Strafzettel per Email

Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) führt ab 25.11.2010 ein neues System für die Zustellung von Bußgeldbescheiden ein. Damit können Bußgeldbescheide und sonstige Dokumente in einem speziellen, zugangsgesicherten Postfach auf der Webseite der DGT zugestellt werden.

Der Empfänger wird per Email oder SMS über die Zustellung informiert und kann sich seine „Post“ im Internet ansehen.

Für Privatpersonen ist die neue Art der Zustellung freiwillig, für juristische Personen jedoch obligatorisch. Zur Teilnahme ist der neue elektronische Personalausweis (DNI) oder ein von einer anerkannten Stelle herausgegebenes elektronisches Benutzerzertifikat erforderlich.

Die DGT generiert jährlich rund 4,9 Mio. Bußgeld-Vorgänge, die rund 15 Mio. Schriftstücke nach sich ziehen. Zurzeit erfolgen ca. 50% der Zustellungen nicht am Wohnsitz der Betroffenen, sondern im Postamt.

Das neue System soll die Verfahren vereinfachen und billiger machen. Den Bürgern sollen unnötige Wege zum Postamt erspart bleiben, um die Zustellung dort abzuholen.

In Zukunft sollen auch weitere Benachrichtigungen, wie z.B. über anstehende Hauptuntersuchungstermine für das Auto oder ablaufende Führerscheine auf elektronischem Wege erfolgen.

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