Cabildo plant geschützte Herkunftsbezeichnung „Producto de Fuerteventura“

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Die Inselverwaltung von Fuerteventura (Cabildo) hat am 29.4.2011 in einer Plenarsitzung einstimmig die Richtlinien für die geschützte Herkunftsbezeichnung „Producto de Fuerteventura“ verabschiedet.Der Schutz des dazugehörigen Markenzeichens wurde beim spanischen Patent- und Markenamt am 11.04.2011 beantragt.

Die Marke soll die Herkunft aus bzw. die Herstellung oder Weiterverarbeitung des gekennzeichneten Produkts auf Fuerteventura garantieren. Es soll für Lebensmittel und kunsthandwerkliche Produkte verwendet werden.

Damit die Produkte das Herkunftszeichen tragen dürfen, müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

Sie müssen auf Fuerteventura hergestellt oder weiterverarbeitet worden sein. Auch wenn ein Teil der Inhaltsstoffe nicht aus Fuerteventura stammen, muss die Herstellung in identifizierbarer Weise auf der Insel stattfinden.

Sie müssen einige Qualitätskriterien für die Vermarktung erfüllen, die ein positives Image der Insel darstellen.

Sie sollen mit traditionellen Herstellungsmethoden erzeugt werden, oder, wenn moderne Verfahren eingesetzt werden, einen Bezug zur traditionellen Lebensmittelerzeugung de Insel haben.

Die Rohstoffe sollen ausschließlich aus Fuerteventura stammen, es sei denn dass diese nicht auf Fuerteventura hergestellt werden können.

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