Genau rechtzeitig vor Heiligabend, nämlich am 23.12.2010, können manche verurteilte Drogendealer in Spanien mit einem unerwarteten Weihnachtsgeschenk rechnen und Weihnachten in Freiheit verbringen.
Grund ist die Reform des spanischen Strafgesetzbuches, (código penal), die die Höchststrafe für Drogenhandel von 9 auf 6 Jahre herabsetzt. Damit sind die Gerichte verpflichtet, bereits verhängte Urteile zu revidieren und an die neue Rechtslage anzupassen, mit dem Ergebnis, dass verurteilte Straftäter, die bereits die neue Höchststrafe von sechs Jahren abgesessen haben, freigelassen werden müssen, selbst wenn sie ursprünglich zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden sind.
In Las Palmas sind vier Staatsanwälte damit beschäftigt, die Fälle zu identifizieren, die revidiert werden müssen. Auch die Haftanstalten erarbeiten Listen von Insassen, die auf eine verkürzte Haftzeit hoffen können. Wie viele Straftäter sich auf ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk freuen können, ist derzeit noch unbekannt.
Der Gesetzgeber ist mit der Verkürzung der Haftzeiten einer Empfehlung des Obersten Gerichtshofes (tribunal supremo) gefolgt, übrigens zum ersten Mal in der spanischen Rechtsgeschichte.
In der Strafrechtsreform können auch Straftäter aus anderen „Branchen“ auf mildere Urteile hoffen. So droht auf den Verkauf von Raubkopien keine Haftstrafe mehr, solange die erzielten Gewinne die Bagatellgrenze von 400€ nicht übersteigen.
Auch im Bereich der Verkehrsstraftaten tritt eine gewisse Lockerung ein, nachdem erst Ende 2007 eine Reform in Kraft getreten war, die für viele Verkehrsdelikte Haftstrafen androhte. Nun können Richter anstatt einer Haftstrafe auch alternative Strafen wie z.B. gemeinnützige Arbeit verhängen.
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