf von Fuerteventura keine zwingende Vorgabe des staatlichen Verkehrsvertrags. Die Bedienung der Insel hing deshalb letztlich davon ab, ob die Reederei Fuerteventura in ihren Fahrplan aufnahm.
Genau dies soll sich mit dem neuen Vertrag ändern. Ein Hafen auf Fuerteventura wird nun ausdrücklich Bestandteil der ausgeschriebenen Verbindung.
Damit wäre auch wieder eine echte direkte Fährreise zwischen Fuerteventura und dem spanischen Festland möglich. Reisende könnten auf Fuerteventura mit ihrem Fahrzeug an Bord gehen und erst in Cádiz oder Huelva wieder von Bord fahren. In der Gegenrichtung würde dasselbe gelten.
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